BHT-eigene Studienleistungen

Anerkennung von BHT-eigenen Studienleistungen

Wenn Sie innerhalb der Berliner Hochschule für Technik (BHT) Ihren Studiengang wechseln, sich erneut an der BHT immatrikulieren oder Ihre Studien- und Prüfungsordnung wechseln, wird über die Anerkennung der bis dahin erbachten Studienleistungen von Amts wegen, d. h. ohne Ihr Zutun, entschieden.

Ihnen werden die Studienleistungen dann anerkannt, wenn die erworbenen Kompetenzen gleichartig sind. Es gelten die Bestimmungen in § 40 der Rahmenstudien- und -prüfungsordnung.

Sollte das Zielmodul eine benotete Studienleistung vorsehen, erfolgt bei unbenoteten Bewertungen (z. B. „mit Erfolg“, „bestanden“) die Anrechnung mit der Note „ausreichend“ (4,0), sofern Sie nicht schriftlich auf die Anrechnung verzichten.

„Fehlversuche“ aus Prüfungsleistungen an der BHT werden auf die Anzahl der Prüfungsversuche angerechnet, sofern die Module nach Inhalt und Umfang gleich sind.

Beim Wechsel des Studiengangs innerhalb der BHT erfolgt die Einstufung in ein Fachsemester entsprechend des Umfangs der anerkannten Studienleistungen.

Sonderfall: Anerkennung von BHT-eigenen Studienleistungen auf Antrag

Einen Sonderfall stellt die Anerkennung von BHT-eigenen Studienleistungen auf Antrag dar. Wenn Sie ein Modul oder eine Lehrveranstaltung eines anderen Studiengangs besucht haben, können Sie dessen Anerkennung auf Ihren Studiengang beantragen, wenn keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen bestehen. Bitte sprechen Sie Ihr Vorhaben im Vorfeld mit dem oder der Anerkennungsbeauftragten Ihres Studiengangs sowie der Lehrkraft der Lehrveranstaltung(en) ab, damit sichergestellt ist, dass Ihnen das Modul auch tatsächlich anerkannt werden wird.

Bitte nutzen Sie für Ihren Antrag nach dem erfolgreichen Absolvieren des Moduls das Formular „Anerkennung von Studienleistungen“.

Weitere Informationen zu den Grundsätzen enthält die Rahmenstudien- und -prüfungsordnung in § 2 (5) und § 6 (13).

Bitte beachten Sie, dass das Anerkennungsverfahren einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Sie erhalten nach Abschluss des Verfahrens einen Bescheid von der Studienverwaltung, der Sie über die Entscheidung informiert.

Kontakt

Bei allgemeinen oder organisatorischen Fragen wenden Sie sich gerne an den Studien-Info-Service.

Fachliche Fragen richten Sie bitte an den oder die zuständige/-n Anerkennungsbeauftragte/n bzw. die Studienfachberatung.