Forschungskooperationen und Auftragsforschung

Wissenschaftler*innen an der BHT bearbeiten gemeinsam mit anderen Hochschulen, Unternehmen, Forschungseinrichtungen und weiteren öffentlichen oder privaten Einrichtungen vielfältige Forschungsthemen. Das stärkt die Lehre der BHT und die Innovationskraft der beteiligten Partner gleichermaßen: Durch die Zusammenarbeit können Studierende von praxisnahen Erfahrungen und Unternehmen von neuen Lösungen profitieren. Unten finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Forschung mit privaten dritten Partnern.

Für alles Weitere stehen Ihnen die Referate Forschung und Technologietransfer beratend zur Seite.



Was ist Auftragsforschung?

Bei Auftragsforschung handelt es sich um wissenschaftliche Forschung im Auftrag eines privatwirtschaftlichen Unternehmens, seltener einer öffentlichen Institution. Dabei führt die Hochschule das Projekt allein durch und der Auftraggeber kann ein terminplantreues Ergebnis erwarten. Umsetzung und Zweck der Forschungsarbeiten sind klar definiert. Die Forschung ist zielorientiert und an den Anforderungen des Auftraggebers ausgerichtet, aber ergebnisoffen. Ein eindeutiges Merkmal für eine Auftragsforschung ist das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung: Forschungsarbeit gegen Bezahlung. Forschungsaufträge unterliegen damit der Umsatzsteuer. Der Auftraggeber übernimmt die Kosten der Forschungsarbeiten. Ihm stehen dafür im Allgemeinen die Forschungsresultate sowie auch die Publikations-, Schutz-, Urheber-, Nutzungs-, und Verwertungsrechte zu. Ein Wissenstransfer findet in der Regel nur von der Hochschule zum Unternehmen statt. Ein Publikationsinteresse der Hochschule kann auch im Rahmen eines Forschungsauftrages Berücksichtigung finden.

Der Angebotsprozess rund um Auftragsforschung wird durch das Referat Forschung koordiniert. Wer an der Berliner Hochschule für Technik einen Forschungsauftrag annehmen möchte, kontaktiert die Mitarbeitenden im Referat Forschung. Sie kalkulieren Forschungsaufträge gemeinsam mit den Professor*innen und prüfen die jeweiligen Angebote gemeinsam mit dem Referat Haushalt, ehe sie von der Hochschulleitung unterzeichnet werden.


Was ist eine Forschungskooperation?

In einer Forschungskooperation bearbeiten Wirtschaftspartner und Forschende der Hochschule in einem partnerschaftlichen Verhältnis ein gemeinsames, für beide Seiten interessantes Forschungsprojekt. Im Zentrum steht dabei die Erarbeitung von neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die dem Wirtschaftspartner bei der Lösung einer spezifischen Fragestellung helfen sollen. Um das Projekt durchzuführen, leistet der Wirtschaftspartner gelegentlich einen finanziellen Beitrag an die Hochschule. Dieser Beitrag ist nicht gleichbedeutend mit der Bezahlung einer Leistung, sondern soll die Forschungsaktivitäten unterstützen. Die Rechte an den Arbeitsergebnissen liegen bei beiden Kooperationspartnern; eine anschließende Nutzung der Ergebnisse wird vertraglich geregelt. Der Wirtschaftspartner profitiert von der wissenschaftlichen Kompetenz der Hochschule. Forschende und Studierende der BHT profitieren durch den Anwendungsbezug, den eine solche Kooperation ermöglicht. Beteiligen sich auch beim Wirtschaftspartner angestellte Wissenschaftler*innen am Projekt, findet ein intensiver Austausch zwischen den Forschenden beider Parteien statt.

Forschungskooperationen können daneben ebenso mit anderen Hochschulen, Ã¶ffentlichen Institutionen und weiteren Organisationen eingegangen werden.


Welche Regelungen gelten in Bezug auf geistiges Eigentum?

Grundsätzlich gilt: Die BHT ist zur Veröffentlichung ihrer Forschungsergebnisse verpflichtet, kann diese aber zum Schutz von Erfindungen kurzfristig zurückstellen. Bei gemeinsamen Erfindungen mit. Wirtschaftspartnern im Rahmen von Forschungskooperationen liegt das geistige Eigentum in der Regel anteilig bei Hochschule und Unternehmen. Sie gehören allen, die daran gearbeitet haben. Bei wissenschaftlichen Werken (Publikationen, Designs, Studien, Software, etc.) verbleibt das Urheberrecht bei den jeweiligen Schöpfenden. Der Hochschule und den Wirtschaftspartnern wird nach Projektende ein Nutzungsrecht eingeräumt. Details regeln in beiden Fällen die Forschungskooperationsverträge.


Was beinhaltet ein Forschungskooperationsvertrag?

Der Forschungskooperationsvertrag hält den Gegenstand der Forschung fest, benennt Ansprechpersonen, die jeweilige Projektleitung und grenzt die Aktivitäten zeitlich und ggf. räumlich ein. Der Vertrag kann auch konkrete Aufgaben der Forschungspartner benennen. Er regelt zudem die Rechte und Pflichten der Partner, etwa den Schutz des geistigen Eigentums oder die spätere kommerzielle Nutzung der Forschungsergebnisse.


Wie kommt ein Forschungskooperationsvertrag zustande?

Für Professor*innen der BHT, die eine Forschungskooperation eingehen wollen, stehen die Referate Forschung und Technologietransfer als Anlaufstelle zur Verfügung. Sie nehmen die Inhalte des geplanten Vorhabens auf, beraten und kümmern sich darum, dass die Kooperation eine gute vertragliche Basis hat. Dies erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Justiziariat, das ggf. die Vertragsverhandlungen mit der Partnereinrichtung übernimmt. Ein Kooperationsvertrag muss in der Regel von der rechtlichen Vertretung der Hochschule (Präsident*in) unterzeichnet werden. Den Unterzeichnungsprozess steuert das Referat Forschung.

Bitte senden Sie keine Entwürfe von Musterverträgen an Ihren Forschungspartner, ohne dies vorher mit dem Referat Forschung abgestimmt zu haben.