Wissenswertes für Autor*innen

Open Access Publikationswege

Für die Umsetzung von Open Access im Publikationsprozess stehen Ihnen verschiedene Publikationswege zur Auswahl. Grundlegend wird zwischen Gold Open Access und Green Open Access unterschieden. Zudem existieren Unter- bzw. Mischformen wie Diamond Open Access und Hybrid Open Access. Im Folgenden erfahren Sie, was die einzelnen Publikationswege auszeichnet und voneinander unterscheidet.

Gold Open Access bezeichnet die unmittelbare und freie Verfügbarkeit einer wissenschaftlichen Publikation, indem diese in einer Open Access-Zeitschrift erstveröffentlicht wird. Die Publikation durchläuft dabei den gleichen Qualitätssicherungsprozess (üblicherweise Peer-Review) wie eine Closed Access-Publikation.

Autor*innen schließen hierbei in der Regel einen Vertrag mit einem Verlag, der regelt, welche Nutzungsrechte die Autor*innen dem Verlag einräumen, welche Nutzungsbedingungen für offen zugängliche Dokumente gelten und welche Kosten (Article Processing Charges, sogenannte APCs) den Autor*innen entstehen.

Der grüne Weg des Open-Access-Publizierens – auch Self Archiving oder Open Access Grün – bezeichnet die Zweitveröffentlichung von in einem Verlag erschienenen Dokumenten auf institutionellen oder disziplinären Open-Access-Repositorien. Teils wird darunter auch die Zugänglichmachung solcher Werke auf der Website der Autor*innen verstanden. Diese kann zeitgleich mit oder nachträglich zur Publikation der Inhalte im Verlag erfolgen und ist möglich für Preprints und Postprints wissenschaftlicher Artikel, aber auch andere Doku­mentarten wie z. B. Monografien, Forschungsberichte, Konferenzproceedings.

Hybrid Open Access bezeichnet das Angebot einzelner Verlage, Artikel aus traditionell kostenpflichtigen Zeitschriften gegen Zahlung einer Gebühr Open Access verfügbar zu machen.

Eine besondere Bedeutung kommt Hybrid Open Access vor allem im Rahmen der DEAL-Verträge mit Elsevier, Springer Nature und Wiley zu. Mitglieder der BHT haben im Rahmen dieser Verträge die Möglichkeit, gegen Zahlung einer sogenannten Publish-and-Read Fee (kurz: PAR Fee) in den kostenpflichtigen Subskriptionszeitschriften dieser Verlage Open Access zu publizieren. 

Außerhalb solcher Rahmenverträge ist Hybrid Open Access jedoch kritisch zu sehen: Einerseits sind die erhobenen Gebühren oftmals unverhältnismäßig teurer im Vergleich zu den bei Gold Open Access anfallenden APCs, andererseits zahlen Institutionen doppelt für hybride Veröffentlichungen, wenn deren Bibliothek die Zeitschrift bereits subskribiert hat.


Predatory Publishing

Bei Predatory Publishing („räuberisches Publizieren“) handelt es sich um ein profitorientiertes Geschäftsmodell unseriöser Anbieter („Predatory Publishers“) von Konferenzen und Fachzeitschriften („Predatory Journals“). Unter dem Vorwand des Open-Access-Gedankens werden die WissenschaftlerInnen mit aggressiver Werbung und vermeintlich professionellem Auftreten zur Veröffentlichung von Beiträgen gegen Zahlung einer Publikationsgebühr geworben. Die Nutzung derartiger Publikationsmöglichkeiten ist problematisch, weil beispielsweise kein Qualitätssicherungsprozess (Peer Review) durchgeführt wird oder es findet keine redaktionelle Bearbeitung des Artikels statt, die bei qualitätsgesicherten Fachzeitschriften in Hinblick auf die Sicherung wissenschaftlicher Standards und Qualität zu erwarten wären.

Wie kann man sich schützen? Nutzen Sie folgende Prüfmaßnahmen:


Creative Commons-Lizenzen

Lizenzen kommen bei Open Access-Publikationen in der Regel zum Einsatz, um die Nutzung der Publikationen über den vom Urheberrecht gesetzten Rahmen hinaus zu erweitern und eine bessere Verbreitung der Publikationen zu ermöglichen. Etabliert haben sich dabei Standard-Lizenzverträge, die Creative Commons-Lizenzen, auch häufig "CC-Lizenzen" genannt. Das Urheberpersönlichkeitsrecht wird durch eine Creative Commons-Lizenz nicht berührt, d. h. die*der Urheber*in muss bei jeder Verwertung genannt werden.

CC-Lizenzen - umfangreiche Informationen

Den Erklärungen können Sie entnehmen, dass nur CC BY- und CC BY-SA-Lizenzen mit den Anforderungen der â€žBerliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen“ (zu deren Unterzeichnern die BHT gehört) vereinbar sind. Es ist nämlich notwendig, dass die Lizenzen jede Art von Ãœberarbeitung und Nutzung für jeden verantwortlichen Zweck (auch kommerziell) erlauben, um wirklich als Open Access zu gelten.