Gast- und Nebenhörer*innen

Regelmäßig an Lehrveranstaltungen teilnehmen

Möchten Sie für ein Semester an regulären Lehrveranstaltungen der BHT besuchen und an der Prüfung teilnehmen?

Wenn Sie an keiner Hochschule immatrikuliert sind, können Sie als Gasthörer*in an Lehrveranstaltungen teilnehmen. Gasthörer*innen gelten nicht als Studierende.

Studierende anderer Hochschulen können sich als Nebenhörer*in kostenfrei anmelden.

Beantragung

Gehen Sie mit dem ausgefüllten Antrag auf Gast- bzw. Nebenhörerschaft innerhalb der Immatrikulationsfrist des jeweiligen Semesters (bis spätestens 30.09. bzw. 31.03.) in die Studienverwaltung. Sie erhalten dort die Gast- bzw. Nebenhörer*innen-Karte.

Zur Teilnahme an einer Lehrveranstaltung benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Lehrkraft in Form deren Unterschrift. Veranstaltungen und die jeweiligen Lehrenden finden Sie in den Stundenplänen.

Mit dem unterschriebenen Antrag gehen Sie innerhalb der Belegfrist zurück zur Studienverwaltung. Für eine Gasthörerschaft müssen Sie außerdem eine Gebühr überweisen.

Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen als Gast- oder Nebenhörer*in gilt nur für einzelne Lehrveranstaltungen und muss jedes Semester neu beantragt werden.

Nicht zugelassen ist eine Teilnahme an Lehrveranstaltungen des ersten Fachsemesters von zulassungsbeschränkten Studiengängen (mit NC). In Masterstudiengängen werden Gast- und Nebenhörer*innen nur mit einem abgeschlossenen Erststudium akzeptiert. 

Wenn Sie bereits an der BHT immatrikuliert sind, brauchen Sie keinen Antrag auf eine Nebenhörerschaft zu stellen. Sie können die Lehrveranstaltungen dann einfach über das Belegportal belegen.

Gebühren

Die Gebühren für Gasthörer*innen richten sich nach dem Umfang der belegten Semesterwochenstunden (SWS). Studierende, die an einer anderen Hochschule immatrikuliert sind, zahlen als Nebenhörer keine Gebühr.

Die Gebühr beträgt pro Semester:

  • bis zu zwei SWS 50,- Euro
  • bis zu vier SWS 65,- Euro
  • bis zu sechs SWS 85,- Euro
  • ab sieben SWS 100,- Euro

Die Nebenhörer*innenschaft ist gebührenfrei.

Leistungsnachweise

Wenn Sie Leistungsnachweise als Gast- oder Nebenhörer/-in an der BHT erbracht haben, ist der Antrag auf Anrechnung innerhalb Ihres ersten Studienjahres an der BHT in der Studienverwaltung zu stellen.