Erasmus+
Aktueller Hinweis: Praktika im Ausland können bedauerlicherweise erst wieder ab Praktikumsbeginn Juni 2025 durch ein Erasmus+ Stipendium gefördert werden.
Erasmus+ ist ein Programm der Europäischen Union, das Studien- und Praxisaufenthalte sowie Abschlussarbeiten in den 33 Erasmus+ Programmländer fördert (Mitgliedsstaaten der EU plus Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und Türkei).
Außerdem kann auch eine begrenzte Anzahl an Erasmus+ International Stipendien für Länder außerhalb Europas vergeben werden. Wenn es ausreichend Fördergelder gibt, veröffentlich die BHT rechtzeitig die Stipendienausschreibung per Mail und auf der Webseite.
Das Erasmus+ Stipendium beinhaltet eine monatliche Förderung des Aufenthalts („Mobilität“) und ab dem Projekt 2025 auch eine Förderung der Reisekosten. Jede geförderte Person bekommt einen Stipendienvertrag („Grant Agreement“) mit der BHT, der die Fördersumme und die gegenseitigen Rechte und Pflichten enthält. Das Stipendium wird in zwei Raten ausgezahlt, die jeweils an das Einreichen bestimmter Stipendienunterlagen gekoppelt sind (z.B. Learning Agreement, Erfahrungsbericht): 80% der Gesamtfördersumme werden vor der Ausreise und 20% nach Abschluss des Aufenthalts ausgezahlt.
Der Auslandsaufenthalt muss mindestens zwei und darf maximal zwölf Monate dauern. Insgesamt darf jede*r Studierende*r pro Studienabschnitt (Bachelor/ Master) maximal zwölf Monate mit Erasmus+ gefördert werden.
Sollten Sie Ihren Erasmus+ Aufenthalt frühzeitig abbrechen müssen, kommen Sie bitte schnellstmöglich auf uns zu und bedenken Sie, dass Sie gegebenenfalls die bereits gezahlte Förderung (anteilig) zurückzahlen müssen.
Monatliche Förderung
Die monatliche Förderung richtet sich nach den Lebenshaltungskosten im Zielland. Die aktuellen Förderraten finden Sie auf der Webseite der Nationalen Agentur für Hochschulzusammenarbeit.
Die Förderung erfolgt taggenau, das heißt die monatliche Rate wird genau auf den Tag heruntergerechnet (Monatsrate geteilt durch 30) und mit den Tagen multipliziert, die man tatsächlich im Auslandssemester/-praktikum war.
Um trotz begrenzter Fördermittel möglichst vielen Studierenden einen mit Erasmus+ geförderten Auslandsaufenthalt zu ermöglichen, werden an der BHT aber insgesamt maximal 120 Tage pro Mobilität gefördert. Alle weiteren Tage gelten als „Zero Grant“ Aufenthalt, das heißt, Sie zählen zwar als Erasmus+ Aufenthalt, werden aber nicht finanziell gefördert.
Erasmus+ Social Top-Ups
Erasmus+ Social Top-Ups sind eine finanzielle Zusatzförderung, um die Teilhabemöglichkeiten von Studierenden zu verbessern, die bisher in der Auslandsmobilität unterrepräsentiert sind. Bei Zutreffen eines der folgenden Kriterien sind Sie förderfähig:
- Sie sind für erwerbstätig mit einem durchschnittlichen Netto-Monatsgehalt von 450-850 Euro und müssen die Erwerbstätigkeit aufgrund des Auslandsaufenthalts beenden/pausieren (bei Auslandssemester: mindestens sechs Monate zwischen Bewerbungsfrist und Antritt des Auslandsaufenthalts, bei Auslandspraktikum: Mindestens sechs Monate vor Bewerbung)
- Sie sind Erstakademiker*in, also keines Ihrer Elternteile verfügt über einen (Fach-)Hochschulabschluss. Bei alleinerziehenden Eltern gilt diese Regelung nur für den jeweiligen Elternteil, bei dem Sie leben.
- Sie haben mindestens ein Kind, das Sie während des Auslandsaufenthalts begleiten wird und noch nicht schulpflichtig ist*.
- Sie haben eine Behinderung (GdB >20) oder eine chronische Erkrankung*.
Im Auslandssemester/-praktikum werden Sie über Erasmus+ mit 250 Euro monatlich zusätzlich gefördert, wenn eines der Kriterien auf Sie zutrifft, auch hier gilt die Fördergrenze von 120 Tagen (Sie können nur ein Top-Up erhalten).
*Sie reisen mit Kind(ern), haben eine Behinderung (GdB >20) oder chronische Erkrankung und die Zusatzfinanzierung ist nicht ausreichend hoch, um den dadurch entstehenden finanziellen Mehrbedarf beim Auslandsaufenthalt zu decken? Bitte melden Sie sich so früh wie möglich bei uns (spätestens 4 Monate vor Ausreise), denn es gibt auch die Möglichkeit, dass wir für Sie einen „Realkostenantrag“ beim DAAD stellen, um die tatsächlich anfallenden Kosten zu decken.
Reisekosten und Green Travel
Ab dem Projekt 2025 werden Aufenthalte in Erasmus+ Programmländern mit Reisekostenzuschüssen gefördert, die sich nach der Distanz zur Partnerhochschule richten sowie danach, ob mit emissionsarmen Verkehrsmitteln gereist wird. Die aktuellen Förderraten finden Sie immer auf der Webseite der Nationalen Agentur für Hochschulzusammenarbeit.
Als emissionsarmes Reisen/ „Green Travel“ gilt die Reise zu und/oder von der Partnerhochschule mit dem Zug, Bus oder Fahrrad, in Mitfahrgelegenheiten und wenn nicht anders möglich auch mit dem Schiff/ der Fähre (mehr als die Hälfte beider Strecken muss mit emissionsarmen Verkehrsmitteln zurückgelegt werden).
Da diese Art des Reisens oft mehr Zeit in Anspruch nimmt, werden bei Bedarf auch zusätzliche Reisetage finanziert. Wir gehen dabei von einem Bedarf aus von
- 2 Reisetagen bei einer Distanz zur Partnerhochschule von bis 900 km
- 4 Reisetagen bei einer Distanz zur Partnerhochschule von bis 1600 km
- 6 Reisetagen bei einer Distanz zur Partnerhochschule von über 1600 km
Sollten Sie bei einer Distanz zur Partnerhochschule von weniger als 1600 km mehr als die veranschlagten Reisetage benötigen, senden Sie uns bitte Ihre Reiseunterlagen für eine Plausibilitätsprüfung zu. Sollte Ihre Reise tatsächlich länger dauern (private Zwischenaufenthalte ausgeschlossen), werden Sie entsprechend Ihres tatsächlichen Bedarfs gefördert.
Hier finden Sie die Infos vom Erasmus Student Network (ESN) sowie das Factsheet Interrail Pass für Erasmus-Studierende
Besonderheiten Erasmus+ Studium
Mit Erasmus+ gefördert werden nur Aufenthalte an den Erasmus+ Partnerhochschulen der BHT (es reicht also nicht, wenn es eine Hochschule in den Programmländern ist, es muss auch ein Kooperationsvertrag bestehen).
Der gesamte Prozess von Bewerbung bis Abschluss der Mobilität läuft an der BHT über Mobility Online, mehr Informationen finden Sie auf der Seite "Studium". Wenn Sie an eine Erasmus+ Partnerhochschule zugeteilt werden, werden Sie automatisch durch den Erasmus+ Prozess geführt.
Den Stipendienvertrag erhalten Sie direkt aus Mobility Online, sobald das Learning Agreement mit allen Unterschriften, die Zusage der Partnerhochschule, Ihre BHT-Immatrikulationsbescheinigung sowie ggf. das Formular zu den Erasmus+ Top Ups im System vorliegen. Die Stipendienunterlagen müssen bis spätestens 4 Wochen vor Beginn Ihres Auslandsaufenthalts eingereicht werden.
In Mobility Online können Sie auch eine Verlängerung um ein weiteres Semester beantragen, wenn Ihr BHT Fachbereich und die Partnerhochschule zustimmen. Je nachdem, wie viele Gelder noch vorhanden sind, ist eine Verlängerung gegebenenfalls nur ohne finanzielle Förderung („Zero Grant“) möglich.
Am Ende des Aufenthalts schreiben Sie einen Erfahrungsbericht, der anonymisiert im Mobility Online Portal veröffentlicht wird.
Besonderheiten Erasmus+ Praktikum
Ihr Praktikum kann mit Erasmus+ gefördert werden, wenn:
- Es studienrelevant/studienbezogen ist
- In Vollzeit absolviert wird und Hauptzweck des Auslandsaufenthalts ist
- Bei einer Praktikumseinrichtung in einem Erasmus+ Programmland absolviert wird, aber nicht bei einer EU Institution
Sie können sich auch für die Förderung eines „Graduiertenpraktikums“, also eines Praktikums im Anschluss an Ihren Studienabschluss bewerben. Zusätzlich zu den oben genannten Voraussetzungen gilt dann:
- Sie müssen sich bewerben, wenn Sie noch an der BHT immatrikuliert sind
- Sie absolvieren das Praktikum innerhalb der 12 Monate nach Ihrem Abschluss und dürfen sich während des Praktikums nicht bereits für ein Anschlussstudium immatrikulieren, d.h. Sie dürfen nicht an einer Hochschule eingeschrieben sein.
Für die Erasmus+ Förderung müssen Sie sich mindestens 6 Wochen vor Beginn Ihres Praktikums per Mail an ausland[at]bht-berlin.de bewerben. Mehr Informationen zur Bewerbung finden Sie auf der Seite Praktikum und im Moodle-Kurs "Studium und Praktikum im Ausland". Einschreibeschlüssel: refint.
Zusätzlich zu der Möglichkeit, die Erasmus+ Social Top Ups zu beantragen, werden alle Erasmus+ Praktika mit einem „Top-Up Praxisaufenthalt“ von 150 Euro monatlich gefördert, auch hier gilt die Fördergrenze von 120 Tagen.
Weiterführende Links
Auslandsstudium oder lieber Praktikum mit Erasmus+ (youtube.com)