Rückmeldung
Als Studierende*r müssen Sie sich bis zum Ende der Vorlesungszeit rückmelden. Sie erklären damit, dass Sie Ihr Studium im nächsten Semester an der Berliner Hochschule für Technik fortsetzen wollen.
Aufforderung/Erinnerung zur Rückmeldung
Die Aufforderung/Erinnerung zur Rückmeldung zum Folgesemester erhalten Sie per Mail. Informationen zu Betrag, Verwendungszweck, Frist und Kontonummer können Sie auch im Studierenden-Portal (Polli) unter dem Reiter „Zahlungen“ in der Kachel „Studienservice“ finden.
Die Rückmeldung ist nach Zahlung aller fälligen Gebühren und Beiträge vollzogen.
Fristen
Frist für die Rückmeldung zum Sommersemester 2025
Rückmeldefrist:
- 15.01.2025 bis 28.02.2025
- Verspätete Rückmeldungen sind nach Ablauf der Rückmeldefrist nur bis zum 20.03.2025 unter Zahlung einer Säumnisgebühr von zzt. 19,94 € möglich, danach folgt die Exmatrikulation von Amts wegen.
Frist für die Rückmeldung zum Wintersemester 2025/26
Rückmeldefrist:
- 01.07.2025 bis 02.09.2025
- Verspätete Rückmeldungen sind nach Ablauf der Rückmeldefrist nur bis zum 23.09.2025 unter Zahlung einer Säumnisgebühr von zzt. 19,94 € möglich, danach folgt die Exmatrikulation von Amts wegen.
Einschreibungs- bzw. Rückmeldegebühren
An der Berliner Hochschule für Technik (BHT) werden für Bachelor- und konsekutive Master-Studiengänge keine Studiengebühren erhoben.
Allerdings sind in jedem Semester Einschreibungs- bzw. Rückmeldegebühren und Beiträge in Höhe von insgesamt 325,90 Euro zu entrichten.
Für weiterbildende Master-Studiengänge gelten andere Gebührenregelungen. Online-Studierende und Studierende des Fernstudieninstituts können das Semesterticket weder nutzen noch erwerben.
Beitrag/Gebühr je Semester in Euro | Informationen/Dokumente | |
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Einschreibung (Immatrikulation) und Rückmeldung | 50,00 | gesetzlich vorgeschriebene Gebühr |
Beiträge zum Studierendenwerk (Regelbeitrag) | 85,00 | Beiträge zum Studierendenwerk |
Beitrag für die Studierendenschaft | 11,50 | |
Beitrag für das Semesterticket | 176,40 | Informationen des AStA zum Semesterticket |
Sozialfonds | 3,00 | Informationen des AStA zum Sozialfond |
Gesamt | 325,90 |
Semesterticket: Befreiung und Zuschuss
Unter bestimmten Umständen und Voraussetzungen können sich Studierende vom Semesterticket und der damit verbundenen Zahlung befreien lassen oder finanzielle Zuschüsse erhalten.