Gäste externer Einrichtungen
Wissenschaftliche Lehr-, Forschungs- oder Weiterbildungsaufenthalte
Gäste externer Einrichtungen, die für einen substantiellen wissenschaftlichen Lehr-, Forschungs- oder Weiterbildungs- oder anderweitigen Projektaufenthalt an der Berliner Hochschule für Technik tätig werden, können einen Gastwissenschaftler-Vertrag erhalten.
Dieser Vertrag dient zur gegenseitigen Absicherung in Schutz- und Haftungsfragen und gibt den Gästen die Möglichkeit, ihren offiziellen Gästestatus an der Berliner Hochschule für Technik zu dokumentieren.
Der Vertrag ist vorgesehen für Projektaufenthalte längerer Dauer (ab ca. 2 Wochen), die den Charakter eines Besuches oder Teilnahme an Konferenzen im Rahmen einer Dienstreise übersteigen, aber kein Beschäftigungsverhältnis begründen.
Sofern bereits ein Lehr- oder Werkvertrag vorliegt, sollte die Tätigkeit zusätzlich einer projektbezogenen Kooperation oder Partnerschaft (mit oder ohne Finanzprotokoll) zugeordnet werden können.
Für die Ausstellung des Gastwissenschaftler-Vertrags ist der Projektleiter bzw. der/die einladende Hochschullehrer/-in verantwortlich. Nach Ausstellung und Bestätigung durch den aufnehmenden Fachbereich ist der Vertrag durch das Referat Internationale Angelegenheiten zur Gegenzeichnung vorzulegen.
Sie können den GastwissenschaftlerInnenvertrag hier herunterladen.