Lehrermäßigungen

Ermäßigung des Lehrdeputats bei Forschungsvorhaben

Hochschullehrende, die sich in hohem Maße in Forschungsprojekten engagieren, können unter Umständen ihr Lehrdeputat für die Dauer des Vorhabens verringern oder eine Freistellung für ein Semester erwirken. Dies stellt sicher, dass Professor*innen umfangreiche Aufgaben in Forschung und Entwicklung wahrnehmen können. Die Bewilligung richtet sich grundsätzlich nach den rechtlichen Rahmenbedingungen, die sich aus dem Berliner Hochschulgesetz (§ 37 bis § 42 sowie § 99) und der Berliner Lehrverpflichtungsverordnung (LVVO) ergeben.

Wie beantrage ich eine Lehrermäßigung für mein Forschungsvorhaben?

Jeweils zu Semesterbeginn sind Forschende dazu aufgerufen, ihre Anträge auf Lehrermäßigung oder Freistellung im Dekanat ihres Fachbereichs fristgerecht einzureichen. Der Fachbereichsrat entscheidet darüber, ob er die Anträge zur Bewilligung durch die Kommission für Forschung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (kurz: Forschungskommission) empfiehlt. Anschließend entscheidet die Forschungskommission über die Bewilligungen.

Zum Antragsformular

Was sind die Voraussetzungen für die Antragsstellung?

Forschende müssen ein oder mehrere Forschungsvorhaben aktiv umsetzen und ihr(e) Vorhaben darstellen und nachweisen.

Für welche Vorhaben wird eine Ermäßigung des Lehrdeputats bewilligt?

Stundenweise Lehrermäßigungen werden in der Regel bewilligt für

  • drittmittelfinanzierte Forschungs- und Entwicklungsprojekte im nicht-wirtschaftlichen Bereich,
  • Forschungsprojekte, die mit externen Partnern im Rahmen von vertraglich festgehaltenen Forschungskooperationen durchgeführt werden,
  • Forschungsprojekte, deren Ergebnisse in Publikationen im Peer-Review-Verfahren veröffentlicht werden,
  • die Betreuung von Promotionen,
  • Forschungs- und Entwicklungsprojekte im wirtschaftlichen Bereich (Auftragsforschung).

Semesterweise Forschungsfreistellungen können unter bestimmten Voraussetzungen bewilligt werden für

  • Forschungs- und Entwicklungsprojekte,
  • die Aktualisierung der Kenntnisse in der Berufspraxis.

Lehrermäßigungen können bewilligt werden, wenn die Voraussetzungen gemäß den aktuellen Leitlinien erfüllt werden. Alle Regelungen und Voraussetzungen sind dort beschrieben. Bitte lesen Sie die Leitlinien sorgfältig im Zuge Ihrer Antragstellung und sprechen Sie im Vorfeld ggf. mit den Mitarbeitenden im Referat Forschung.

Sie haben Fragen?

Das Referat Forschung berät Sie gern! forschung[at]bht-berlin.de