Aufgaben
Aufgaben des Kuratoriums
gemäß § 18 der Grundordnung der Beuth Hochschule für Technik Berlin (BeuthHS-GrO):
(1) Das Kuratorium ist zuständig für
- die Billigung und die Feststellung des Haushaltsplans,
- den Erlass von Richtlinien für die Haushalts- und Wirtschaftsführung,
- den Erlass von Gebührensatzungen gemäß § 2 Abs. 8 (BerlHG),
- die Errichtung, Veränderung und Aufhebung von Fachbereichen und anderen Organisationseinheiten auf Vorschlag des Akademischen Senats,
- die Stellungnahme zu Hochschulentwicklungs- und Ausstattungsplänen,
Darüber hinaus ist das Kuratorium zuständig für Personalangelegenheiten gemäß § 19.
(2) Im übrigen ist das Kuratorium zuständig für die der Hochschule zugewiesenen staatlichen Angelegenheiten von grundsätzlicher oder besonderer Bedeutung. Welche Angelegenheiten von grundsätzlicher oder besonderer Bedeutung sind, entscheidet im Zweifelsfall das Kuratorium selbst.
(3) Das Kuratorium kann von Einrichtungen der Selbstverwaltung die Erstattung von Berichten verlangen und andere Stellen auffordern, bestimmte Angelegenheiten zu überprüfen.
(4) Das Kuratorium kann zu seiner Unterstützung und Beratung Kommissionen einsetzen. Über ihre Aufgabenstellung, das Verfahren, die Zusammensetzung und Dauer der Einsetzung entscheidet das Kuratorium.