Antidiskriminierung
Jede Form der Diskriminierung ist an der Berliner Hochschule für Technik verboten. Um allen Hochschulmitgliedern ein diskriminierungsarmes Arbeiten und Studieren zu ermöglichen, hat die Hochschule die Richtlinie für ein respektvolles, diskriminierungsfreies Miteinander erlassen und 2022 aktualisiert. Die Richtlinie beschreibt verschiedenen Formen von Diskriminierung und benennt Verantwortlichkeiten. Sie gilt für alle Hochschulmitglieder.
Die Antidiskriminierungskommission arbeitet in einer Arbeitsgruppe seit 2023 an Ausführungsvorschriften, um die Beratungspraxis zu vereinfachen. Bisher erarbeitet wurden:
- Sichtung der Richtlinie und Ableitung von weiteren Bedarfen (Handreichungen, Ausführungsvorschriften, Formulare)
- Verabschiedung eines Awareness-Konzeptes im AS und deren Erprobung
- Entwurf eines Dokumentationsbogens für den formalen Beschwerdeweg (u.a. nach AGG, LGG, LADG)
- Diskussion Grobkonzept für Beschwerdestelle(n) an der BHT
- Schulungsbedarfe im Feld Antidiskriminierung
- Dokumentation eingegangener Konflikte und Diskriminierungsvorwürfe
- Befragung der Beschäftigten im Sinne des Partizipationsintegrationgesetzes im Rahmen der Beschäftigtenumfrage
Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt, Mobbing und Stalking
Für geschlechtsbezogene Diskriminierung von Frauen sind Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte zuständig. Sie beraten weibliche Hochschulmitglieder, nehmen Beschwerden entgegen und begleitet bei Bedarf hochschulinterne Verfahren. Die Beratungsgespräche sind vertraulich. Anonyme Beratungen sind möglich. Im Mittelpunkt steht der Schutz der Frauen und deren Selbstbestimmung als Mensch. In der offenen Beratung können alle Themen besprochen werden. Nichtbinäre Personen können sich ebenfalls bei grenzverletzenden Erfahrungen an der BHT melden.
Folgende Fragen sind leitend im ersten Gespräch:
- Was ist passiert?
- Was brauchen Sie?
- Wo möchten Sie Unterstützung?
- Was ist der nächste Schritt?
Wenn sie noch unsicher sind, ob sie einen Vorfall melden möchten, dokumentieren sie die Situation. Ein Gedächtnisprotokoll ist dazu hilfreich.
Die Satzung zur Chancengleichheit der Geschlechter der Hochschule regelt in § 8, was unter sexualisierter Diskriminierung und Gewalt verstanden wird:
(2) Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt bezeichnen ein Verhalten, das gegen die körperliche und seelische Integrität des Gegenübers gerichtet ist und mit der Geschlechtlichkeit sowohl des Täters oder der Täterin wie auch des Opfers in Zusammenhang steht. Insbesondere wird geschützt vor
- entwürdigenden und sexualisierten Bemerkungen über Personen oder deren Körper,
- sexuell herabwürdigende Gesten und Verhaltensweisen,
- Exhibitionismus,
- verbaler und bildlicher Präsentation pornografischer oder sexistischer Darstellungen,
- unangebrachte und unerwünschte Körperkontakten,
- körperliche Übergriffen,
- Stalking,
- einem Umfeld, welches durch Einschüchterung, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnet ist.
Vorfälle können auch über ein anonymes Kontaktformular mitgeteilt werden. Die eingegebenen Angaben gehen an die zentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte. Eine Nachverfolgung des Falles setzt ein persönliches Gespräch und eine klare vorherige Absprache voraus.
Sollte Ihnen ein Vorfall mitgeteilt werden, finden Sie für die (Erst)Beratung Hinweise im Handlungsleitfaden.
Sie konnten keine Person finden, die für Ihr Anliegen zuständig ist? Nehmen Sie gern Kontakt mit der Zentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten auf, um eine geeignete Ansprechperson für Ihre Themen bei sexualisierter Diskriminierung und Gewalt zu finden.
Folgende Seite bündelt weitere Informationen zu Sexualisierter Diskriminierung und Gewalt.
Die Richtlinie zum respektvollen, diskriminierungsfreien Miteinander gibt den Rahmen vor, indem die Hochschule handeln wird, um Betroffene angemessen zu schützen. Hier finden sie Verfahrenshinweise und Begriffsbestimmungen. Die Antidiskriminierungskommission arbeitet in einer Arbeitsgruppe an Ausführungsvorschriften, die die Handhabung in der Praxis für alle Hochschulangehörige erleichtern soll. Bei Fragen zur Richtlinie nehmen sie Kontakt zur zentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten auf oder beachten sie die FAQs.
Verfahrenshinweise
Sollten Sie einen Vorfall sexualisierter Diskriminierung erlebt oder beobachtet haben, nehmen Sie jederzeit Kontakt mit der zentralen Frauen- und Gleichstellungbeauftragten oder der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten ihres Bereichs auf.
Die folgenden Hinweise helfen bei einer Beschwerde. Unternehmen Sie selbst nur die Schritte, die Sie sich zutrauen und die Sie für angemessen halten:
- Teilen Sie ihrem Gegenüber deutlich mit, welche Verhaltensweisen Sie als belästigend empfunden haben. Formulieren Sie Ihre Vorstellungen für sein oder ihr zukünftiges Verhalten.
- Dokumentieren Sie Zeit, Ort und Umstände des Vorfalls, um eine Beschwerde zu untermauern. (Gedächtnisprotokoll)
- Es kann sinnvoll sein, Vorfälle anzuzeigen. Sie können dabei die Unterstützung der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten einholen.
- In einem vertraulichen Beratungsgespräch klären wir Ihr Anliegen und besprechen mögliche Optionen.
- Bei Einleitung eines formellen Verfahrens an der Hochschule wird unter Umständen eine formelle Anhörung beider Seiten notwendig. Ab diesem Zeitpunkt im Verfahren kann in der Regel die Anonymität nicht mehr garantiert werden. Beschäftigte sollten bei diesem Schritt die Personalvertretung hinzu ziehen.
Welche Sanktionen möglich und notwendig sind, hängt vom Schweregrad der Vorfalls ab und von den gesetzlichen Rahmenbedingungen. Studierende, Beschäftigte oder Beamt*innen unterliegen unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen.
Weitere Informationen und gute Ãœberblicksseiten
Die Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen (BuKoF) hat eine Handreichung entwickelt, die die Facetten sexualisierter Diskriminierung beleuchtet und weitere Hinweise für mögliche Schritte und Verfahren gibt. Die Hinweise sind insbesondere für Betroffene und Führungskräfte hilfreich.
Die Landeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen in Berlin (LaKof) bietet einen guten Überblick über Aktivitäten und Beratungsangebote zum Thema an allen staatlichen Hochschulen.
Zielgruppe | Beratungs- bzw. Beschwerdestelle |
---|---|
weibliche Mitglieder des Bereichs der Hochschule | Dezentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte |
Schwerbehinderte Beschäftigte | Schwerbehindertenvertretung |
Beschäftigte | Personalrat |
Beschäftigte | Arbeitsmedizinischer Dienst |
Beschäftigte | AGG Beauftragte*r: N.N. |
Studierende | Zentrale StudienberatungPsychologische Beratung |
Studierende | AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss) |
alle Mitglieder der Hochschule | Hochschulleitung |
Mitglieder der Fachbereiche | Dekanin bzw. Dekan, Fachbereichsleitung |
Im Notfall: Wachschutz/Pförtner
Haus Bauwesen
Wachschutz: 0151 146 299 08
Pförtnerloge: 030 4504-2555
Haus Beuth
Wachschutz: 0151 146 299 05
Pförtnerloge: 030 4504-2214
Haus Gauß
Wachschutz: 0151 146 299 06
Pförtnerloge: 030 4504-2350
Haus Grashof (24 Stunden)
Wachschutz: 0151 146 299 07
Pförtnerloge: 030 4504-2444
Haus Kurfürstenstraße
Wachschutz: 0151 146 299 19
Haus Schwedenstraße
Notruf über Pförtnerloge Haus Grashof: 030 4504-2444