Richtlinien und Formulare
relevante Richtlinien für den wissenschaftlichen Nachwuchs
- Richtlinie zur Vergabe von BHT-Qualifizierungsstellen
Die Richtlinie regelt neben der Vergabe von Promotionsstellen auch mögliche Verlängerungsoptionen. - Satzung zu den Promotionsstipendien der BHT
Zweck des Promotionsstipendiums ist es, hochqualifizierte Absolvent*innen zu fördern, die an der Berliner Hochschule für Technik ein Promotionsvorhaben durchführen. Insbesondere wird die Anbahnung von Promotionsvorhaben sowie die Zwischen- und Abschlussfinanzierung unterstützt. - Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten
Die BHT verpflichtet alle wissenschaftlich Tätigen zur Einhaltung der Leitlinie und der Verfahrensordnung und setzt den Kodex der DFG sowie die Vorgaben des Berliner Hochschulgesetzes hiermit rechtsverbindlich um. Weitere Informationen unter: https://www.bht-berlin.de/4720
Formulare
- BHT-Erfassungsbogen_Formular
Um von den Angeboten des Promotionsbüros und des NWZ zu profitieren, ist eine Registrierung als Promovierende*r im Promotionsbüro sinnvoll. Wir bitten Sie daher zeitnah den Erfassungsbogen der BHT auszufüllen und diesen an nachwuchsfoerderung@bht-berlin.de zu senden. - BHT-Promotionsbetreuungsvereinbarung_Formular
In Berlin ist die Betreuungsvereinbarung zwischen der*dem kooperativ Promovierenden und der*dem betreuenden Professor*in der BHT verpflichtend (BerlHG) und zeitnah abzuschließen. In der Vereinbarung werden die Bedingungen der Betreuung und der gemeinsamen Zusammenarbeit innerhalb des Promotionsvorhabens verabredet. Diese Vereinbarung sollte im besten Fall zu Beginn des Promotionsvorhabens abgeschlossen werden, um frühzeitig unterschiedliche Vorstellungen rund um die Promotion zu identifizieren und aneinander anzupassen. Die Vereinbarung kann jedes Jahr erneuert werden.
Kooperationsvereinbarung mit der kooperierenden Universität oder Hochschule mit Promotionsrecht
In dieser Vereinbarung wird die gemeinsame Betreuung einer*eines kooperativ Promovierenden und ihres*seines Promotionsvorhabens durch eine*n HAW/FH-Professor*in und eine*n Universitätsprofessor*in verabredet. Mit Hilfe einer solchen Vereinbarung wird der Status als kooperativ Promovierende*r der BHT nachgewiesen. Zugleich ist die für eine kooperative Promotion notwendige Erstbetreuung durch eine*n Betreuer*in an der Universität gesichert. Aus diesem Grund empfiehlt es sich eine Kooperationsvereinbarung abzuschließen.
Zur gemeinsamen Betreuung von kooperativ Promovierenden gibt es aktuell Kooperationsverträge zwischen der BHT mit der Technischen Universität Berlin als auch der Humboldt Universität Berlin. Auf der Basis dieser Kooperationsverträge können individuelle Kooperationsvereinbarungen zwischen der BHT und der jeweiligen kooperierenden Universität abgeschlossen werden. Natürlich sind auch Kooperationen mit anderen Universitäten und Hochschulen mit Promotionsrecht in Deutschland und darüber hinaus möglich.
Kontakt
Koordinatorin für wissenschaftlichen Nachwuchs
Dr. rer. nat. Stefanie Blankenburg
Haus E Elsa Neumann (Lütticher Straße 39), Raum E_.04.010
030 450 450 38
nachwuchsfoerderung@bht-berlin.de
Referat Nachwuchsförderung und wissenschaftliche Zusammenarbeit