Studieren mit Pflegeaufgaben

Pflegeverantwortung im Studium - die nächsten Schritte

Viele Studierende übernehmen neben ihrem Studium Verantwortung für die Pflege von Angehörigen. Die Vereinbarkeit von Studium und Pflege kann eine große Herausforderung darstellen. Die Hochschule unterstützt Studierende in dieser Situation mit Beratungsangeboten, flexibleren Studienmöglichkeiten und individuellen Lösungen bei Prüfungen und Studienorganisation. Pflegen Sie angehörige Menschen und merken, dass Ihr Studium darunter leidet?
Diese Schritte können Ihnen helfen:

Wenn sich Ihre Pflegesituation auf Ihr Studium auswirkt, wenden Sie sich frühzeitig per E-Mail oder in den Sprechstunden an die Zentrale Studienberatung.

Dort können Sie besprechen:

  • wie sich Ihr Studium organisieren lässt
  • welche Regelungen der Studien- und Prüfungsordnung für Sie relevant sind
  • welche Anträge sinnvoll sein könnten.

Um Fragen zur Studienorganisation zu klären, können Sie sich auch an die*den jeweilige*n Studienfachberater*in wenden.

Überlegen Sie, welche Anpassungen für Ihr Studium hilfreich sein könnten, zum Beispiel:

  • Priorisierung wichtiger Module
  • Verschiebung einzelner Veranstaltungen
  • Unterstützung bei belegungsbeschränkten Veranstaltungen

Wenn Sie aufgrund Ihrer Pflegesituation Probleme bei der Belegung von Lehrveranstaltungen haben:

  • wenden Sie sich frühzeitig an die Lehrperson der Veranstaltung
  • erläutern Sie Ihre Pflegesituation

Bei teilnahmebeschränkten Veranstaltungen muss ein willkürfreies Auswahlverfahren stattfinden, bei dem die Bedarfe von Studierenden mit Pflegeverantwortung berücksichtigt werden können.

Informieren Sie sich, welche finanzielle Unterstützung Sie für die Pflegeaufgaben erhalten können, darunter sind:

Für den*die Angehörige*n:

  • Pflegegeld: Wenn der Angehörige einen Pflegegrad (1-5) hat, kann Pflegegeld bezogen werden, das oft an pflegende Angehörige weitergegeben wird.
  • Hilfe zur Pflege (SGB XII): Ist der Pflegebedürftige nicht ausreichend versichert, kann beim Sozialamt "Hilfe zur Pflege" nach SGB XII beantragt werden.

Für die pflegende Person:

  • Pflegeunterstützungsgeld
  • Anpassungen beim BAföG: Studierende, die nahe Angehörige mit mindestens Pflegegrad 3 zu Hause pflegen und dadurch ihr Studium verzögern, können über die Förderungshöchstdauer hinaus weiterhin BAföG erhalten, wenn sie dies entsprechend nachweisen. Unabhängig davon können Studierende seit 2024 ein zusätzliches BAföG-Semester (Flexibilitätssemester) ohne besonderen Grund über die Förderungshöchstdauer hinaus bekommen.
  • Sozialleistungen in Form von Arbeitslosengeld II / Bürgergeld: Studierende, die wegen Pflege ihr Studium unterbrechen (Beurlaubung), können unter bestimmten Voraussetzungen Bürgergeld als Darlehen oder Zuschuss zu den Unterkunftskosten beantragen.
  • Härtefallregelungen: Darlehen nach § 27 SGB II sind in besonderen Härtefällen möglich, insbesondere wenn BAföG nicht ausreicht oder nicht gewährt wird.

Wenn Pflegeaufgaben Ihre Prüfungen erschweren, können Sie einen Nachteilsausgleich beantragen.

Mögliche Maßnahmen können z. B. sein:

  • verlängerte Bearbeitungszeit
  • Anpassung der Prüfungsbedingungen
  • andere organisatorische Lösungen

Der Antrag sollte mindestens 4 Wochen vor der Prüfung gestellt werden.

Sollten Sie merken, dass Sie zeitliche Schwierigkeiten haben, an der Lehrveranstaltung teilzunehmen, gibt es hierfür häufig auch eine angepasste Lösung.

Wenn die Pflege sehr zeitintensiv ist, können Sie:

Der Antrag wird bei der Studienverwaltung gestellt. Nach Genehmigung können Sie zusätzlich eine Befreiung oder Bezuschussung vom Semesterticket-Beitrag beantragen.

 Hinweis: Im Urlaubssemester meist kein BAföG. Teilzeitstudium ist oft die bessere Alternative

Wenn Sie ein Teilzeitstudium oder ein angepasstes Studium (weniger Module) bevorzugen, sollten Sie sich dazu im Vorfeld von den Studienfachberater*innen der Studiengänge oder der Zentralen Studienberatung beraten lassen.

Überlegen Sie gemeinsam mit der Zentralen Studienberatung oder der Studienfachberatung, wie Sie Ihr Studium realistisch fortsetzen können, zum Beispiel:

  • Module über mehrere Semester verteilen
  • Studienplan anpassen
  • Prüfungen zeitlich verschieben

Die Rahmenstudien- und Prüfungsordnung enthält verschiedene Regelungen, die die Vereinbarkeit von Studium und familiären Verpflichtungen unterstützen.

Wenn während Ihrer Bachelor- oder Masterarbeit eine Pflegesituation entsteht, können Sie:

  • einen formlosen schriftlichen Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit stellen.

Über den Antrag entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss.

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Kurzfassung (Merkliste)

✔ Beratung in Anspruch nehmen
✔ Studienorganisation klären
✔ Finanzierung klären
✔ Nachteilsausgleich prüfen
✔ Studienumfang betrachten
✔ Studium langfristig planen
✔ Abschlussarbeit anpassen


FAQ: Studierende mit Pflegeaufgaben

Studienorganisation

Studierende in Pflegezeit sind diejenigen, die einen nahen Familienangehörigen (Kinder, Eltern, Großeltern, die Ehepartnerin bzw. den Ehepartner sowie die Partnerin bzw. den Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft) in häuslicher Umgebung pflegen.

Sollte eine Lehrveranstaltung teilnahmebeschränkt sein, führen die Lehrkräfte ein geeignetes, willkürfreies Auswahlverfahren, z. B. Losverfahren, durch. Hierbei sollen die Bedarfe von Studierenden mit Kindern oder zu pflegenden Angehörigen möglichst berücksichtigt werden. Der Bedarf ist der Lehrkraft glaubhaft zu machen.

RSPO § 13 Belegung, Prüfungsanmeldung, hier (7)

In diesem Fall können Sie einen Nachteilsausgleich beantragen, der Ihnen helfen soll, trotz der erschwerenden Bedingungen ihr Studium zu bewältigen und Ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am Studium gewährleistet.

Welche Möglichkeiten es hier gibt, finden Sie hier: Nachteilsausgleich

Sie können auf schriftlichen und begründeten Antrag die Bearbeitungszeitraum verlängern. Die Entscheidung darüber trifft der*die Vorsitzende des zuständigen Prüfungsausschusses.

Genauere Informationen finden Sie hier: RSPO § 29 Durchführung der Abschlussarbeit (10)

Der Nachteilausgleich muss rechtzeitig vor Prüfungsbeginn bei der zuständigen Prüferin oder dem Prüfer beantragt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier: Nachteilsausgleich

Sie können ihr Studium aufgrund der Pflege von Angehörigen in Form eines Urlaubssemesters unterbrechen.

RSPO § 16 Beurlaubung

Sie können einen Antrag auf Urlaubssemester mit den entsprechenden Nachweisen in der Studienverwaltung stellen.

Wurde das Urlaubssemester genehmigt, können Sie einen Antrag auf Befreiung von der Beitragspflicht zum Semesterticket bei dem Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) stellen.

Bitte beachten Sie, dass Sie während des Urlaubssemesters in der Regel kein BAföG erhalten.

Sie können alle Studiengänge der BHT in Teilzeit studieren. Das bedeutet, dass Sie weniger Module pro Semester, als im Stundenplan vorgesehen, studieren.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum Teilzeitstudium an die Zentrale Studienberatung oder die Studienfachberatung, die Sie auf den Webseiten der Studiengänge finden (um bspw. über einen Stundenplan zu sprechen).

Weitere Informationen und  Antrag zum Teilzeitstudium (den Antrag stellen Sie bei der Studienverwaltung)

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Finanzielle Möglichkeiten

Das studierendenWERK BERLIN bietet eine Sozialberatung, unter anderem zu finanziellen Hilfen, an.

Sie können sich bei Fragen wie diesen auch an das Referat Soziales des Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) wenden.

Sollten Sie ein Urlaubsemester beantragt und genehmigt bekommen haben, können Sie können Sie einen Antrag auf Befreiung von der Beitragspflicht zum Semesterticket bei dem Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) stellen.

Ist dies nicht der Fall, können Sie zumindest einen Antrag auf Bezuschussung des Semestertickets bei dem Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) einreichen.

Unterstützungsangebote

Wenn Sie merken, dass Sie mit jemandem über Ihre Belastungssituation sprechen möchten, können Sie sich hierhin wenden:

Psychologische Beratung der Hochschule 

Psychologisch-Psychotherapeutischen Beratung des studierendenWERKs BERLIN

Hilfe: Pausentaste

Die Verbraucherzentrale bietet Ihnen auf der Webseite eine gute Übersicht zu verschiedenen Hilfen:

Hilfe für pflegende Angehörige | Verbraucherzentrale.de

Vernetzung und Unterstützung
Wer anderen hilft, braucht manchmal selber Hilfe.: Pausentaste

Es gibt in Berlin verschiedene Anlaufstellen für die Pflegeberatung. Wir empfehlen Ihnen die Folgenden:

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