Richtlinien und Formulare

Relevante Richtlinien für den wissenschaftlichen Nachwuchs


Kooperationsvereinbarung mit der kooperierenden Universität oder Hochschule mit Promotionsrecht

In dieser Vereinbarung wird die gemeinsame Betreuung einer*eines kooperativ Promovierenden und ihres*seines Promotionsvorhabens durch eine*n HAW/FH-Professor*in und eine*n Universitätsprofessor*in verabredet. Mit Hilfe einer solchen Vereinbarung wird der Status als kooperativ Promovierende*r der BHT nachgewiesen. Zugleich ist die für eine kooperative Promotion notwendige Erstbetreuung durch eine*n Betreuer*in an der Universität gesichert. Aus diesem Grund empfiehlt es sich eine Kooperationsvereinbarung abzuschließen.

Zur gemeinsamen Betreuung von kooperativ Promovierenden gibt es aktuell Kooperationsverträge zwischen der BHT mit der Technischen Universität Berlin als auch der Humboldt Universität Berlin. Auf der Basis dieser Kooperationsverträge können individuelle Kooperationsvereinbarungen zwischen der BHT und der jeweiligen kooperierenden Universität abgeschlossen werden. Natürlich sind auch Kooperationen mit anderen Universitäten und Hochschulen mit Promotionsrecht in Deutschland und darüber hinaus möglich.

 


Kontakt

Referat für Nachwuchsförderung und wissenschaftliche Zusammenarbeit (NWZ)

   Haus Elsa Neumann, 4. Etage
Lütticher Straße 39
13353 Berlin
Raum E_.04.010
  nachwuchsfoerderung[at]bht-berlin.de