Verlängerung und Vormerkung

Verlängerung der Leihfrist

Soweit nicht vorbestellt, können Sie die Leihfristen Ihrer entliehenen Medien selbst verlängern – 

Verlängerungen sind nicht möglich, wenn die

  • Leihfrist bereits fünfmal verlängert wurde
  • Medien vorgemerkt sind

Sollten Sie die fristgerechte Verlängerung oder Rückgabe versäumen, wird – ohne vorherigen Hinweis – gebührenpflichtig gemahnt!


Vormerkung

Bei der Recherche im Bibliothekskatalog finden Sie Titel, die den Vermerk haben „entliehen“.

Sie haben die Möglichkeit über den Button „zur Vormerkung“ sich auf den Titel vorzumerken. Achten Sie dabei, dass sie sich dazu in ihrem Benutzerkonto einloggen müssen.

Sobald das Medium wieder zurückgebracht wurde, bekommen Sie per E-Mail eine Benachrichtigung das der Titel eine Woche zur Abholung bereitsteht für Sie.