Recht und Gesetz
"...liegt beim Personalrat!"
Anträge der Dienststelle an den Personalrat müssen von diesem innerhalb von 14 Tagen behandelt werden.
Andernfalls gelten sie in jedem Fall als "zugestimmt" (Ausnahme: bei Antrag auf außerordentliche Kündigung innerhalb einer Woche). (§ 79 Personalvertretungsgesetz).
Geschäftsordnung des Personalrats
Im Dezember 2020 hat der Personalrat eine Aktualisierung seiner Geschäftsordnung beschlossen.
Beschreibung des Aufgabenkreises (BAK)
Zumindest für Arbeitsplätze, die nach 2017 besetzt wurden, liegt die BAK bei den Fachvorgesetzten. Die Mitarbeitenden haben Anspruch auf eine Kopie.
Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG)
Wissenschaftliche Mitarbeitende, die eine Qualifizierungsstelle (Promotion) oder in Drittmittelprojekten eine befristete Tätigkeit antreten, können sich hier über das Wissenschaftszeitvertragsgesetz informieren.
Teilzeitbeschäftigte
Teilzeitbeschäftigte, die den Wunsch nach Verlängerung ihrer vereinbarten Arbeitszeit haben, sollten dies schriftlich gegenüber der Personalstelle äußern. Gemäß §9 Teilzeit- und Befristungsgesetz sind teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer*innen "bei der Besetzung eines entsprechenden feien Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen (...)".
Wer darf Anträge nach dem PersVG Berlin stellen?
Berechtigt hierzu ist nach dem PersVG Berlin allein die Dienststellenleiterin Dr. Julia Neuhaus.
Dieser hat den 1. Vizepräsidenten Prof. Dr.-Ing. Hans Gerber bevollmächtigt, sie in allen Angelegenheiten des PersVGs Berlin vollumfänglich zu vertreten. Dies beinhaltet, Anträge an den Personalrat zu stellen, verbindliche Erklärungen für die Dienststelle abzugeben und Vereinbarungen mit dem Personalrat zu treffen. Ebenfalls einreichungsberechtigt ist i.d.R. die Leitung des Personalreferats.
Unsere Tarifverträge (TV-L / TV-Infotechnik)
Hier finden Sie die gültigen Versionen:
Personalvertretungsgesetz Berlin (PersVG Berlin)
Auf der Seite "Gesetze im Internet" finden Sie den Gesamttext des PersVG Berlin.