Anerkennung & Anrechnung

Anerkennung von Studienleistungen und Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen

Umfassendere Informationen finden Sie auf den Seiten der unterschiedlichen Verfahrenstypen (siehe weiter unten). Bitte beachten Sie, dass sich einzelne Bestimmungen nach Verfahrenstyp unterscheiden können.

FAQ: Antrag auf Anerkennung/Anrechnung

Vergleichen Sie Ihre bereits erbrachten Studienleistungen mit dem Modulhandbuch Ihres (angestrebten) Studiengangs. Fragen Sie sich jeweils, ob es wesentliche Unterschiede zwischen den einzelnen Studienleistungen gibt und ob Sie die entsprechenden Lehrveranstaltungen an der BHT gern besuchen möchten. Wir empfehlen Ihnen, die Anerkennung nur für Studienleistungen zu beantragen, bei denen Sie beide Fragen mit „nein“ beantworten.

Stellen Sie Ihren Antrag in Ihrem eigenen Interesse so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb eines Jahres. Die Rahmenstudien- und -prüfungsordnung sieht diese Frist für die Antragsstellung ausdrücklich vor.

Aus den eingereichten Unterlagen müssen alle relevanten Informationen hervorgehen (Name der Module und Lehrveranstaltungen, Beschreibung der erworbenen Kompetenzen, erzielte Leistungspunkte, Informationen zur Prüfung und Note, etc.). Unvollständige Anträge werden abgelehnt.

Üblicherweise werden beim Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen ein „Transcript of Records“ oder Vergleichbares (beglaubigte Kopie), die Modulbeschreibungen der absolvierten Module (einfache Kopie) und die Beschreibungen der besuchten Lehrveranstaltungen (einfache Kopie) benötigt.

Wenn Sie die Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen beantragen, müssen Sie Ihren Antrag mit besonders aussagekräftigen Unterlagen versehen. Je nach erworbenen Kompetenzen zählen dazu Zeugnisse oder Zertifikate (beglaubigte Kopie) sowie weiterführende Informationen wie Rahmenlehrpläne von Berufsschulen, Abschriften, Informationen zur Bildungsinstitution, etc. (je einfache Kopie). Bitte beachten Sie, dass zur Feststellung der erworbenen Kompetenzen zudem eine sogenannte Einstufungsprüfung anberaumt werden kann.

Bitte reichen Sie als Unterlagen keine Originale von Zeugnissen, Zertifikaten oder Ähnlichem ein, da die eingereichten Unterlagen in der Studienverwaltung verbleiben. Sie können diese Art Unterlagen als einfache Kopie einreichen. 

In allen Fällen, in denen Sie die „externen“ Leistungen noch nicht erbracht haben, wie zum Beispiel vor einem Auslandsaufenthalt, sollten Sie das sogar unbedingt tun. Auch in den anderen Fällen ist es häufig sinnvoll, sich vorab von dem/der Anerkennungsbeauftragen beraten zu lassen. Einige Beauftragte sind für eine solche Beratung offen.

Eine hochschulweite Ãœbersicht gibt es bislang leider nicht. Teilweise sind die jeweiligen Beauftragten auf der Webseite Ihres Studiengangs zu finden. Fragen Sie ansonsten gern im Studien-Info-Service oder im Dekanat Ihres Fachbereichs nach.

Dies ist leider nicht möglich. Wir benötigen Ihren unterschriebenen Antrag im Original. Sie können diesen gern postalisch an die Studienverwaltung schicken oder persönlich im Studien-Info-Service abgeben.


Anerkennung von Studienleistungen bei Hochschulwechsel

Wenn Sie an die BHT wechseln möchten, können Sie die Anerkennung von Studienleistungen beantragen, die Sie vorher an anderen Hochschulen im In- oder Ausland erbracht haben.

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Anerkennung von Studienleistungen aus einem Gastaufenthalt an einer anderen Hochschule

Wenn Sie während Ihres Studiums im Rahmen eines Gastaufenthalts an einer ausländischen Hochschule Studienleistungen erbracht haben oder während Ihres Studiums an der BHT einzelne Kurse an einer anderen deutschen Hochschule absolviert haben, können Sie deren Anerkennung beantragen.

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Anerkennung von BHT-eigenen Studienleistungen

Wenn Sie innerhalb der BHT Ihren Studiengang wechseln, sich erneut an der BHT immatrikulieren oder Ihre Studien- und Prüfungsordnung wechseln, wird über die Anerkennung der bis dahin erbachten Studienleistungen von Amts wegen, d.h. ohne Ihr Zutun, entschieden. Auch können Sie die Anerkennung von Studienleistungen, die Sie während Ihres Studiums an der BHT in anderen Studiengängen erbringen, beantragen.

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Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen

Wenn Sie vor Beginn Ihres Studiums an der BHT außerhalb von Hochschulen relevante Kompetenzen erworben haben (z.B. in der Berufsausbildung, an Berufsakademien, über MOOCs, etc.), können Sie deren Anrechnung beantragen.

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