Antrag auf Nachteilsausgleich

Antrag auf Nachteilsausgleich im Studium

Worum geht es?  

Studierende mit chronischer Erkrankung oder Behinderung steht ein Nachteilsausgleich zu, damit sie ihr Studium chancengleich absolvieren können.

Nachteilsausgleich gewähren!

Antrag auf Nachteilsausgleich - fachärztliche Stellungnahme - Infozettel Studierende - Infozettel Lehrkräfte 

Das Verfahren ist in der ersten Änderung der RSPO geregelt (§ 26 Nachteilsausgleich). Die Studierende melden sich bei der Beratungsstelle für Studierende mit Behinderung oder chronischen Erkrankung www.bht-berlin.de/169 und lassen sich bezüglich der Antragsstellung eines Nachteilsausgleiches beraten. Dazu benötigen Sie eine fachärztliche oder psychotherapeutische Stellungnahme, in der die konkrete Auswirkungen der Beeinträchtigung auf den (Studien)Alltag und die empfohlene Ausgleichsmaßnahmen stehen soll. Wenn es gemeinsam entschieden wird, dass der Antrag auf Nachteilsausgleich gestellt werden soll, leitet die Beratungsstelle den Antrag inkl. fachärztlicher oder psychotherapeutischer Stellungnahme an das Dekanat per Mail weiter. Ihr Fachbereich (Prüfungsausschuss/Dekan*in) prüft den Antrag auf Nachteilsausgleich und anschließend erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid von der Studienverwaltung. Auf Grundlage des Bescheids verabreden Studierende und Lehrkräfte die konkreten Maßnahmen.

Ein Nachteilsausgleich stellt keine Bevorzugung dar. Er darf nicht zu einer Minderung des Leistungsanspruchs führen. Es werden vielmehr die Form des Leistungsnachweises oder der zeitliche Rahmen an die Erfordernisse angepasst.  

Mögliche Nachteilsausgleiche (als Beispiel)

  • Schreibzeitverlängerung für schriftliche Prüfungen
  • Ersatz von schriftlichen durch mündliche Prüfungen
  • keine Bewertung der Rechtschreibung
  • Studierenden ermöglichen, ihre Antworten einer Klausur in einer Rücksprache vorzulesen, wenn diese wegen schlechter Handschrift nicht lesbar sind 
  • Einsatz von technischen Hilfsmitteln, wie z.B. Mikroportanlagen für Hörbehinderte

Diese Beispiele dienen nur der Veranschaulichung. Jeder Nachteilsausgleich ist eine individuelle Angelegenheit.

Was Sie als Lehrkraft immer tun können

  • Folien/Tafelbilder möglichst übersichtlich gestalten, Texte kurz halten, keine überflüssigen Bildchen
  • Fragen aus dem Auditorium wiederholen bzw. paraphrasieren
  • Aufgaben laut vorlesen
  • Nicht an die Tafel schreiben und gleichzeitig erklären

Viele Schwierigkeiten können in einem Gespräch aus dem Weg geräumt werden. Also: Sprechen wir miteinander!

Für weitere Fragen können Sie sich gerne auch an mich wenden: Katalin Jedtke,  Beratung für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung, barrierefrei[at]bht-berlin.de