Bewerbungshinweise
Berufungsfähigkeit gem. § 100 des Berliner Hochschulgesetzes: Im Regelfall, wenn nicht anders ausgewiesen, berufen Fachhochschulen nach §100 (1) 4b.
Allgemeine Voraussetzungen für FH-Professuren
- Promotion im entsprechenden Fachgebiet (oder promotionsäquivalente Leistung)
- Fünfjährige Berufspraxis, davon mindestens drei Jahre außerhalb einer Hochschule (Gleichbehandlung von Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten; Berufspraxis in einem Institut (z.B. Fraunhofer) wird in Berlin als außerhochschulisch anerkannt)
- Pädagogische Eignung, die in der Regel durch Erfahrungen in der Lehre oder Ausbildung nachgewiesen wird
- Je nach Anforderung der Stelle zusätzliche wissenschaftliche Leistungen (z.B. im Rahmen einer wissenschaftlichen Mitarbeit, Veröffentlichungen, Patente, etc.)
Eine Habilitation ist für eine Fachhochschulprofessur nicht notwendig! Für uns zählt verstärkt die Praxiserfahrung.
Die verstärkte Internationalisierung der BHT-Studiengänge erfordert zusätzlich von den Bewerbenden neben Deutsch auch gute englische Sprachkenntnisse.
Die Bewerbenden müssen zudem fähig sein, das gesamte Fachgebiet in der Lehre und der angewandten Forschung zu vertreten. Es wird vorausgesetzt, dass sie Aufgaben im Bereich der Grundlagenausbildung und im Service für andere Fachbereiche übernehmen und engagiert in der akademischen Selbstverwaltung mitarbeiten.
Bei externen Bewerbenden wird ein Wohnungswechsel in den Raum Berlin erwartet.
Wenn Sie sich noch nicht sicher sind, ob Sie die Qualifikationen für eine HAW-Professur erfüllen, geht es hier zur Checkliste.
Ablauf des Berufungsprozesses
Ein Berufungsprozess ist komplexer als ein „normaler“ Einstellungsprozess und dauert damit auch erheblich länger. Folgende Schritte müssen berücksichtigt werden:
- Stellenausschreibung wird festgelegt durch den Fachbereich, den Akademischen Senat und das Präsidium
- Ausschreibung der Stelle und Bildung einer Berufungskommission (BK)
- Sichtung und Prüfung der Bewerbungsunterlagen
- Einladung der qualifizierten Bewerbenden zu einem Bewerbungsgespräch, einer Probevorlesung und einem Fachvortrag
- Auswertung und Entscheidung über die Berufungsfähigkeit und Rangfolge (i.d.R.: Listenvorschlag mit drei ausgewählten Personen) in der BK
- Externe Gutachten werden von der BK eingeholt
- Verabschiedung von Bericht und Liste in den internen Gremien und Weiterleitung an die Senatsverwaltung
- Ruferteilung
- Berufungsverhandlungen (Vergütung und Berufungszulage)
- Rufannahme seitens der oder des Bewerbenden
- Behördliches polizeiliches Führungszeugnis und amtsärztliche Untersuchung
- In der Regel Ernennung zur Beamtin bzw. zum Beamten
Bewerbungsunterlagen
Grundsätzlich wünschen wir uns von Bewerbenden folgende Unterlagen zur ersten Überprüfung ihrer Passung:
- Anschreiben mit Bezug zur Ausschreibung
- Lückenloser CV inklusive Angaben zu Anteil Vollzeit/Teilzeit und Arbeitgeber/Selbstständigkeit
- Promotionsurkunde
- Zeugnisse und Urkunden des Diplom-, Bachelor- und/ oder Masterzeugnisses
- (Arbeits-)Zeugnisse oder Nachweise (das der aktuellen Tätigkeit kann gerne nachgereicht werden)*
- Nachweise über Lehrerfahrungen
- Ggf. Nachweise über Ehrenämter, Auslandserfahrungen o.ä.
- Aufstellungen zu (wissenschaftlichen) Leistungen, z.B.:
- Forschungsprojekte
- Drittmittel
- Veröffentlichungen
- Patente
- Wettbewerbe & Auszeichnungen
- Vorträge
- Betreute Abschlussarbeiten
*3 Jahre außerhochschulische Tätigkeit muss nachgewiesen werden
Hinweise zur Bewerbung
Wir möchten Sie bitten, alle Unterlagen in einem PDF gesammelt an professur[at]bht-berlin.de zu senden und zusätzlich das Online-Bewerbungsformular auf unserer Webseite auszufüllen. Sie erleichtern uns dadurch die Bearbeitung Ihrer Bewerbung.
Das Formular orientiert sich an den Berufungskriterien des § 100 (1) 1, 2, 3 und 4b des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG). Es zeigt die bestehenden Anforderungen auf und führt Sie somit durch die von uns benötigten Angaben.
Ihre Bewerbung wird streng vertraulich behandelt.
Die Berliner Hochschule für Technik strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen im wissenschaftlichen Bereich an. Bewerbungen von Interessentinnen sind daher ausdrücklich erwünscht! Interessentinnen können jederzeit Kontakt zur zentralen Frauenbeauftragten der Hochschule aufnehmen. Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt.
Wenn Sie sich initiativ bewerben wollen und nicht auf eine ausgeschriebene Professur, prüfen Sie bitte welche Module in welchen Fachbereichen Sie eventuell im Rahmen eines Lehrauftrags o.ä. übernehmen könnten und wenden sich an den zuständigen Dekan/ die zuständige Dekanin. Initiativbewerbungen für Professuren können wir aufgrund der Dauer der Verfahren und der Berufung auf Lebenszeit leider nicht vorhalten.
Noch Fragen?
Wir haben in unseren FAQ oft gestellte Fragen zum Thema Professur für Sie zusammengestellt.