Forschungsfreistellungen

Das Lehrdeputat bei Forschungsvorhaben ermäßigen

Hochschullehrende, die sich in hohem Maße in Forschungsprojekten engagieren, können unter Umständen ihr Lehrdeputat verringern. Diese sogenannten Forschungsfreistellungen stellen sicher, dass Professor*innen umfangreiche Aufgaben in Forschung und Entwicklung wahrnehmen können. Die Bewilligung richtet sich grundsätzlich nach den rechtlichen Rahmenbedingungen, die sich aus dem Berliner Hochschulgesetz (§ 37 bis § 42 sowie § 99) und der Berliner Lehrverpflichtungsverordnung (LVVO) ergeben.

Wie beantrage ich eine Ermäßigung meines Lehrdeputats für mein Forschungsvorhaben?

Jeweils zu Semesterbeginn sind Forschende dazu aufgerufen, ihre Anträge auf Forschungsfreistellung im Dekanat ihres Fachbereichs fristgerecht einzureichen. Der Fachbereichsrat entscheidet darüber, ob er die Anträge zur Bewilligung durch die Kommission für Forschung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (kurz: Forschungskommission) empfiehlt. Anschließend entscheidet die Forschungskommission über die Bewilligungen.

Was sind die Voraussetzungen für die Antragsstellung?

Forschende müssen ein oder mehrere Forschungsvorhaben aktiv umsetzen und ihr(e) Vorhaben darstellen und nachweisen.

Für welche Vorhaben wird eine Ermäßigung des Lehrdeputats bewilligt?

Stundenweise Forschungsfreistellungen werden in der Regel bewilligt für

  • drittmittelfinanzierte Forschungs- und Entwicklungsprojekte im nicht-wirtschaftlichen Bereich,
  • Forschungsprojekte im nicht-wirtschaftlichen Bereich, verbunden mit der Veröffentlichung von Publikationen und/oder dem Abschluss von Kooperationsverträgen,
  • die Betreuung von Promotionen,
  • Forschungs- und Entwicklungsprojekte im wirtschaftlichen Bereich bis maximal 2 SWS, wenn Sie die Voraussetzungen gemäß Leitlinien erfüllen. Bitte halten Sie im Vorfeld Rücksprache mit dem Referat Forschung.

Semesterweise Forschungsfreistellungen können unter bestimmten Voraussetzungen bewilligt werden für

  • Forschungs- und Entwicklungsprojekte,
  • künstlerische Entwicklungsprojekte,
  • die Aktualisierung der Kenntnisse in der Berufspraxis.

Alle Regelungen und Voraussetzungen sind in den jeweils aktuellen Leitlinien für die Vergabe von Forschungsfreistellungen beschrieben. Bitte lesen Sie die Leitlinien sorgfältig im Zuge Ihrer Antragstellung.

Sie haben Fragen?

Sie haben weitere Fragen? Das Referat Forschung berät Sie gern! forschung[at]bht-berlin.de