Gastaufenthalt an anderer Hochschule
Anerkennung von Studienleistungen aus einem Gastaufenthalt an einer anderen Hochschule
Wenn Sie während Ihres Studiums im Rahmen eines Gastaufenthalts an einer ausländischen Hochschule Studienleistungen erbracht haben oder während Ihres Studiums an der Berliner Hochschule für Technik (BHT) einzelne Kurse an einer anderen deutschen Hochschule absolviert haben, können Sie deren Anerkennung beantragen.
Bitte schließen Sie zunächst vor Ihrem Gastaufenthalt mit dem oder der zuständigen Beauftragten Ihres Studiengangs und der Gasthochschule einen Studienvertrag (Learning Agreement) ab. Zweck des Studienvertrags ist eine transparente und effiziente Vorbereitung des Austausches, um sicherzustellen, dass die im Ausland absolvierten Studienleistungen anerkannt werden.
Nähere Informationen zum Studienvertrag auf den Seiten des Akademischen Auslandsamtes
Im Anschluss an Ihren Gastaufenthalt stellen Sie einen Antrag auf Anerkennung in der Studienverwaltung. Nutzen Sie dazu das Formular „Anerkennung von Studienleistungen“ und fügen Sie alle notwendigen Unterlagen bei. Der Antrag auf Anerkennung ist innerhalb eines Jahres nach Erbringung der Studienleistungen zu stellen. Wir empfehlen, den Antrag so schnell wie möglich zu stellen. Weitere Anträge auf Anerkennung oder Anrechnung können später nur dann berücksichtigt werden, wenn die entsprechenden Leistungen zum Zeitpunkt des vorherigen Antrags noch nicht vorlagen.
Die Anerkennungsentscheidung trifft der oder die Anerkennungsbeauftragte Ihres Studiengangs. Ihnen werden die Studienleistungen dann anerkannt, wenn kein wesentlicher Unterschied zwischen den erworbenen und im Studiengang vorgesehenen Kompetenzen besteht. Es gelten die Bestimmungen in § 39 der Rahmenstudien- und -prüfungsordnung.
Bitte beachten Sie, dass das Anerkennungsverfahren einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Sie erhalten nach Abschluss des Verfahrens einen Bescheid von der Studienverwaltung, der Sie über die Entscheidung informiert.
Für außerhalb der BHT erbrachte und anerkannte Studien- und Prüfungsleistungen wird für das jeweilige Modul der Vermerk „extern erbracht“ im Abschlusszeugnis eingetragen.
Kontakt
Bei allgemeinen oder organisatorischen Fragen wenden Sie sich gerne an den Studien-Info-Service.
Fachliche Fragen richten Sie bitte an den oder die zuständige/-n Anerkennungsbeauftragte/n bzw. die Studienfachberatung.