Aufgaben
Aufgaben der Akademischen Versammlung
gemäß § 16 der Grundordnung der Beuth Hochschule für Technik Berlin (BeuthHS-GrO):
(1) Die Akademische Versammlung ist zuständig:
- für die Wahl des Präsidenten oder der Präsidentin der Hochschule sowie der Vizepräsidenten oder Vizepräsidentinnen,
- für die Abberufung des Präsidenten oder der Präsidentin der Hochschule sowie der Vizepräsidenten oder Vizepräsidentinnen gemäß § 11,
- für die Beschlussfassung über die Grundordnung,
- für die Erörterung des jährlichen Rechenschaftsberichts des Präsidenten oder der Präsidentin der Hochschule
sowie für die Stellungnahmen zu Angelegenheiten, die die Hochschule als Ganzes betreffen.
(2) Die Akademische Versammlung ist berechtigt, weitere Vorschläge zur Wahl der Vizepräsidenten oder Vizepräsidentinnen nach §9 (3) zu beschließen.
(3) Die Akademische Versammlung gibt sich eine Geschäftsordnung.