Verlängerung und Vormerkung
Verlängerung der Leihfrist
Soweit nicht vorbestellt, können Sie die Leihfristen Ihrer entliehenen Medien selbst verlängern –
- über das Bibliothekskonto
- am Selbstverbucher
- persönlich an der Ausleihtheke
- per E-Mail
Verlängerungen sind nicht möglich, wenn die
- Leihfrist bereits fünfmal verlängert wurde
- Medien vorgemerkt sind
Sollten Sie die fristgerechte Verlängerung oder Rückgabe versäumen, wird – ohne vorherigen Hinweis – gebührenpflichtig gemahnt!
Vormerkung
Bei der Recherche im Bibliothekskatalog finden Sie Titel, die den Vermerk haben „entliehen“.
Sie haben die Möglichkeit über den Button „zur Vormerkung“ sich auf den Titel vorzumerken. Achten Sie dabei, dass sie sich dazu in ihrem Benutzerkonto einloggen müssen.
Sobald das Medium wieder zurückgebracht wurde, bekommen Sie per E-Mail eine Benachrichtigung das der Titel eine Woche zur Abholung bereitsteht für Sie.