Kommissionen

Kommissionen des Akademischen Senats

Ständige Kommissionen

gemäß § 14 der Grundordnung der Beuth Hochschule für Technik Berlin (BeuthHS-GrO):

(1) Zur Unterstützung und Beratung des Präsidenten oder der Präsidentin der Hochschule und des Akademischen Senats bildet der Akademische Senat ständige Kommissionen für

  1. Entwicklungsplanung,
  2. Forschung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses,
  3. Lehre, Studium und Bibliothekswesen,
  4. Kommission für die Stellungnahme zu Berufungsvorgängen.

In der ständigen Kommission für Lehre, Studium und Bibliothekswesen haben die Studenten und Studentinnen die Hälfte der Sitze und Stimmen.

(2) Der Akademische Senat kann weitere Kommissionen einrichten.

(3) Die Mitglieder der Kommissionen und ein Stellvertreter/eine Stellvertreterin werden von den Vertretern und Vertreterinnen der jeweiligen Gruppe im Akademischen Senat benannt.

Weitere Kommissionen auf Beschluss des AS