Häufig gestellte Fragen
Antworten zum Auslandsaufenthalt
Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um den Auslandsaufenthalt haben wir für Sie zusammengestellt.
Kontaktieren Sie uns gern, wenn Sie weitere Informationen benötigen.
Es empfiehlt sich, erst in der zweiten Studienhälfte für ein oder zwei Semester ins Ausland zu gehen. Eine Beratung durch Ihre Hochschullehrenden im Vorfeld ist sinnvoll.
Sie können an einer Partnerhochschule oder einer Hochschule eigener Wahl studieren.
Eine Finanzierung durch BAföG und ERASMUS+ ist ab dem 2. Semester durch stipendiengebende Institutionen, wie Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD) und Fulbright-Kommission, zum Teil ab dem 5. Semester möglich.
Informationen erhalten Sie im Referat Internationale Angelegenheiten und bei den Auslandskoordinator*innen Ihres Fachbereichs.
Corinna Kleesiek bietet Beratung zu Stipendienprogrammen und Hochschulpartnerschaften für Studienaufenthalte im europäischen und außereuropäischen Ausland an.
Anika Keinz berät Sie zu finanziellen Fördermöglichkeiten von Praxisaufenthalten und Abschlussarbeiten im europäischen und außereuropäischen Ausland.
Regelmäßig werden Informationsveranstaltungen zum Studium und Praktikum im Ausland angeboten.
Ein Auslandsaufenthalt ist zumeist mit höheren Kosten verbunden.
In vielen Ländern sind die Lebenshaltungskosten höher als in Deutschland. Hinzu kommen evtl. Studiengebühren, Reisekosten und Versicherungen sowie die Kosten für eine evtl. doppelte Haushaltsführung.
Viele Austauschstudierende wollen natürlich noch mehr von ihrem Gastland als nur die Gastuniversität kennenlernen, sodass auch Kosten hierfür eingeplant werden müssen.
Verschiedene Organsationen und Stiftungen vergeben Stipendien für Auslandsaufenthalte an Studierende und Graduierte. Dabei reicht die finanzielle Unterstützung von Reisekostenzuschüssen bis zu Vollstipendien.
Für eine erfolgreiche Bewerbung werden zumeist Nachweise über bisherige Studienleistungen, Gutachten von Hochschullehrern, Sprachkenntnisse sowie Gründe und Motivationsdarlegung verlangt.
Auflistung der gängigen Stipendienprogramme
Jobben ist nur in EU-Staaten problemlos möglich. In vielen Ländern ist eine Arbeitsaufnahme grundsätzlich nicht möglich oder an Bedingungen geknüpft.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung, ob eine Zusatzversicherung nötig ist. Dies ist häufig abhängig davon, ob Sie in der EU oder in einem anderen Land studieren bzw. ein Praktikum absolvieren wollen.
Auch spielt die Aufenthaltsdauer eine Rolle. Müssen Sie eine Zusatzversicherung abschließen, so sollten Sie sich bei verschiedenen Versicherungen erkundigen.
Sie müssen auf jeden Fall an der Berliner Hochschule für Technik immatrikuliert bleiben. Nur dann ist auch garantiert, dass Sie weiter den Studierendenstatus behalten, was für Kindergeld und Krankenkasse unerlässlich ist.
Es besteht aber die Möglichkeit, vom ASTA die Gebühren für den Sockelbeitrag zum Hochschulticket zurückzuerhalten.
Informationen zur Beantragung eines Urlaubssemester erhalten Sie in der Studienverwaltung.
Genaue Informationen darüber, welche Sprachtests (evtl. mit welcher Punktzahl) zum Studium verlangt werden, kann man bei der jeweiligen Hochschule erhalten.
Alle Hochschulen in den USA verlangen den TOEFL, Hochschulen in Großbritannien den IELTS, Hochschulen in Südafrika, Australien, Neuseeland den TOEFL oder IELTS.
Vorbereitende Sprachkurse werden im Fachbereich I der Berliner Hochschule für Technik angeboten. Auch besteht die Möglichkeit, beim jeweiligen Kulturinstitut in Berlin einen Sprachkurs zu belegen. Viele Gasthochschulen bieten Feriensprachkurse während des Sommers oder sogar ein semesterbegleitendes Sprachprogramm an.
Wir vermitteln Sprachtandems zu Austauschstudierenden an der Berliner Hochschule für Technik zum Beispiel über unser Patenprogramm.
Mit der Umstellung auf Bachlor/Master Studiengänge wurde auch bezweckt, den Austausch innerhalb Europas und der Welt zu erleichtern. ECTS-Punkte sollen dabei Leistungen vergleichbar machen.
Grundsätzlich ist es also möglich, im Ausland erbrachte Leistung an der Berliner Hochschule für Technik anerkannt zu bekommen.
Damit dies auch gewährleistet wird, sollten Sie unbedingt vor dem Beginn des Auslandsaufenthaltes mit der zuständigen Person Ihres Fachbereiches einen Studienvertrag (Learning Agreement) abschließen, in dem geregelt wird, was Sie im Ausland (an der Gasthochschule) für Kurse belegen werden und in wieweit diese anerkannt werden können.
Weitere Informationen zur Anerkennung der Studienleistungen.