Erasmus+
Hinweis zur Erasmus+ Förderung für Praktika im Ausland
Praktika im Ausland können bedauerlicherweise erst wieder ab Juni 2025 durch ein Erasmus+ Stipendium gefördert werden.
Wofür steht Erasmus+?
Erasmus+ Programm
Erasmus+ ist ein Programm der Europäischen Union, das Studien- und Praxisaufenthalte sowie Abschlussarbeiten im europäischen Ausland fördert. Wenn Sie mit Erasmus+ an einer unserer Partnerhochschulen studieren, erhalten Sie eine monatliche finanzielle Unterstützung und müssen keine Studiengebühren im Ausland zahlen. Außerdem gibt es Aufstockungsbeträge („Top-Ups“) für z.B. nachhaltiges Reisen und Teilnehmende mit geringeren Chancen.
Finden Sie eine passende Partnerhochschule in der Liste unserer Erasmus-Partner.
Erasmus+ International
Neben der Förderung des europäischen Austauschs, können auch eine begrenzte Anzahl an Erasmus+ International Stipendien für Studienaufenthalte im außereuropäischen Ausland vergeben werden. Auch bei der Erasmus-Förderung im außereuropäischen Ausland ist eine Zusatzförderung über "Social Top Ups" möglich.
Für den Studienaufenthalt an einer weltweiten BHT-Partnerhochschule (nicht Erasmus Europa) im Wintersemester 2025/26 wird pro Studiengang ein Erasmus+ International Stipendium ausgeschrieben.Die Stipendienausschreibung finden Sie hier.
Auslandsstudium oder Praktikum im Ausland?
Eine kleine Entscheidungshilfe vom DAAD... take a look!
Auslandsstudium oder lieber Praktikum mit Erasmus+ (youtube.com)
Wann und wie kann ich mich bewerben?
Für einen Studienaufenthalt im Ausland mit Erasmus+ bewerben sich Studierende der BHT direkt über das Bewerbungsportal Mobility Online für ein oder zwei Erasmus+ Auslandsstudiensemester bis zum 15.7. für das Sommersemester des darauffolgenden Jahres oder bis zum 15.12. für das Wintersemester des darauffolgenden Jahres.
Die Bewerbung ist ab ca. 6 Wochen vor Bewerbungsfrist über das Mobility Online Portal möglich (Bewerbungslink im Portal)
01. Sie füllen das Bewerbungsformular online aus.
02. Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail mit einem Log-In Link zu in Mobility Online, um dort den Bewerbungsprozess weiterzuführen.
03. Sie ergänzen Ihre Personalstammdaten und laden einen Sprachnachweis (für die Sprache/n, in der/denen Sie im Auslandssemeser Lehrveranstaltungen belegen wollen) sowie eine vorläufige Kursauswahl (Lehrveranstaltungen, die Sie an der Wunschpartnerhochschule gerne belegen würden) direkt im System hoch.
04. Falls es zu einem Auswahlverfahren kommt (wenn es an einer Partnerhochschule mehr Bewerbungen als vorhandene Plätze gibt), werden Sie ggf. dazu aufgefordert, noch eine aktuelle Studiendokumentation, einen Lebenslauf sowie ein Motivationsschreiben einzureichen.
05. Nach Zusage für einen Platz an einer Erasmus+-Partnerhochschule, muss in Mobility Online ein Online Learning Agreement erstellt und digital von der*dem Studierenden, dem*der zuständigen Auslandskoordinator*in des Fachbereichs sowie der zuständigen Person an der Partnerhochschule signiert werden. Das finalisierte Online Learning Agreement ist neben anderen Unterlagen, die in Mobility Online hochgeladen werden müssen, Voraussetzung für die Erstellung des Stipendienvertrags (Grant Agreement).
Bewerbungen für Erasmus+ Praktika sind jederzeit möglich, allerdings noch nicht über Mobility Online. Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen per E-Mail an anika.keinz[at]bht-berlin.de. Mehr Informationen zum Bewerbungsprozess sowie Vorteilen und Stipendienhöhen für Erasmus+ Praktikum finden Sie über diesen Link: https://www.bht-berlin.de/521
Was sind die Voraussetzungen für ein Erasmus+ Stipendium für einen Studienaufenthalt?
- Sie müssen an der BHT immatrikuliert sein
- Die BHT und die Gasthochschule haben einen Erasmus-Kooperationsvertrag für Ihren Studiengang abgeschlossen
Wie erfolgt die Auswahl?
Bei stark nachgefragten Partnerhochschulen kommt es zu einem Auswahlverfahren.
Wie hoch ist das ERASMUS+ Stipendium?
Die Höhe der Stipendien wird jährlich neu von der nationalen Agentur DAAD festgelegt. Hier finden Sie die aktuellen Förderraten. Zusätzlich können Sie einen Aufstockungsbetrag (Top-Up) beantragen.
Was sind Aufstockungsbeträge (social top-ups)?
Aufstockungsbeträge werden als zusätzliche Sonderförderung zu den Mobilitätspauschalen ausgezahlt. Es gibt eine einmalige Förderung für nachhaltiges Reisen und monatliche Aufstockungsbeiträge von 250 EUR / Monat für Studierende mit geringeren Chancen („social top-ups“). Dazu zählen: Studierende, die auf eine Erwerbstätigkeit angewiesen sind; Erstakademiker*innen; Studierende mit Kind; Studierende mit einer chronischen Erkrankung oder mit einer Behinderung mit GdB größer als 20.
Wie kann ich die Aufstockungsbeträge beantragen?
Die Aufstockungsbeträge können im Rahmen des regulären Erasmus+ Bewerbungsprozesses mit dem Dokument <Erasmus_Eigenerklaerung_Aufstockung_2022_23> (siehe Formulare) beantragt werden.
Lässt sich das Erasmus+ Stipendium mit BAföG kombinieren?
Sie können trotz eines Erasmus+ Stipendiums weiterhin BAföG erhalten oder Auslands-BAföG beantragen. Beachten Sie, dass die Voraussetzungen für Auslands-BAföG andere sind: Auch wenn Sie hier für Ihr reguläres Studium kein BAföG bekommen können, sollten Sie sich über die Möglichkeit von Auslands-BAföG erkundigen. Das BAföG-Amt gewährt Ihnen einen Freibetrag für das Erasmus-Stipendium von 300 Euro. Im Gegensatz zum BAföG ist die Erasmus+ Förderung ein Stipendium, d.h. Sie müssen es nicht zurückzahlen. Mehr Infos zum Auslands-BAfög finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Realkostenantrag für Geförderte mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 20 oder mit Kind
Studierende mit Kind und Studierende mit einem GdB von 20 oder mehr oder einer nachgewiesenen Behinderung aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf besteht, könnnen alternativ auch einen Realkostenantrag stellen, wenn die auslandsbedingten Mehrkosten über dem Zuschuss liegen.
Sie können Realkosten bis zu maximal 15.000 Euro pro Semester und Mobilität bzw. 30.000 EUR pro Studienjahr und Mobilität beantragen.
Auch die Finanzierung von vorbereitenden Reisen von Teilnehmenden mit Behinderung und ihrer Begleitperson sind möglich, um die Bedingungen vor Ort zu erkunden. Wir beraten Sie und unterstützen Sie bei der Antragstellung. Unsere Kontaktdaten finden Sie unter Kontakt.
Erasmus+ Praxisaufenthalt
Was ist ein Erasmus+ Praxisaufenthalt in den sogenannten Programmländern?
Ein vom Erasmus+ Programm gefördertes Praktikum ist eine gute Möglichkeit, Praxiserfahrung im Ausland zu sammeln. Sie erhalten einen monatlichen Zuschuss und eine vertraglich geregelte Anerkennung der Praktikumsleistung im Studium.
Auf unserer Seite Praktikum finden Sie alle Informationen für einen von Erasmus+ geförderten Praxisaufenthalt.
Welche Sprachkenntnisse werden für ein Erasmus+ Studienaufenthalt vorausgesetzt?
Um an einer unserer Partneruniversitäten zu studieren, müssen Sie die entsprechenden Sprachfähigkeiten der Unterrichtssprache der Partnerhochschule nachweisen. Ein Auslandsaufenthalt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre bereits vorhandenen Sprachkenntnisse zu verbessern und praktisch anzuwenden. Die BHT erwartet daher nicht, dass Sie die Sprache des Gastlandes bzw. die Unterrichtssprache bereits perfekt beherrschen.
Welches Sprachniveau wird von den Partnerhochschulen gefordert?
Jede Partnerhochschule kann das geforderte Sprachniveau selbst bestimmen. Viele Partnerhochschulen geben folgende Niveaus vor: Für Englisch wird oft mindestes Niveau B2 erwartet, in anderen Sprachen (z.B. Spanisch und Französisch) mind. A2 oder B1. Es handelt sich dabei um Angaben gemäß dem Europäischen Referenzrahmen. Angaben zu den erwarteten Sprachniveaus finden Sie auf unserer Liste der Partnerhochschulen. Nicht alle Partnerhochschulen verlangen einen Sprachnachweis. Wird ein Sprachnachweis verlangt, so muss dieser zum Zeitpunkt der Bewerbungsdeadline von der Partnerhochschule vorliegen.
Für Spanien, Frankreich und Italien empfehlen wir Ihnen bereits Kenntnisse der Landessprache vor Ihrer Ausreise zu erwerben. Viele Hochschulen in diesen Partnerländern haben nur ein geringes Angebot an Kursen in Englisch, das Angebot in der Landessprache ist aber sehr gut.
Wie kann ich meine Sprachkenntnisse für die Partnerhochschule nachweisen?
Manche Hochschulen verlangen den Nachweis von Sprachkenntnissen auf B2 Niveau gemäß des Europäischen Referenzrahmens, einen TOEFFL Test oder IELTS. Angaben zu den erwarteten Sprachniveaus finden Sie auf unserer Liste der Partnerhochschulen. Oft können Zertifikate von abgeleisteten Sprachkursen eingereicht werden. Das Sprachenkompetenzteam im FB I bietet drei Mal im Semester einen kostenlosen Sprachtest an (Englischniveaus B1, B2 und C1 als DAAD-Sprachnachweis). Bitte melden Sie sich mindestens eine Woche vorher an. Die genauen Termine sowie weitere Informationen und das Kontaktformular für die Anmeldung finden Sie auf der Seite des Sprachenkompetenzteams.
ERASMUS+ Online Linguistic Support (OLS)
Die EU Academy bietet einen Online Language Support (OLS) an. In einem offenen Bereich können sich alle Interessierte über Aspekte des Sprachenlernens informieren.
In einem zweiten Bereich werden Erasmus+ Geförderten weitere Möglichkeiten zur Verfügung gestellt: So können Sie zum Beispiel Einstufungstests (sogenannte self-assessments) in 29 Sprachen durchführen. Wenn Sie eine Zusage über ein Erasmus+ Stipendium erhalten haben, werden Sie per E-Mail eingeladen sich im OLS der EU-Akademie zu registrieren und haben sodann die Möglichkeit, auf die Lerninhalte zuzugreifen und auch self-assessments durchzuführen. Grundsätzlich haben alle Teilnehmenden ab einer physischen Aufenthaltsdauer von mehr als 14 Tagen Anspruch auf die Online-Sprachunterstützung.
Werden meine im Ausland erworbenen Studienleistungen an der BHT anerkannt?
Alle Studierenden, die mit Erasmus+ im Ausland studieren, müssen ein Learning Agreement zwischen Studierenden, Partner- und Heimathochschule vereinbaren. Das Learning Agreement hält fest, welche Kurse während des Auslandsaufenthalts belegt und in welcher Form diese an der Heimathochschule anerkannt werden. Nach Rückkehr aus dem Ausland, entscheiden Sie, welche von den vereinbarten, erfolgreich absolvierten Kurse, Sie sich anerkennen lassen wollen. Die Anerkennung beantragen Sie in der Studienverwaltung.
Das Fact Sheet des Deutschen Akademischen Austauschdienstes zum Thema "Anerkennung" für Studierende finden Sie hier.
Vor der Ausreise
Sobald Sie eine Zusage für einen Studienplatz an einer Partnerhochschule erhalten haben, können Sie mit den Vorbereitungen für den Auslandsaufenthalt beginnen. Dafür sollten Sie mindestens ein halbes Jahr einplanen. Aufenthalte außerhalb Europas benötigen unter Umständen noch mehr Vorbereitungszeit.
Die Koordinatorin Outgoing Studium nominiert Sie an der Partnerhochschule. Dies erfolgt je nach Frist der jeweiligen Partnerhochschule. Sie erhalten dann von der Gasthochschule eine Email zum weiteren Bewerbungsverfahren. In der Regel müssen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in die Datenbank der Partnerhochschulen hochladen oder per Email senden. Wissenswertes zu Einschreibung, Kurswahl und Wohnmöglichkeiten vor Ort versenden manche Partnerhochschule erst mit dem Einladungsbrief, also der Zusage. Bitte beachten Sie die Fristen, die Ihnen von der Partnerhochschule mitgeteilt werden.
Während Ihres Auslandsaufenthaltes
Sollten Sie nach Anreise an der Gasthochschule noch Kurse ändern wollen, so wird der Teil „During mobility“ des Learning Agreements ausgefüllt und von beiden verantwortlichen Personen der Gast- und Heimathochschule unterschrieben. Eine Verlängerung des Aufenthaltes auf ein zweites Semester kann bis spätesten 4 Wochen vor Ende des ersten Semesters, entsprechend der Bedingungen der jeweiligen Gasthochschule, beantragt werden. Hierfür brauchen Sie die Zustimmung der beiden verantwortlichen Personen („responsible person“) der Heimat- und Gasthochschule.
Nach dem Auslandsaufenthalt
Die Zahlung Ihrer zweiten Stipendienrate ist an die Einreichung folgender Unterlagen gekoppelt:
- Seite 3 des Learning Agreement, das Ihr Auslandsaufenthalt und dessen Dauer taggenau bestätigt
- Ihr transcript of records/ Ihre Studiendokumentation der Gasthochschule
- Außerdem werden Sie als Erasmus+ Geförderte nach Abschluss des Studienaufenthaltes automatisch durch das Beneficiary Module dazu aufgefordert an einer EU-Umfrage (EU-Survey) teilzunehmen. Die Teilnahme daran ist Pflicht.
Bitte reichen Sie die Unterlagen zeitnah nach Beendigung Ihres Auslandsaufenthaltes bei der Projektassistenz (Diana Schreyer) ein. Nur bei Vorlage der oben genannten Nachweise erfolgt die Zahlung der zweiten Stipendienrate.
Verlängerung des Erasmus+ Studienaufenthalts
Sie können die Verlängerung Ihres Erasmus+ Auslandsaufenthaltes bis zu einem Monat vor Ende des geplanten Auslandsaufenthaltes per E-Mail beantragen. Danach werden Sie und Ihre Gasthochschule aufgefordert, die neuen Daten in den Anhang zum Learning Agreement einzutragen und zu unterschreiben. Die Fördersumme wird entsprechend des neuen Zeitraumes ausgezahlt. Wichtiger Hinweis: Eine Verlängerung ist von Seiten der BHT nur möglich, wenn noch Mittel und Plätze zu Verfügung stehen!
Verkürzung/Abbruch des Auslandsaufenthaltes
Bitte kontaktieren Sie uns, bevor Sie Ihren Studienaufenthalt abbrechen oder verkürzen möchten.
Wenn Sie Ihren Auslandsaufenthalt vorzeitig beenden möchte, reichen Sie bitte die von Ihnen und Ihrer Gasthochschule unterschriebenen Ergänzungen zum Learning Agreement mit der verkürzten Dauer ein. Wir berechnen dann die neue Fördersumme und fordern Sie ggf. auf, die zu viel gezahlte Förderung zurückzuzahlen.