Rechtliche Grundlagen
Gesetzlicher Auftrag
Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten haben den gesetzlicher Auftrag, die Interesse aller Frauen der Hochschule zu vertreten und die Chancengleichheit der Geschlechter sicher zu stellen, in dem bestehende Nachteile für Frauenbeseitigt werden. Um dies zu gewährleisten gibt es eine Reihe rechtlicher Grundlagen und Verordnungen, auf denen die Arbeit der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten beruht. Sie haben umfassende Beteiligungsrechte, in allen Angelegenheiten, die Frauen betreffen. Zugleich nehmen sie Vorschläge und Beschwerden von Frauen entgegen.
Gesetzliche Grundlagen
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Berliner Landesgleichstellungsgesetz (LGG)
- Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG)
- Gesetz über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG)
Hochschulische Grundlagen
- Richtlinie für ein Respektvolles und diskriminierungsfreies Miteinander
- Satzung der BHT zur Chancengleichheit der Geschlechter
- Frauenförderrichtlinien (PDF Download) der BHT
- Grundordnung Hochschule (BeuthHS-GrO, Aktualisierung 2023, noch nicht veröffentlicht)
Vereinbarkeit
Die besondere Belastung durch die Vereinbarkeit von Familienverantwortung und Studium oder Beruf soll durch verschiedene gesetzliche und hochschulinterne Regelungen erleichtert werden.
Gesetzliche Grundlagen:
- Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz - MuschG)
- Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG)
- Gesetz über die Familienpflegezeit (Familienpflegezeitgesetz - FPfZG)
- Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG)
- Die Gesetze zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Pflegestärkungsgesetze - PSG I - PSG II - PSG III)
Hochschulische Grundlagen
Rahmenstudien- und Prüfungsordnung (RSPO) der Hochschule,
insbesondere die Familienfreundlichen Regelungen gemäß RSPO (§6, §13, §16, §26, §29, §36 und §37)