Rückmeldung
Als Studierende*r müssen Sie sich bis zum Ende der Vorlesungszeit rückmelden. Sie erklären damit, dass Sie Ihr Studium im nächsten Semester an der Berliner Hochschule für Technik fortsetzen wollen.
Aufforderung/Erinnerung zur Rückmeldung
Die Aufforderung/Erinnerung zur Rückmeldung zum Folgesemester erhalten Sie per Mail. Informationen zu Betrag, Verwendungszweck, Frist und Kontonummer können Sie auch im Studierenden-Portal (Polli) unter dem Reiter „Zahlungen“ in der Kachel „Studienservice“ finden.
Die Rückmeldung ist nach Zahlung aller fälligen Gebühren und Beiträge vollzogen.
Fristen
Frist für die Rückmeldung zum Wintersemester 2024/25
Rückmeldefrist:
- 01.07.2024 bis 02.09.2024
- Verspätete Rückmeldungen sind nach Ablauf der Rückmeldefrist nur bis zum 23.09.2024 unter Zahlung einer Säumnisgebühr von zzt. 19,94 € möglich, danach folgt die Exmatrikulation von Amts wegen.
Frist für die Rückmeldung zum Sommersemester 2025
Rückmeldefrist:
- 15.01.2025 bis 28.02.2025
- Verspätete Rückmeldungen sind nach Ablauf der Rückmeldefrist nur bis zum 14.03.2025 unter Zahlung einer Säumnisgebühr von zzt. 19,94 € möglich, danach folgt die Exmatrikulation von Amts wegen.
Einschreibungs- bzw. Rückmeldegebühren
An der Berliner Hochschule für Technik (BHT) werden für Bachelor- und konsekutive Master-Studiengänge keine Studiengebühren erhoben.
Allerdings sind in jedem Semester Einschreibungs- bzw. Rückmeldegebühren und Beiträge in Höhe von insgesamt 303,90 Euro zu entrichten.
Für weiterbildende Master-Studiengänge gelten andere Gebührenregelungen. Online-Studierende und Studierende des Fernstudieninstituts können das Semesterticket weder nutzen noch erwerben.
Beitrag/Gebühr je Semester in Euro | Informationen/Dokumente | |
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Einschreibung (Immatrikulation) und Rückmeldung | 50,00 | gesetzlich vorgeschriebene Gebühr |
Beiträge zum Studierendenwerk (Regelbeitrag) | 63,00 | Beiträge zum Studierendenwerk |
Beitrag für die Studierendenschaft | 11,50 | |
Beitrag für das Semesterticket | 176,40 | Informationen des AStA zum Semesterticket |
Sozialfonds | 3,00 | Informationen des AStA zum Sozialfond |
Gesamt | 303,90 |
Semesterticket: Befreiung und Zuschuss
Unter bestimmten Umständen und Voraussetzungen können sich Studierende vom Semesterticket und der damit verbundenen Zahlung befreien lassen oder finanzielle Zuschüsse erhalten.