Bewerbung & Ablauf
** Wichtig: Wir nehmen zunächst nur Interessensbekundungen für Vorhaben entgegen, die innerhalb des Zeitraums bis 15.7.2026. abgeschlossen werden können.** Sobald der nächste Zeitraum eröffnet wird, werden wir darüber informieren.
1) Bewerbung
- Bei Bedarf: Beratungsgespräch bei Marga Bolay vereinbaren
- Interessensbekundung über Mobility Online einreichen - Link zum Online-Formular
- Das Referat Internationale Angelegenheiten begutachtet die eingegangenen Interessensbekundungen immer zu Beginn des Folgemonats im Zwei-Augen-Prinzip - Link zum Kriterienkatalog
- Das Referat Internationale Angelegenheiten versendet Zusagen/ Absagen/ Rückstellungen
2) Bei Zusage: Stipendienprozess
Alle Dokumente werden vom Referat Internationale Angelegenheiten vorausgefüllt und über Mobility Online bereitgestellt. Sie müssen jeweils alle fehlenden Informationen ergänzen und die erforderlichen Unterschriften leisten/ einholen.
- „Mobility Agreement“ - Kurzbeschreibung des geplanten Vorhabens mit Unterschrift der aufnehmender Einrichtung
- Dienstreiseantrag - mit Unterschrift Ihrer*Ihres Vorgesetzten
- falls zutreffend: ehrenwörtliche Erklärung über emissionsarmes Reisen
- Wenn Mobility Agreement und Dienstreiseantrag finalisiert vorliegen, wird die Stipendienvereinbarung (Grant Agreement) erstellt – verbindlicher Finanzierungsvertrag mit gegenseitigen Rechten und Pflichten
- Falls zutreffend: Realkostenantrag bei Reise mit Mehrkosten aufgrund von Behinderung, chronischer Erkrankung oder Reise mit Kind(ern)
3) Organisation der Reise durch Teilnehmende*n
- Buchung von Kursen, Anreise und Unterkunft, ggf. mit Stornierungsoptionen oder Reiserücktrittsversicherung (das Referat Internationale Angelegenheiten kann keine Stornierungs- und Versicherungskosten übernehmen)
- ggf. Beantragung eines Reisekostenvorschusses beim Haushalt
- Beantragung A1-Entsendebescheinigung über abwesenheit[at]bht-berlin.de
- Informieren Sie sich vor dem Reiseantritt auf der Seite des Auswärtigen Amtes über die aktuelle Situation in Gastland
4) Nach dem Aufenthalt
- EU Survey der geldgebenden EU-Kommission ausfüllen (Link erhalten Sie automatisch nach Ende des Aufenthalts)
- Aufenthaltsbestätigung und Erfahrungsbericht über Mobility Online einreichen
- Nach Erhalt von EU-Survey, Aufenthaltsbestätigung und Erfahrungsbericht wird die Auszahlung des Stipendiums angewiesen und durch die Drittmittelabteilung veranlasst
- (!) Sollten die tatsächlichen Kosten Ihrer Reise die Höhe der gezahlten Erasmus-Pauschale unterschreiten, müssen Sie dies in Ihrer Einkommenssteuererklärung angeben.
Bei Fragen und Feedback zum Prozess können Sie sich bei Marga Bolay melden.