FAQ

Offene Fragen

Die nachfolgenden Antworten auf Ihre Fragen gelten vorwiegend für den Fachbereich I; Unterschiede zu anderen Fachbereichen sind möglich.

Mit den nachfolgenden Punkten wurden nicht alle Ihre Fragen beantwortet? Das Dekanat und die Fachbereichsverwaltungsleitung helfen gerne weiter.

Fragen bitte schriftlich an: fb1[at]beuth-hochschule.de

Wer ist zuständig?

Verwaltungstechnische Abwicklung:

  • Bewerbung
  • Zulassung zum Studium
  • Einschreibung
  • Rückmeldung und Exmatrikulation
  • Adress- oder Namensänderung
  • Weitere Anträge

Alle Belange im Rahmen Ihres laufenden Studiums

  • Fragen
  • Beratung
  • Probleme
  • Bescheinigungen
  • Beschwerden
  • Praxisphase
  • Benotung
  • Studiendokumentation
  • wie Dekanat, sowie besondere Beratung und Abschlussarbeiten

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Auslandssemester

Die Anerkennung der Leistungen müssen Studierende in der Studienverwaltung beantragen. Es müssen nicht alle Module aus dem Auslandsstudium eingebracht werden.

Die Anerkennungsfähigkeit der Module, deren Absolvierung im Ausland geplant sind, sollte unbedingt rechtzeitig vor Antritt des Auslandsaufenthaltes mit dem Studiengangleitung und dem Auslandsbeauftragten des Fachbereichs geklärt werden.

Für ein Auslands- bzw. Urlaubssemester muss man zwingend immatrikuliert sein.

Der Antrag läuft über die Studienverwaltung. Bei Genehmigung des Antrages durch die Studienverwaltung werden alle Modulbelegungen des Semester durch den Antrag hinfällig. Wiederholungsprüfungen gem. § 16 RSPO bleiben davon unberührt.

Hier sind von den Studierenden auch die Regelungen zur Sozialversicherung zu beachten, falls Arbeitstätigkeit im Rahmen des Urlaubssemesters erfolgt (z.B. Auslandssemester könnte früher enden als das Semester in Deutschland).

Für ein Auslandssemester ist die Beantragung eines Urlaubssemesters notwendig. Dieses wird nur genehmigt, wenn noch Studienleistungen offen sind. Ist der Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung gestellt, wird i.d.R. ein Urlaubssemester nicht mehr genehmigt.

Sofern die Abschlussarbeit bereits gefertigt und abgegeben ist, kann in einem Zeitraum von rund 4 Wochen bereits die Terminierung der mündlichen Prüfung erfolgen. Ein evtl. Auslandsaufenthalt ist kein Grund, den Termin der mündlichen Prüfung zu verschieben.

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Belegung von Lehrveranstaltungen

Die Belegung ist ausschließlich über das Onlinesystem der Beuth Hochschule innerhalb der sog. Belegfrist möglich.

I.d.R. ist die Belegung von Veranstaltungen in anderen Studiengängen und/oder an anderen Fachbereichen nicht möglich, sofern die Veranstaltung kapazitätsmäßig aus- oder überlastet ist.

Häufig bestehen Unterschiede in den auf den ersten Blick ähnlich- oder gleichlautenden Modulen. Daher ist auf alle Fälle zwingend eine vorherige Rücksprache bei der zuständigen Studiengangleitung erforderlich.

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Bewerbung zum Masterstudiengang

Hinweise und Informationen: Bewerbung

Das Bewerbungsverfahren wird ausschließlich und alleinverantwortlich von der Studienverwaltung durchgeführt.

Für die interne Bewerbung an der Beuth Hochschule ist die Vorlage einer Bescheinigung über den aktuellen Leistungsstand nicht erforderlich.

Die aktuelle Studiendokumentation enthält den aktuellen Leistungsstand und den derzeitigen Notenduchschnitt; dies ist für die interne Bewerbung und i.d.R. auch für die Bewerbung an anderen Hochschulen ausreichend.

Falls für die Bewerbung an anderen Hochschule erforderlich, erhalten Sie in der Studienverwaltung auch einen Stempel auf Ihre Studiendokumentation.

Sofern der/die Studierende sicherstellen kann, dass der erfolgreiche Abschluss des Bachelorstudiengang an der Beuth Hochschule in der gemäß OZI (Ordnung über die Zulassungsregelungen und Immatrikulation) vorgegebenen Frist (vgl. nachstehend) möglich ist, kann bereits die Bewerbung zum Masterstudium erfolgen.

Sofern die Abschlussprüfung im Bachelorstudiengang noch nicht abgeschlossen ist, erfolgt die Zuteilung des erhaltenen Studienplatzes unter Vorbehalt mit der Auflage, den erfolgreichen Abschlusses des Bachelorstudiums im Wintersemester bis spätestens 20.01. und im Sommersemester bis spätestens 20.06. durch Vorlage des Zeugnisses nachzuweisen.

Achtung: Dies ist eine Ausschlussfrist, d.h. bei Nichteinhaltung erfolgt die Exmatrikulation.

Für Verspätungen, die der/die Studierende nicht selbst zu vertreten hat, kann der/die Studierenden vor Fristablauf einen Antrag auf Verlängerung dieser Frist mit Begründung in der Studienverwaltung einreichen.

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BWL dual Studiengang- Besonderheiten

Auf Grund seiner anderer Aufstellung beträgt die Vorlesungszeit in diesem Studiengang in den ersten sechs Semestern nur 13 Wochen. Ab der 14.ten Woche (d.h. im Wintersemester ab 02.01. und im Sommersemester ab 01.07.) leisten die Studierenden das Modul "betrieblicher Studienabschnitt (= Praxisphase)" in ihrem Kooperationsunternehmen.

Im siebten Semester ist die Dauer der Vorlesungszeit, wie für andere Studiengänge auch, i.d.R. 17 oder 18 Wochen.

 

 

Der sog. "betriebliche Studienabschnitt" ist im Studienverlaufsplan jedes Semester in den ersten sechs Semester vorgesehen.

Der betriebliche Studienabschnitt je Semester umfasst 10 Wochen am Stück und wird in den Zeiträumen Januar bis März bzw. Juli bis September abgeleistet. Praxisphasen in anderen als den genannten Zeiträumen können nicht anerkannt werden.

Die betrieblichen Studienabschnitte werden in einem Unternehmen abgeleistet, mit dem die Hochschule einen Kooperationsvertrag eingegangen ist. Ein Praktikum bei einem Unternehmen, das von uns nicht als Kooperationspartner zugelassen wurde, kann nicht anerkannt werden.

Eine Liste mit entsprechenden Kooperationsunternehmen finden Sie unter https://studiengang.beuth-hochschule.de/bwl/kooperationspartner/

Sollten Sie ein neues Unternehmen vorschlagen, das nicht auf der Liste steht, so muss dieses Unternehmen zuerst von uns auf Eignung überprüft werden. Grundsätzlich müssen folgende Kriterien erfüllt sein.

  • Das Unternehmen besitzt eine geeignete Größe, die sich i.d.R. in der Anzahl der Mitarbeiter/innen niederschlägt. Die Mindestgröße variiert je nach Branche, unter einer Mitarbeiteranzahl von fünf ist aber nicht mit einer Zulassung zu rechnen.
  • Das Aufgabenfeld des Unternehmens entspricht in weiten Teilen den Inhalten des Studiengangs.       
  • Mindestens ein/e Mitarbeiter/in des Unternehmens besitzt einen Hochschulabschluss und ist bereit und in der Lage, Sie während der Praxisphasen angemessen zu betreuen.
  • Das Unternehmen hat die Absicht, Sie in allen sechs Praxisphasen zu betreuen und schließt einen entsprechenden Kooperationsvertrag mit uns ab.

Vorschläge von Unternehmen tragen Sie bitte nur persönlich in der Sprechstunde der Studiengangleitung (Anmeldung über pluemer[at]beuth-hochschule.de) vor. Diese werden dann die Unterlagen prüfen und dem Unternehmen einen kurzen Besuch abstatten, um alle Formalitäten zu klären. 

Die in diesem Studiengang pro Jahr aufzunehmenden Studierenden müssen wegen der Anzahl in zwei Züge aufgeteilt werden. D.h. jede Veranstaltung wird pro Semester zweimal angeboten. Dazu erfolgt eine Aufteilung, wer in welchem Zug belegen muss, i.d.R. anhand der Endziffer der Matrikel-Nummer.

Die Aufteilung wird im ersten Semester bekannt gegeben und gilt für das ganze Studium.

Damit Planbarkeit gegeben ist, besteht "Zugbindung", d.h. die vorgennante Aufteilung ist verpflichtend. Die Einhaltung wird im Rahmen der Belegung geprüft. Fehlerhafte Belegungen werden ggf. umgebucht oder storniert.

Ausnahmen von der Zugbindung (z.B. für Olympianiden, Mütter mit Kindern) müssen jedes Semester extra beantragt, begründet und auf Anforderung Nachweise dazu vorgelegt werden.

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Prüfungsanmeldung und Prüfungsrücktritt

Mit der Belegung eines Moduls erfolgt gleichzeitig die Anmeldung zur Prüfung in diesem Modul. Erläuterung der Modalitäten

Ein Rücktritt von einer Belegung ist im Zeitraum der Belegfrist möglich.

Es besteht keine Pflicht zur Prüfungsteilnahme im belegten Modul; d.h. bei Nichtteilnahme entsteht kein Fehlversuch. Dies gilt nur, sofern im Semester keine Vorleistung, die in die Endnote einfließt, erbracht wurde.


Praxisphase (der Studiengänge Wirtschaftsingenieurwesen)

Eine Personenidentität ist nicht zwingend.

Sie kann aber empfehlenswert sein, da sich aus dem Praktikum ein Thema für die Abschlussarbeit ergeben könnte.

Die Fehlzeit muss nachgeholt werden, damit die vorgesehene Zeit von 12 Wochen erreicht wird und das Praktikum anerkannt werden kann.

Es empfiehlt sich evtl. Fehlzeiten und Feiertag bei Schließung des Praktikantenvertrag mit zu berücksichtigen.

Das Merkblatt zu den entsprechenden Voraussetzungen kann im Dekanat auch per E-Mail fb01[at]beuth-hochschule.de angefordert oder abgeholt werden.

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Studiendokumentation

Unsere Studiendokumentationen zeigen einen datumsbezogenen Stand, d.h. es erfolgt keine permanente Aktualisierung.

Ihre individuelle Studiendokumentation wird nach jedem Prüfungszeitraum, nach Verarbeitung der Noten, von der Studienverwaltung im Belegsystem zur Verfügung gestellt; dies i.d.R. spätestens 6 Wochen nach Ende des jeweiligen Prüfungszeitraums.

Erfolgreich abgeschlossene Module werden in der blauen Zeile fett gedruckt ausgewiesen.  Sofern die Benotung zu einer Unit fehlt, gilt das gesamte Modul als noch nicht abgeschlossen.

Folgende Erläuterungen kann die Studiendokumentation enthalten:

  • Spalte "Bel." zeigt die Anzahl der bisherigen Belegungen in diesem Modul.

  • Spalte "Versuch" zeigt die Anzahl der bisherigen Fehlversuche in diesem Modul.
  • Module, die in anderen Studiengängen erfolgreich abgeleistet wurden, stehen uner sonstige Einheiten und werden nicht in die Berechnung der Durchschnittsnote einbezogen.

Möglicher Ausweis bei Belegungen und Prüfungsleistungen vor dem SoSe 2016, die teilweise noch erscheinen, sofern danach noch keine Prüfungsleistung in diesem Modul erbracht wurde:

  • NT = nicht teilgenommen --> wenn das Modul belegt wurde, aber weder im 1. noch im 2. Prüfungszeitraum eine Prüfungsteilnahme erfolgt ist, aber auch kein Rücktritt erklärt wurde - zählt als Fehlversuch (gilt nur für Zeitraum bis 31.03.2016).
  • PR = Prüfungsrücktritt --> regulärer Prüfungsrücktritt online, bleibt stehen bis das Modul erfolgreich abgeschlossen ist (gilt nur für Zeitraum bis 31.03.2016).

Die jeweiligen Erläuterung werden nur solange ausgewiesen, bis das Modul erfolgreich abgeschlossen ist.

Nach Abschluss des Studiums enthält die endgültige Version der Studiendokumentation nur noch die erfolgreich abgeschlossen Module. D.h. sowohl die Angabe der Fehlversuche als auch der Ausweis von Modulen, die nicht abgeschlossen wurden, entfällt.

Mit der regelmäßigen Zusendung der Studiendoku wird jedem Studierenden sein aktualisierter Leistungsstand zur Kenntnis gegeben. Es ist daher zwingend notwendig, dass dieser Stand von der/dem Studierenden selbst auf Vollstängikeit und Richtigkeit der Neueintragungen geprüft wird.

Ein Einwand zu einer fehlenden oder falsch ausgewiesenen Prüfungsleistung in der Studiendokumentation muss unverzüglich und zwingend formlos aber schriftlich im Dekanat Ihres Fachbereichs angezeigt werden.

Bitte geben Sie dabei immer an:

- Ihre Matr.-Nr.

- Name des Modules,

- Name der Lehrkraft, bei der das Modul belegt wurde

- Semester, in dem das Modul absolviert wurde.

Einwände, die nach Ablauf des Semesters, in dem diese Studiendokumentation verteilt wurde, eingehen, gelten als zu spät und werden nicht mehr bearbeitet. 

 

Dieser Ausweis ist bedingt durch die Änderung des Studienverlaufs in dem jeweiligen Studiengang, ist aber für die Studierenden unerheblich. Wichtig ist allein, dass alle abgeleisteten Module auch angeführt sind, wo diese stehen ist nachrangig.

Spätestens bei Zulassung zur Abschlussarbeit veranlasst die Fachbereichsverwaltungsleitung eine Eingliederung dieser Modulnoten in den Studienverlauf.

Sofern Leistungen in einem anderen Studiengang erbracht wurden, muss der/die Studierende selbst bei der Studiengangleitung (ggf. Anerkennungbeauftragten) die Anerkennung dieses Moduls beantragen, damit es in den regulären Studienverlauf eingebunden wird.

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Zeugnisse

Standardmäßig werden immer - auch bei den Modulen des Studium generale - die besten Noten verwendet.

Ist ein davon abweichender Ausweis im Zeugnis gewünscht, muss dies der Fachbereichsverwaltungsleitung möglichst frühzeitig, spätestens zum Termin der mündlichen Prüfung mitgeteilt werden.

Die Zeugnisunterlagen werden am Fachbereich i.d.R. zeitnah nach der mündlichen Prüfung erstellt und zur Endbearbeitung an die Studienverwaltung weiter gegeben. Dort sind diese i.d.R. nach gut vier Wochen  abholbereit. Es emphielt sich vor Abholung telefonisch in der Studienverwaltung die Fertigstellung zu erfragen.

Zur Abholung muss zwingend der Laufzettel (herunter zu laden unter http://www.beuth-hochschule.de/992/ ) vorliegen. Wenn dieser bereits vorher im Dekanat bzw. bei der Fachbereichsverwaltungsleitung abgegeben wurde, geht dieser zusammen mit den Zeugnisunterlagen automatisch an die Studienverwaltung.

Ja.

Unsere Studierenden erhalten Zeugnis und Abschlussurkunde jeweils in Deutsch und Englisch, sowie ein Diploma Supplement, die Endversion der Studiendokumentation und ggf. eine Exmatrikulationbescheinigung, sofern die Exmatrtikulation erst zum Tag der mündlichen Prüfung erfolgt ist.

Die Benotung in den Zeugnissen ist verbal (sehr gut, gut, befriedigend usw.) angegeben.

Das erreichte Gesamtprädikat (Zahl mit zwei Kommastellen) wird in einer separaten Bescheinigung bestätigt.

Für den Nachweis der exakten Noten je Modul ist dann die Studiendokumentation heranzuziehen.

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Öffnungs-/Sprechzeiten des Dekanats:

Täglich von 09.00 – 12.00 und 13:00 – 15:00 Uhr

Das Dekanat ist auch über diese Zeit hinaus besetzt; dies aber in Abhängigkeit der jeweiligen Dienstzeiten der Mitarbeiter*innen. Daher empfiehlt es sich für diese Fälle die vorherige telefonische Rücksprache.