Studieren mit Familie
Sie studieren an der Berliner Hochschule für Technik und betreuen Ihr(e) Kind(er) oder pflegen hilfsbedürftige Angehörige?
Für Ihre Fragen zur Vereinbarkeit von Studium und Familie steht Ihnen Sandra Biering von der Zentrale Studienberatung mit Rat und Tat zur Seite. In unseren FAQs finden Sie einen ersten Überblick über häufig gestellte Fragen.
FAQ: Studierende mit Kind(ern)
Schwangerschaft und Mutterschutz
Der Mutterschutz hat zum Ziel, während der Schwangerschaft, nach der Geburt und während der Stillzeit Mutter und Kind vor gesundheitlichen Gefährdungen und Überforderung zu schützen. Eine genaue Übersicht zu den Regelungen finden Sie im sogenannten Mutterschutzgesetz, das auch Studentinnen mit einschließt.
Wichtig ist, dass der Mutterschutz eine Überprüfung des Arbeitsumfeldes (auch im Studium) verpflichtend vorsieht. Die/der Vorgesetzte bzw. die Lehrkraft sollte über die Schwangerschaft formal in Kenntnis gesetzt werden, um Gefährdungen ausschließen zu können.
RSPO § 36 Regelungen zum Mutterschutz
Im Rahmen des Studiums bezieht sich die Überprüfung des Arbeitsumfeldes auf den Unterricht in Laboren und Werkstätten. Hier muss bei der Kenntnis einer Schwangerschaft umgehend eine Gefährdungsbeurteilung zum Arbeitsschutz vorgenommen werden. Es ist auszuschließen, dass Schwangere beispielsweise mit gesundheitsgefährdenden Stoffen Kontakt haben oder an Maschinen arbeiten, die sie gefährden könnten. Die Gefährdungsbeurteilung wird anhand eines Protokollbogens vorgenommen und dokumentiert. Es sind besondere Pausen- und Ruhezeiten einzuhalten.
RSPO § 36 Regelungen zum Mutterschutz
Die Mutterschutzfristen betragen sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und acht Wochen nach der Geburt. Die Schutzfrist nach Früh- oder Mehrlingsgeburten verlängert sich auf zwölf Wochen nach der Geburt.
Studentinnen haben im Mutterschutz eine besondere Regelung. Sie können auf die in der Regel achtwöchige Schutzfrist nach der Entbindung verzichten, um beispielsweise an Prüfungen teilzunehmen. Wir empfehlen Ihnen ausdrücklich, eine solche Entscheidung vorab mit Ihrer/Ihrem Arzt bzw. Ärztin zu besprechen. Den Verzicht auf die Schutzfrist nach der Geburt müssen Sie ausdrücklich schriftlich festhalten und dem Prüfungsausschuss oder der Lehrkraft mitteilen.
RSPO § 36 Regelungen zum Mutterschutz
Die Zusammenfassung zum Mutterschutzgesetz finden Sie hier: Novelle des Mutterschutzgesetzes
Sie können Ihre Schwangerschaft melden – eine Verpflichtung hierzu gibt es nicht. Für die Meldung der Schwangerschaft füllen Sie bitte das Formular: Mitteilung einer Schwangerschaft im Studium aus.
Wenn Sie inhaltliche Rückfragen zu dem Formular haben oder dieses bereits zusammen mit einer Kopie des Mutterpasses (ohne sensible Daten wie ärztliche Untersuchungsergebnisse) einreichen wollen, wenden Sie sich bitte an Sandra Biering, Zentrale Studienberatung: sandra.biering[at]bht-berlin.de.
RSPO § 36 Regelungen zum Mutterschutz
Studienorganisation
Sie finden in der Rahmenstudienprüfungsordnung (RSPO) Regelungen, die Sie bei der Vereinbarkeit von Studium und Elternschaft unterstützen.
In unseren Familienzimmern im Haus Grashof, Haus Gauß sowie am Standort Kurfürstenstraße besteht die Möglichkeit zum Stillen, Wickeln, Füttern und Betreuen von Kindern.
Weitere Informationen und Standorte der Familienzimmer der BHT
Wenn Sie als schwangere Studentin oder Studierende mit Kind durch eine*n Mitstudent*in desselben Studiengangs über ein ganzes Semester im Studium und bei der Prüfungsvorbereitung unterstützt werden, insbesondere durch Mitschriften, Nachhilfe und Coaching, kann sich der*die Mitstudent*in durch die vorherige Anmeldung des Studium Generale Moduls „Tandem-Projekt“ das als Leistung anerkennen lassen.
Sollte eine Lehrveranstaltung teilnahmebeschränkt sein, führen die Lehrkräfte ein geeignetes, willkürfreies Auswahlverfahren, z. B. Losverfahren, durch. Hierbei sollen die Bedarfe von Studierenden mit Kindern oder zu pflegenden Angehörigen möglichst berücksichtigt werden. Der Bedarf ist der Lehrkraft glaubhaft zu machen.
Sie können aufgrund von Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit ein Urlaubssemester beantragen. Hier ist auch eine Beurlaubung im 1. Fachsemester möglich. In Ausnahmefällen können Sie auch länger als zwei Semester beurlaubt werden. Wir empfehlen Ihnen in diesem Fall eine Rücksprache mit dem*der Studienfachberater*in zu halten, um den erneuten Einstieg in das Studium zu planen.
Sie können einen Antrag auf Urlaubssemester mit den entsprechenden Nachweisen in der Studienverwaltung stellen.Bitte beachten Sie, dass Sie während des Urlaubssemesters (wegen Elternzeit) in der Regel kein BAföG erhalten.
Die Besonderheit des Urlaubssemester (wegen Elternzeit) ist, dass Sie Umfang von bis zu 10 Leistungspunkten an Lehrveranstaltungen und den darin erforderlichen Prüfungen teilnehmen können.
Sie können alle Studiengänge der BHT in Teilzeit studieren. Das bedeutet, dass Sie weniger Module pro Semester, als im Stundenplan vorgesehen, studieren. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum Teilzeitstudium an die Zentrale Studienberatung, Sandra Biering, oder die Studienfachberatung, die Sie auf den Webseiten der Studiengänge finden (um bspw. über einen Stundenplan zu sprechen).
Weitere Informationen und Antrag zum Teilzeitstudium (den Antrag stellen Sie bei der Studienverwaltung)
In diesem Fall können Sie einen Nachteilsausgleich beantragen, der Ihnen helfen soll, trotz der erschwerenden Bedingungen ihr Studium zu bewältigen und Ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am Studium gewährleistet.
Welche Möglichkeiten es hier gibt, finden Sie hier: Nachteilsausgleich
Sie können auf schriftlichen und begründeten Antrag die Bearbeitungszeitraum verlängern. Die Entscheidung darüber trifft der*die Vorsitzende des zuständigen Prüfungsausschusses.
Genauere Informationen finden Sie hier: RSPO § 29 Durchführung der Abschlussarbeit (10)
Auf dieser Webseite finden Sie wichtige Informationen wie sich ein Auslandsstudium mit Kind realisieren lässt:
www.auslandsstudium-mit-kind.de
Finanzielle Möglichkeiten
Zuschuss Semesterticket
Sie können als Studierende mit Kind, auch bereits in der Schwangerschaft ab der 12. Woche, beim AStA (allgemeinen Studierendenausschuss) einen Zuschuss zum Semesterticket beantragen. Den Antrag finden Sie auf der Seite des Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA): Semesterticket | AStA der BHT (studis-bht.de)
Kinderteller in der Mensa
Darüber hinaus bietet das studierendenWERK BERLIN einen kostenlosen Kinderteller für Kinder bis 6 Jahren an, wenn das Kind mit einem studierenden Elternteil gemeinsam in der Mensa essen geht. Das kostenlose Essen wird mit einer Kids-MensaCard abgerechnet, die an der Mensakasse erhältlich ist: https://www.stw.berlin/mensen/faq-mensen/mensacard.html
Die Caritas hat eine Übersicht erstellt, welche finanziellen Hilfen und Möglichkeiten es vor und nach der Geburt gibt: Finanzielle Hilfen vor und nach der Geburt (caritas.de).
Eine weitere umfangreiche Übersicht liefert Ihnen die Broschüre des studierendenWERKs BERLIN „Studieren mit Kind in Berlin“, die neben Finanzierungsmöglichkeiten auch die Themen: Organisation des Studiums, Krankenversicherung und Wohnen aufgreift.
- Elterngeld digital beantragen (Bundesministerium für Arbeit)
- Kinderzuschlag verstehen (Bundesagentur für Arbeit)
Unterstützungsangebote
Weitere Informationen zur Organisation des Studiums sowie zu Finanzierungsmöglichkeiten, Krankenversicherung und Wohnen:
- profamilia Beratungsstelle bei Fragen rund um die Schwangerschaft-/konflikte: Beratungszentrum (profamilia.de)
- Broschüre des studierendenWERKs BERLIN: Studieren mit Kind in Berlin
- Linksammlung der Zentralen Studienberatung: Tipps und Links
Das studierendenWERK Berlin hat auch weitere Beratungsangebote, unter anderem die Sozialberatung:
Sozialberatung des studierendenWERKs (stw.berlin)
FAQ: Studierende mit Pflegeaufgaben
Studienorganisation
Sollte eine Lehrveranstaltung teilnahmebeschränkt sein, führen die Lehrkräfte ein geeignetes, willkürfreies Auswahlverfahren, z. B. Losverfahren, durch. Hierbei sollen die Bedarfe von Studierenden mit Kindern oder zu pflegenden Angehörigen möglichst berücksichtigt werden. Der Bedarf ist der Lehrkraft glaubhaft zu machen.
In diesem Fall können Sie einen Nachteilsausgleich beantragen, der Ihnen helfen soll, trotz der erschwerenden Bedingungen ihr Studium zu bewältigen und Ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am Studium gewährleistet.
Welche Möglichkeiten es hier gibt, finden Sie hier: Nachteilsausgleich
Sie können auf schriftlichen und begründeten Antrag die Bearbeitungszeitraum verlängern. Die Entscheidung darüber trifft der*die Vorsitzende des zuständigen Prüfungsausschusses.
Genauere Informationen finden Sie hier: RSPO § 29 Durchführung der Abschlussarbeit (10)
Der Nachteilausgleich muss rechtzeitig vor Prüfungsbeginn bei der zuständigen Prüferin oder dem Prüfer beantragt werden.
Weitere Informationen finden Sie hier: Nachteilsausgleich
Sie können einen Antrag auf Urlaubssemester mit den entsprechenden Nachweisen in der Studienverwaltung stellen.
Wurde das Urlaubssemester genehmigt, können Sie einen Antrag auf Befreiung von der Beitragspflicht zum Semesterticket bei dem Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) stellen.
Bitte beachten Sie, dass Sie während des Urlaubssemesters in der Regel kein BAföG erhalten.
Sie können alle Studiengänge der BHT in Teilzeit studieren. Das bedeutet, dass Sie weniger Module pro Semester, als im Stundenplan vorgesehen, studieren.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum Teilzeitstudium an die Zentrale Studienberatung, Sandra Biering, oder die Studienfachberatung, die Sie auf den Webseiten der Studiengänge finden (um bspw. über einen Stundenplan zu sprechen).
Weitere Informationen und Antrag zum Teilzeitstudium (den Antrag stellen Sie bei der Studienverwaltung)
Finanzielle Möglichkeiten
Das studierendenWERK BERLIN bietet eine Sozialberatung, unter anderem zu finanziellen Hilfen, an.
Sie können sich bei Fragen wie diesen auch an das Referat Soziales des Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) wenden.
Sollten Sie ein Urlaubsemester beantragt und genehmigt bekommen haben, können Sie können Sie einen Antrag auf Befreiung von der Beitragspflicht zum Semesterticket bei dem Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) stellen.
Ist dies nicht der Fall, können Sie zumindest einen Antrag auf Bezuschussung des Semestertickets bei dem Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) einreichen.
Unterstützungsangebote
Wenn Sie merken, dass Sie mit jemandem über Ihre Belastungssituation sprechen möchten, können Sie sich hierhin wenden:
Psychologische Beratung der Hochschule
Psychologisch-Psychotherapeutischen Beratung des studierendenWERKs BERLIN
Hilfe: Pausentaste
Die Verbraucherzentrale bietet Ihnen auf der Webseite eine gute Ãœbersicht zu verschiedenen Hilfen:
Hilfe für pflegende Angehörige | Verbraucherzentrale.de
Vernetzung udn Unterstützung
Wer anderen hilft, braucht manchmal selber Hilfe.: Pausentaste
Es gibt in Berlin verschiedene Anlaufstellen für die Pflegeberatung. Wir empfehlen Ihnen die Folgenden:
- Caritasverband
- Diakonie-Pflege
- Deutsches Rotes Kreuz Berlin
- Bundesweite Interessenvertretung „Wir pflegen“
- Onlineratgeber Pflege (Bundesministerium für Gesundheit)
- Kompetente Beratung vor Ort, kostenfrei und individuell - Pflegestützpunkte Berlin (pflegestuetzpunkteberlin.de)
- StadtRand (gemeinnützige Gesellschaft für integrierende soziale Arbeit mbH)
- Digitales Unterstützungsangebot für pflegende Studierende: Pausentaste