Studieren mit Behinderung
Angepasste Studienbedingungen
Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung brauchen oft angepasste Studienbedingungen: angepasst an ihr Handicap, an ihre speziellen Bedürfnisse, an ihre individuelle Situation.
Als Beauftragte für Studierende mit Behinderung der Berliner Hochschule für Technik (BHT) unterstütze ich Sie gern bei Fragen zu diesen und weiteren Themen:
- Zulassung
- Nachteilsausgleich
- bauliche oder organisatorische Maßnahmen
- Fehlzeiten
- Prüfungsbedingungen
- Wohnungssuche
- Integrationshilfen
- Kontakt zu anderen Studierenden mit oder ohne Behinderung
Es ist hilfreich, wenn Sie sich schon vor Abgabe Ihrer Bewerbung mit mir in Verbindung setzen, damit wir gemeinsam alle relevanten Angelegenheiten frühzeitig regeln können.
Sie können gerne für montags, mittwochs oder donnerstags per Telefon, per Fax oder per E-Mail einen Termin vereinbaren.
Katja Barth, Beauftragte für Studierende mit Behinderung
Haus Grashof, Raum C6
Telefon: 030 4504-2777
Telefax: 030 4504-2720
Dies ist eine Funktions-E-Mail-Adresse, die auch von meiner Stellvertretung Frau Andrea von Kopp bearbeitet kann.
Meine persönliche E-Mail-Adresse lautet: barth@bht-berlin.de
Dem Nachteilsausgleich eine Chance
Sie haben einen positiven Bescheid auf Ihren Antrag auf Nachteilsausgleich erhalten? Sprechen Sie dann bitte möglichst bald die Lehrkräfte Ihrer belegten Modulen an. Nur so geben Sie ihnen die Chance, den bewilligten Nachteilsausgleich zu ermöglichen.
Insbesondere Schreibzeitverlängerungen benötigen einen Planungsvorlauf! Wenn Sie die Lehrkraft erst kurz vor der Klausur informieren, kann der Nachteilsausgleich aus organisatorischen Gründen unter Umständen nicht umgesetzt werden.
Im Dialog Hindernisse aus dem Weg räumen
Studierende mit Behinderung sind mittlerweile ganz selbstverständlich unter der Studierendenschaft. Deshalb ist es wichtig, ein gutes Vertrauensverhältnis zwischen den Betroffenen und ihren Mitstudierenden sowie den Lehrenden aufzubauen.
Merkblatt zum Antrag auf Nachteilsausgleich
Die Gewährung eines Nachteilsausgleich für Studien- und Prüfungsleistungen setzt einen schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss voraus. Hinweise zum Verfahren finden Sie in diesem Hinweisblatt. Merkblatt NTA
Studieren mit Rot-Grün-Schwäche
Bei der Rot-Grün-Sehschwäche (Rot-Grün-Blindheit) handelt es sich um eine Sehschwäche, die bei etwa 9% der Bevölkerung auftritt. Im Rahmen eines Studiums kann es deswegen Schwierigkeiten geben. Merkblatt RGS (pdf)
Studieren mit LRS
Lese-Rechtschreib-Schwäche, Dyslexie, Legasthenie, Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten – vier Begriffe für die gleiche Symptomatik. Trotz normalen Lernaufwandes lesen Betroffende langsam und machen beim Schreiben viele Rechtschreibfehler, obwohl sie durchschnittlich intelligent sind. Im Studium fällt eine LRS noch deutlicher ins Gewicht als in der Schule. Merkblatt Studieren mit LRS (pdf)
Nachteilsausgleich bei LRS
Wie kann ein Nachteilsausgleich für LRS aussehen und was ist als Lehrkraft zu beachten? Hinweise für Lehrkräfte (pdf)
Handreichung für Atteste bzw. ärztliche Stellungnahmen
Zum Antrag auf Nachteilsausgleich gehört ein Attest bzw. eine ärztliche Stellungnahme. Eine Diagnose muss nicht genannt werden. Was soll darin aufgeführt sein? Viele Ärzte (m/w/d) haben damit keine Erfahrung. Handreichung für Atteste