Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB
Geltungsbereich der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das gesamte Sportangebot der Zentraleinrichtung Hochschulsport der Berliner Hochschule für Technik (im Folgenden ZEH genannt), unabhängig davon, ob dieses in Verantwortung der ZEH durchgeführt oder von ihr vermittelt wird.
Für Sportangebote anderer Veranstalter, zu denen eine Vermittlung erfolgt, gelten zusätzlich die vertraglichen Bedingungen dieser Veranstalter.
Die ZEH bietet Sportangebote in eigener Verantwortung an und vermittelt Sportangebote anderer Veranstalter. Auf die Vermittlung wird in der Beschreibung des Sportangebotes hingewiesen.
Das Hochschulsportangebot richtet sich vorrangig an Mitglieder der kooperierenden Hochschulen (siehe Anmeldung/Teilnahme) und ist kostenpflichtig. Mitglieder der Hochschulen sind die nach § 43 Berliner Hochschulgesetz benannten Personen.
Um freie Kapazitäten im Sinne der Gesamtfinanzierung optimal auszulasten, können sich weitere Personengruppen zu gesonderten Konditionen zum Sportangebot anmelden.
Die Höhe des zu zahlenden Entgeltes wird durch die Zugehörigkeit zu den Statusgruppen bestimmt.
Mit der Anmeldung zu einem Sportangebot der ZEH akzeptiert die/der Teilnehmende die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und versichert über eine ausreichende Sporttauglichkeit zu verfügen.
Anmeldung und Zahlung
Die Anmeldung zu den von der BHT angebotenen Sportkursen erfolgt grundsätzlich über die Internetpräsenz der ZEH. Sind Kurse bereits ausgebucht, ist der Eintrag in eine Warteliste möglich. Die Zahlung erfolgt nach der Einschreibung in die gewünschten Kurse mittels Überweisung auf das in der Anmeldebestätigung angegebene Konto der BHT. Innerhalb von drei Tagen muss die Kursgebühr angewiesen werden. Ist am 10. Tag nach erfolgreicher Buchung noch keine Zahlung auf dem Konto des Hochschulsports eingegangen, wird der gebuchte Platz automatisch storniert. Gleichzeitig werden alle Personen auf der Warteliste per E-Mail über den frei gewordenen Platz informiert. Das Kursentgelt gilt für den im Sportangebot angegebenen Zeitraum und richtet sich nach der Statusgruppenzuordnung:
Statusgruppe 1: Studierende der BHT und kooperierender Hochschulen, Schüler und Auszubildende
Statusgruppe 2: Studierende anderer Hochschulen, Mitarbeitende der BHT, Mitarbeitende
kooperierender Hochschulen, Alumni
Statusgruppe 3: Externe, sowie alle nicht genannten Personen
Grundsätzlich dürfen Minderjährige nur mit einer Einverständniserklärung (bitte verwenden Sie diese Elterninformation zum Studium) der Erziehungsberechtigten an den Sportkursen teilnehmen. Dieser Nachweis muss ebenfalls immer mitgeführt werden und auf Verlangen dem Übungsleiter oder der Kurskontrolle vorgelegt werden.
Teilnahmeberechtigung
Grundsätzlich sind alle Mitglieder der nachfolgenden kooperierenden Hochschulen berechtigt, nach Anmeldung an den ausgeschriebenen Sportangeboten teilzunehmen:
• Akkon-Hochschule für Humanwissenschaften (AKK)
• Alice Salomon Hochschule (ASH)
• Business School Berlin – Hochschule für Management (BSB)
• Berlin European School of Management and technology (ESMT)
• Deutschen Film- und Fernsehakademie Berlin (DFFB)
• Europäische Wirtschaftshochschule (ESCP)
• Evangelische Hochschule (EHB)
• Freie Universität Berlin (FUB)
• German International University (GIU)
• Hertie School (HSoG)
• Hochschule für Medien, Kommunikation und Wirtschaft (HMKW)
• Hochschule für Musik „Hanns Eisler“(HfM)
• Hochschule für Schauspielkunst (HfS)
• Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW)
• Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR)
• Hochschule Macromedia (MAC)
• Humboldt Universität zu Berlin (HUB)
• IB Hochschule (IB)
• IU Internationale Hochschule (IU)
• International Psychoanalytic University (IPU)
• Katholische Hochschule für Sozialwesen (KHSB)
• Kunsthochschule Berlin-Weißensee (KHB)
• MEDIADESIGN HOCHSCHULE für Design und Informatik (MDH)
• Medical School Berlin (MSB)
• Psychologischen Hochschule Berlin (PHB)
• SRH Hochschule Berlin (SRH)
• SRH Hochschule der populären Künste (HDPK)
• Technische Universität Berlin (TUB)
• Universität der Künste (UDK)
• University of Applied Sciences Europe (UE)
Umbuchung und Rücktritt von gebuchten Kursen
Ein Anspruch auf Umbuchung und Rücktritt von der verbindlichen Buchung eines Hochschulsportangebotes seitens der Teilnehmenden besteht nicht. In begründeten Ausnahmefällen behält sich die ZEH aus Kulanzgründen Ausnahmeregelungen vor.
Ein Rücktritt von gebuchten Sportkursen ist grundsätzlich nur bis zum Beginn des Kurses möglich. Der Rücktritt muss schriftlich gegenüber der ZEH erklärt werden.
Es wird für jeden Rücktritt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro erhoben.
Ein Rücktritt wegen Krankheit unterliegt einem gesonderten Prüfungsprozess in Abhängigkeit von dem gebuchten Angebot. Die Krankheit muss der Geschäftsstelle der ZEH innerhalb von 10 Tagen unter zehsport[at]bht-berlin.de angezeigt werden. Die Vorlage eines ärztlichen Attests für Sportunfähigkeit ist Voraussetzung. Dieses muss der Geschäftsstelle ebenso innerhalb von 10 Tagen vorliegen. Entscheidend ist der Eingang der Krankheitsanzeige und des Attests. Bei Bestätigung durch die ZEH werden das anteilige Entgelt vor Beginn der Erkrankung und das Bearbeitungsentgelt von 5,00 Euro einbehalten.
Bei Workshops (maximal 3 Kurstage) oder Kompaktkursen ist eine Erstattung der Kursgebühr nur möglich, wenn der Rücktritt mindestens 72 Stunden vor Kursbeginn gegenüber der ZEH schriftlich erklärt wurde und ein/e Nachrücker/in durch die ZEH gefunden werden kann.
Für Kurse von externen Anbietern (z.B. Vereine), die durch die ZEH nur vermittelt werden, gelten die Rücktrittsregeln in den AGB des Anbieters. Absagen und Stornierungen, ganz gleich aus welchem Grund (auch Krankheit) sind unverzüglich dem Veranstalter (auch externen Anbietern) zu melden.
Kursausfall und Kursabsage
Die ZEH behält sich vor, Angebote vor dem ersten Termin abzusagen, wenn durch zu geringe Nachfrage die Kosten nicht gedeckt sind. In diesem Fall erstattet die ZEH das gezahlte Entgelt in voller Höhe.
Bei Angebotsabsagen nach Angebotsbeginn werden bereits abgebuchte Entgelte anteilig zurückbezahlt.
Bei Ausfall von einzelnen Angebotsterminen (z.B. wegen Erkrankung der Übungsleitenden, Sperrung der Sportstätte, höhere Gewalt) ist die ZEH bemüht Ersatztermine zur Verfügung zu stellen, es besteht jedoch kein Anspruch auf Erstattung.
Zuordnung zu Leistungsstufen
A – Anfänger*innen ohne Vorkenntnisse
A1 – Anfänger*innen mit Grundkenntnissen
F – Fortgeschrittene
Teilnehmende, die ihre Leistungsfähigkeit falsch einschätzen, die angegebenen Kriterien für die Teilnahme an einem Sportangebot nicht erfüllen, erforderliche Nachweise nicht erbringen und Teilnehmende, die nicht über die im Sportprogramm angegebenen erforderlichen Sprachkenntnisse verfügen, tragen das Risiko des Ausschlusses durch die ZEH ohne Anspruch auf Erstattung des Angebotsentgeltes.
Pflichten der Teilnehmenden an Sportkursen
- Die jeweiligen Nutzungsordnungen der Sportstätten und Veranstaltungsräume sind einzuhalten.
- Die Teilnahmebestätigung, den Studierenden- oder Dienstausweis und einen gültigen Lichtbildausweis ist mitzubringen und auf Verlangen vorzuzeigen.
- Pünktlich zu den ausgewiesenen Anfangszeiten der Angebote erscheinen, um einen reibungslosen und sicheren Ablauf zu ermöglichen.
- Respektvoller Umgang und gegenseitige Rücksichtnahme im Training und im sportlichen Wettkampf.
- Die in dem gebuchten Angebot ausgewiesenen Vorkenntnisse und Fähigkeiten besitzen sowie schonend und sachgerecht mit den eingesetzten Materialien umgehen.
- Flucht- und Rettungswege, örtliche Beschilderung von Löschmitteln und Feuerlöschern sind zu beachten.
- Im Notfall ist den Anweisungen der Übungsleitenden und des Personals vor Ort Folge zu leisten.
- Sportunfälle an die Übungsleitenden oder an das Personal vor Ort melden.
- Offenes Feuer ist untersagt.
- Jeglicher Konsum von Alkohol und Drogen während der Sportausübung ist untersagt und das Mitführen und Verteilen ist verboten.
- Die Mitnahme von unbefugten Personen ist untersagt.
- Die Sportgerätenutzung ohne explizite Einweisung ist untersagt.
Im Falle der Nicht-Einhaltung der genannten Pflichten wird der/die Teilnehmende vom Sportangebot der ZEH insgesamt ausgeschlossen. Gezahlte Entgelte werden nicht erstattet.
Teilnehmende sind zu gegenseitigem Respekt untereinander und gegenüber den Übungsleitenden angehalten. Bei Zuwiderhandlung ist die ZEH berechtigt, Teilnehmende von einzelnen Terminen eines Angebotes auszuschließen. Die ZEH behält sich vor, bei schwerwiegenden Verstößen die Teilnehmenden ohne Anspruch auf Erstattung des Angebotsentgeltes von der weiteren Teilnahme an dem Angebot auszuschließen.
Haftung
Teilnehmende haften für alle vorsätzlich und fahrlässig verursachten Schäden, die der ZEH entstehen. Ausleiher/-innen von Eigentum der ZEH sind zur rechtzeitigen, vollständigen und unversehrten Rückgabe verpflichtet. Im Falle eines Schadens haften Ausleihende in vollem Umfang des Neubeschaffungswertes.
Für Schäden (z.B. Brillen, Kleidung etc.) und Verluste von Privateigentum (z.B. durch Diebstahl in der Garderobe) während der Hochschulsportveranstaltungen übernimmt die ZEH keine Haftung. Wertgegenstände und Geld sind in Selbstverantwortung zu sichern. Die ZEH fordert auf, keine Wertsachen zu den Sportveranstaltungen mitzubringen.
Weiterhin muss allen Hochschulsportteilnehmenden der Abschluss einer Haftpflichtversicherung angeraten werden, um eventuellen Haftungsansprüchen aus Personen- oder Sachschäden Dritten gegenüber gedeckt zu sein, die im Rahmen des Sportbetriebes entstehen können.
Versicherungsschutz
Unfallversichert:
Nach den Bestimmungen der Unfallkasse Berlin (UKB) und auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches VIII, sind voll immatrikulierte Studierende der oben genannten kooperierenden Hochschulen, die sich ordnungsgemäß zum Hochschulsport angemeldet haben, in den jeweils offiziell belegten Veranstaltungen im Rahmen des Hochschulsports bei Sportunfällen über die Unfallkasse Berlin versichert. Die hier genannte Personengruppe muss im Falle eines Sportunfalles sofort eine Meldung beim jeweiligen Sekretariat Ihrer Hochschule machen.
Nicht Versichert:
Beschäftigte, Externe, Alumni und Studierende anderer Hochschulen, sowie freie Gruppen. Diese Gruppen sind für Ihren Versicherungsschutz selbst verantwortlich.
Probetrainings sind aus versicherungstechnischen Gründen nicht möglich. Teilnehmer, die vor Ort keine Anmeldebestätigung vorlegen können, dürfen nicht am Sportangebot teilnehmen.
Wird im Laufe eines Kurses durch Kontrolle festgestellt, dass keine Anmeldung zur besuchten Veranstaltung vorliegt, werden die Teilnehmenden mit sofortiger Wirkung von der Veranstaltung ausgeschlossen. Im Wiederholungsfalle kann ein Hausverbot ausgesprochen werden. Bei Teilnahme ohne Anmeldung besteht kein Versicherungsschutz.
Gesundheit
Im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung bietet die ZEH spezielle Kursveranstaltungen für Angehörige der BHT an.
Da unsere Kurse nicht durch die Krankenkassen zertifiziert sind, stellen wir keine Teilnahmebescheinigungen für Kurse aus. Besitzen Sie ein Bonusheft oder ähnliches, können wir Ihnen – nach Rücksprache mit der/dem Übungsleitenden – die Teilnahme bestätigen.
Die ZEH empfiehlt allen Teilnehmenden, sich vor einer Teilnahme am Hochschulsport einer sportärztlichen Untersuchung zu unterziehen.
Datenschutz
Personenbezogene Daten werden der ZEH nur in dem Umfang erhoben, wie die Teilnehmenden sie mit ihrer Kenntnis selbst zur Verfügung stellen und werden ausschließlich zur Administration und Vertragsabwicklung verwendet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt ohne Einwilligung der Teilnehmenden nur dann, wenn die ZEH dazu gesetzlich verpflichtet ist. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung der BHT zu entnehmen Datenschutzerklärung: BHT Berlin
Eigene Aufnahmen (Video, Foto etc.) dürfen während der Sportangebote nicht angefertigt werden.
Gültigkeit dieser AGB
Die ZEH behält sich die Änderung und Anpassung ihrer AGB vor und weist im Falle der Änderung oder Anpassung die Teilnehmenden auf diese hin. Teilnehmende können der jeweiligen Änderung oder Anpassung binnen einer Frist von zwei Wochen schriftlich widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch, gilt die Änderung oder Anpassung als angenommen.
Zuletzt geändert 30.09.2025