Anmeldung und Teilnahme

Anmeldung und Zahlung

Die Anmeldung zu den BHT-Sportkursen erfolgt über das Internet. Die Zahlung erfolgt nach der Einschreibung in die gewünschten Kurse mittels Überweisung auf das in der Anmeldebestätigung angegebene Konto der BHT Hochschule. Drei Werktage nach Anmeldung muss die zu entrichtende Kursgebühr überwiesen werden. Geht das Kursentgelt nicht innerhalb von 10 Werktagen nach der erfolgreichen Anmeldung auf dem in der Anmeldebestätigung angegebenen Konto der BHT ein, ist die ZEH berechtigt, die Kursanmeldung zu stornieren und den Platz anderweitig zu vergeben. Sind Kurse bereits ausgebucht, ist der Eintrag in eine Warteliste möglich. Die Kursgebühr gilt für den gesamten Kurs und ist gestaffelt in verschiedene Tarifgruppen.

Kursausfall und Absage

Wird ein Kurs nicht ausreichend gebucht, behält sich die Zentraleinrichtung Hochschulsport vor, den Kurs abzusagen.

Wenn Sie eine Rückerstattung von Kursbeiträgen beantragen wollen nutzen Sie bitte diesen Antrag.

Bei Ausfall eines Kurstermins gibt es keine Entgelterstattung und keinen Ersatztermin. Bei mehrmaligem
Kursausfall durch z.B. Krankheit des/der ÜL, räumliche Einschränkungen aus wichtigem Grund oder höherer Gewalt, ist die Zentraleinrichtung Hochschulsport bemüht Ersatztermine zur Verfügung zu stellen.

Kontrolle der Teilnahmeausweise

Da in unregelmäßigen Abständen Kurskontrollen durchgeführt werden, ist es notwendig, die Zugehörigkeit zu der jeweiligen Statusgruppe jederzeit nachweisen zu können (Studierendenausweis, Beschäftigtenausweis, Alumnibescheinigung, etc.).

Werden bei Kontrollen Teilnehmende ohne gültigen Ausweis bzw. ohne entsprechenden Beleg für die Zuordnung zu einer Statusgruppe angetroffen, sind sie von der Kursteilnahme auszuschließen und es ist für das laufende Semester nur eine Anmeldung als externer TN möglich.

Die Teilnahmeberechtigung ist nicht übertragbar.

Zuordnung zu Leistungsstufen (A/ A1/ A2/ F/ W)

Teilnehmende, die sich leistungsmäßig falsch einschätzen und die vorausgesetzten Kriterien nicht erfüllen, tragen selbst das Risiko des Ausschlusses durch die/den jeweilige/n Kursleiter/-in ohne Erstattung der Kursgebühr.

Die Teilnahme an den Veranstaltungen wird mit Kursbeginn vorausgesetzt.

Nutzungsentgelte für Externe in den kommunalen Sportanlagen

Die Sportanlagennutzungsverordnung (SPAN) regelt die Nutzungs- und Vertragsbedingungen für die verschiedenen Sportanbieter. Nach langen Verhandlungen mit der dafür zuständigen Senatsverwaltung für Inneres und Sport konnte erreicht werden, dass der Hochschulsport in Berlin in kommunalen Sportanlagen für die Hochschulangehörigen auch in Zukunft entgeltfrei bleibt.

Rücktritt von gebuchten Kursen

Ein Rücktritt von gebuchten Sportkursen ist grundsätzlich nur bis zum Beginn des Kurses möglich. Der Rücktritt muss schriftlich gegenüber der ZEH erklärt werden.

Grundsätzlich wird für den Rücktritt eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 Euro erhoben.

Der Rücktritt ist im Falle von Krankheit auch nach Beginn des Kurses möglich. Ein Rücktritt von gebuchten Sportkursen aufgrund von Krankheit ist nur nach Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attests möglich. Dieses muss innerhalb von 14 Tagen nach Krankheitsbeginn bei der ZEH vorliegen. Auch der Rücktritt muss innerhalb von 14 Tagen nach Krankheitsbeginn gegenüber der ZEH schriftlich erklärt werden. Entscheidend für die Fristwahrung ist der Eingang der Rücktrittserklärung und des ärztlichen Attests bei der ZEH. Eine Entgelterstattung erfolgt nur, wenn zum Zeitpunkt des Rücktritts die verbleibende Veranstaltungsdauer des Sportkurses noch mindestens die Hälfte des Veranstaltungszeitraumes beträgt.

Die Kursgebühr begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Veranstaltungsterminen. Die Zahl der Veranstaltungstermine orientiert sich in der Regel an den vorgegebenen Rahmenbedingungen.

Nach Kursbeginn ist kein Rücktritt mit Anspruch auf Entgelterstattung mehr möglich. Auch wenn es Nachrücker/-innen auf einer Warteliste gibt, kann daraus kein Anspruch auf Erstattung des Entgeltes abgeleitet werden.

Entgelterstattung

Erstattungen von Entgelten abgesagter Kurse oder nach akzeptiertem Rücktritt werden als Rücküberweisung auf Antrag unbar durchgeführt (unter Berücksichtigung der unter "Rücktritt" beschriebenen Kriterien).

Wird ein Sportkurs von der ZEH abgesagt, werden bereits gezahlte Entgelte ganz bzw. anteilig erstattet.

Wird im Einzelfall eine Einschreibung, Umbuchung, Umschreibung oder Aushändigung von Sportgeräten von der ZEH abgelehnt, werden bereits gezahlte Entgelte erstattet.

Bei einem akzeptierten Rücktritt von einem gebuchten Sportkurs sowie bei akzeptierten Kurswechsel wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 EUR einbehalten. Darüber hinausgehende, bereits gezahlte Entgelte werden erstattet.

Kurswechsel / Umbuchung

Kurswechsel ist bis zu 2 Wochen nach Kursbeginn möglich. Der Kurswechsel ist innerhalb dieses Zeitraumes schriftlich bei der ZEH zu beantragen. Der Antrag ist zu begründen.

  • Der Kurs darf durch den Kurswechsel/ die Umbuchung nicht unter die Kostendeckung fallen.
  • Bei einer Umbuchung in einen teureren Kurs muss der Fehlbetrag innerhalb von drei Werktagen bargeldlos entrichtet werden. Ansprechpartner für Kurswechsle/Umbuchungen ist das Sekretariat.
  • Eine Erstattung von Mehrzahlungen aufgrund eines Kurswechsels (Entgelt für den neuen Kurs ist geringer als für den alten Kurs) erfolgt nicht.