Verlängerung und Vormerkung

Verlängerung der Leihfrist

Soweit nicht vorbestellt, können Sie die Leihfristen Ihrer entliehenen Medien selbst verlängern – 

Verlängerungen sind nicht möglich, wenn die

  • Leihfrist bereits fünfmal verlängert wurde
  • Medien vorgemerkt sind

Sollten Sie die fristgerechte Verlängerung oder Rückgabe versäumen, wird – ohne vorherigen Hinweis – gebührenpflichtig gemahnt!


Vormerkung

Bei der Recherche im Bibliothekskatalog finden Sie Titel, die den Vermerk haben â€žentliehen“.

Sie haben die Möglichkeit über den Button â€žzur Vormerkung“ sich auf den Titel vorzumerken. Achten Sie dabei, dass sie sich dazu in ihrem Benutzerkonto einloggen müssen.

Sobald das Medium wieder zurückgebracht wurde, bekommen Sie per E-Mail eine Benachrichtigung das der Titel eine Woche zur Abholung bereitsteht für Sie.