Leitende/-r Notarmitarbeiter/-in
Das Fernstudieninstitut (FSI) der Berliner Hochschule für Technik hat einen neuen Fortbildungslehrgang entwickelt: Leitende/-r Notarmitarbeiter/-in.
Die Grundlage dafür ist ein Kooperationsvertrag mit der Ländernotarkasse in Leipzig. Diese ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts und neben den Notarkammern für Angelegenheiten der Notare in allen neuen Bundesländern zuständig. Zu ihren Aufgaben gehören die Aus- und Fortbildung von Mitarbeitenden.
Der Kurs
- Der Fortbildungslehrgang dauert vier Semester und schließt mit einer Prüfung vor dem von der Ländernotarkasse gebildeten Prüfungsausschuss ab.
- Der Lehrstoff wird in 16 Kurseinheiten angeboten.
- Die Teilnehmer/-innen haben insgesamt vier Einsendeaufgaben zu bearbeiten, sie müssen vier Präsenzwochen absolvieren und an deren Ende jeweils eine Klausur schreiben.
Inhaltlicher Aufbau und zeitlicher Ablauf des Fortbildungslehrgangs sowie die zu vermittelnden Inhalte richten sich nach dem Lehrplan, der Studienordnung sowie der Prüfungsordnung für die Durchführung der Abschlussprüfung im Fortbildungslehrgang Leitende/-r Notarmitarbeiter/-in nebst Anlagen, amtlich bekannt gemacht von der Ländernotarkasse mit Rundschreiben Nr. 46 vom 15. Mai 1997.
Zulassung
Der Fortbildungslehrgang richtet sich vornehmlich an Notarfachangestellte und sonstige qualifizierte Mitarbeiter/-innen mit einschlägiger Berufspraxis aus dem Bereich des Notariats der neuen Bundesländer.
Ziel der Fortbildungsmaßnahme ist die Befähigung, den Notar/die Notarin als Organ der vorsorgenden Rechtspflege bei der Vorbereitung der Beurkundungen und dem Vollzug der Urkunden sachkundig zu unterstützen. Das gilt vor allem in Grundbuch-, Handelsregister-, Familien- und Nachlass-Sachen.
Die Teilnehmer/-innen müssen grundsätzlich die Notargehilfen- oder Notarfachangestelltenprüfung absolviert haben.
Ausnahmen von dieser Voraussetzung sind möglich, wenn es sich um Notariatsmitarbeiter/-innen handelt, die – ohne Notargehilfe oder Notarfachangestellte/r- zu sein – durch entsprechende Berufspraxis gleichwertige Kenntnisse erworben haben.
Eine Begrenzung des Kontingents der Teilnehmer/-innen und eine Auswahl unter mehreren Bewerberinnen und Bewerbern ist sowohl unter dem Gesichtspunkt der bisher gezeigten Leistungen als auch der Art des berufqualifizierenden Abschlusses möglich.
Eine Zulassung von Rechtsanwalts- und Notargehilfen aus den Bereichen anderer, der Ländernotarkasse nicht angegliederter Notarkammern ist möglich.
Die Teilnehmer/-innen an der Fortbildungsmaßnahme müssen zudem nach ihrer Abschlussprüfung grundsätzlich mindestens drei Jahre notarspezifisch tätig gewesen sein.