Organisation

Akademische Selbstverwaltung

Die Berliner Hochschule für Technik (BHT) ist als staatliche Fachhochschule eine Körperschaft des öffentlichen Rechts gem. §§ 1 und 2 des Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) und zugleich Einrichtung des Landes Berlin.

Die Organisation der Hochschule folgt dem Prinzip der akademischen Selbstverwaltung.

Die Mitglieder der Hochschule wählen die Gremien und Organe. Diese treffen die wesentlichen Entscheidungen u.a. zur Fachstruktur der Hochschule, zur Gestaltung von Lehre, Studium und Forschung sowie zur inneren Organisation.


Präsidium

Zur Hochschulleitung der BHT gehören der Präsident, der Erste Vizepräsident, die Vizepräsidentin für Forschung und Transfer und der Vizepräsident für Studium, Lehre und Weiterbildung .

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Gremien und Interessenvertretungen

Die zentralen Gremien bzw. Organe der akademischen Selbstverwaltung an der BHT neben dem Präsidium der Akademische Senat, die Akademische Versammlung und das Kuratorium; auf Fachbereichsebene der Fachbereichsrat und der Dekan/die Dekanin.

Interessenvertretungen vertreten u.a. Studierende, Mitarbeiter*innen und setzen sich für Gleichstellung ein.

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Fachbereiche

Die acht Fachbereiche spiegeln das breite Spektrum der Studiengänge und Forschungsaktivitäten der BHT wider.

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Zentrale Verwaltung

Haushalt, Personal, Bau, Studium, Lehre, Öffentlichkeitsarbeit, Qualitätsmanagement, Gesundheit, Sicherheit: Die Abteilungen und Referate unterstützen die Mitglieder der Hochschule mit Serviceangeboten.

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Gesetze und Ordnungen

Struktur und Tätigkeit der BHT, Rechte und Pflichten ihrer Mitglieder sowie der Ablauf des Studiums und der Prüfungen richten sich nach den Gesetzen für Berliner Hochschulen sowie Ordnungen der BHT.

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Amtliche Mitteilungen

Ordnungen, Satzungen und Festzetzungen sowie weitere Beschlüsse und Entscheidungen der Gremien werden als Amtliche Mitteilungen veröffentlicht.

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