Fachbegriffe: Promotion A – Z

Disputation

Am Ende Ihrer Promotion verteidigen Sie mündlich Ihre Dissertation, entweder als Disputation oder als Rigorosum (siehe Rigorosum). Die Disputation ist hochschulöffentlich. Oft können auch Familienangehörige bzw. Freunde an der Verteidigung teilnehmen. Geleitet wird die Disputation durch den Vorsitzenden des Promotionskommittees (oft auch Promotionsausschuss genannt). Bei der Disputation halten Sie gewöhnlich einen Vortrag zu Ihrem Promotionsthema und den neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Hier kann zumeist auch eine Präsentation gezeigt werden. Daran anschließend findet eine Diskussion mit dem geladenen Promotionskommittee statt. Dabei kann diese Prüfung über das Dissertationsthema hinausgehen und auch thematisch angrenzende Fragen an den*die Kandidat*in gestellt werden. Die gesamte Disputation dauert gewöhnlich 60 - 90 Minuten. Im Anschluss zieht sich das Promotionskommittee für die Beratung der Note zurück. Bei der Verkündung wird dem Prüfling durch den*die Vorsitzende*n des Promotionskommittees die Noten der Dissertation, der Disputation und die Gesamtnote mitgeteilt.

Der genaue Ablauf der Disputation ist der Promotionsordnung der Fakultät/ des Fachbereichs zu entnehmen. Die Disputation ist die meistverbreitete Form der mündlichen abschließenden Promotionsprüfung.

Dissertation

Eine Dissertation (umgangssprachlich auch „Diss“) ist die schriftliche Form der Doktorarbeit, die sich auf die eigene Forschung stützt und neue Erkenntnisse in dem bestimmten Fach erbringen soll. Sie dient als Beweis, dass der/die Promovierende selbstständig wissenschaftlich arbeiten kann.

Drittmittel

Drittmittel sind Gelder, mit denen sich Hochschulen zusätzlich zu den internen Mitteln finanzieren. Diese Gelder kommen entweder vom Staat (z.B. von bestimmten Bundesministerien), der EU, von Stiftungen oder von privaten Unternehmen. Drittmittel einwerben und beantragen können Professor*innen, Postdoktorand*innen und wissenschaftliche Mitarbeitende mit abgeschlossener Promotion. Die Gelder sind projektbezogen und auf auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt. Abhängig vom Förderprogramm können Personalmittel und/oder Sachmittel beantragt werden.

Exposé

Ein Exposé ist eine schriftliche Kurzfassung des eigenen Forschungsvorhabens, ein "Fahrplan". Darin steht, welche Fragen die Doktorarbeit beantworten soll, welche Methoden dafür eingesetzt werden und in welchen Schritten die Fragen beantwortet werden. Das Exposé umfasst 5-15 Seiten und wird üblicherweise bei der Bewerbung für eine Promotion bei der/dem Betreuer*in eingereicht.

Gesamtnote der Promotion

Die Gesamtnote der Promotion setzt sich aus den Einzelnoten der Dissertation & der mündlichen Verteidigung zusammen. Dabei wird meist die Note der schriftlichen Arbeit stärker gewichtet. Die Verkündung erfolgt durch das Promotionskommittee.

Tabelle: Auflistung der Promotionsnoten
Lateinische Bezeichnung Deutsche Bezeichnung Anmerkung
summa cum laude mit Auszeichnung entspricht Note "1+", eine herausragende Leistung
magna cum laude sehr gut entspricht "1"
cum laude gut entspricht "2"
rite genügend, bestanden entspricht "3-4"
insufficienter ungenügend nicht bestanden

Wenige Universitäten vergeben zwischen einem ‚cum laude‘ und einem ‚rite‘ die Note ‚satis bene‘. Die Note ‚summa cum laude‘ kann nur vergeben werden, wenn sowohl die schriftliche Arbeit als auch mündliche Verteidigung mit ausgezeichnet (summa cum laude) bewertet wurde. Manche Universitäten stellen für die Vergabe dieser Note auch weitere Anforderungen, wie zusätzliche Gutachten.

kumulative Dissertation

Eine kumulative Dissertation (auch als Publikations- oder Sammeldissertation bezeichnet) ist eine Doktorarbeit, die aus mehreren (2-3) kürzeren Werken besteht. Diese werden im Laufe der Promotion in wissenschaftlichen Fachzeitschriften veröffentlicht. Die Publikationen benötigen ein gemeinsames übergeordnetes Thema, da sie am Ende der Promotion, ergänzt um Einleitung und Fazit, als Gesamtwerk abgegeben werden. Der Aufbau der kumulativen Dissertation ist in der Promotionsordnung der Fakultät/des Fachbereichs festgelegt. Nicht alle Fakultäten/Fachbereiche bieten kumulative Promotionen an.

Kumulative Dissertationen sind besonders in den Natur- und Wirtschaftswissenschaften eine häufige Veröffentlichungsform. Das Gegenteil einer kumulativen Promotion ist eine Monografie – eine Doktorarbeit, die aus einem einzelnen längeren Text besteht.

monografische Dissertation

Die monografische Dissertation (auch Dissertationsschrift genannt) ist eine zusammenhängende, abgeschlossene und bisher noch nicht veröffentlichte wissenschaftliche Abhandlung. Abhängig von der Prüfungsordnung können Ergebnisse schon vorab veröffentlicht worden sein. Sie müssen in diesem Fall in der Dissertation entsprechend gekennzeichnet sein.

Promotion

Die Verleihung eines Doktorgrades wird als Promotion bezeichnet. Promovierende weisen im Rahmen der Doktorarbeit/Promotion die Befähigung zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten in einem begrenzten Forschungsbereich nach, auch durch das selbstständige Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit. Dabei sollen neue wissenschaftliche Erkenntnisse gewonnen werden. Der Doktor ist der höchste akademische Grad. Die wissenschaftliche Ausbildung gilt nach ihrem Erlangen als abgeschlossen. Projektanträge, z.B. bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft oder vielen Stiftungen, können nun eigenständig eingereicht werden. Die Promotion ist die Voraussetzung für eine akademische Laufbahn.

Promotionsausschuss

Eine universitäre Arbeitsgruppe, die Entscheidungen über das Promotionsverfahren trifft und beschließt, u. a., unter welchen Bedingungen Absolvent*innen (auch aus Fachhochschulen) zur Promotion zugelassen werden.

Promotionsordnung

In der Promotionsordnung werden die Rahmenbedingungen einer Promotion und des gesamten Verfahrens festgelegt. In der Regel haben Fakultäten bzw. Fachbereiche eigene Promotionsordnungen. Es gibt jedoch auch universitätsübergreifende Vereinbarungen. Die Promotionsordnung regelt u. a. die Zulassungsbedingungen (auch für HAW-Absolvent*innen), Art und Umfang der Dissertation und Disputation sowie die abschließende Veröffentlichung. Promotionsordnungen sind auf den Seiten der Fakultäten bzw. Hochschulen mit Promotionsrecht zu finden.

Promotionsvereinbarung / Betreuungsvereinbarung

Die Promotionsvereinbarung ist eine Art Vertrag zwischen dem/der Promovierenden und der Betreuungsperson über deren Arbeitsverhältnis während der gesamten Promotionszeit. Darin werden verschiedene Aspekte der Zusammenarbeit festgehalten, die zum Teil aus der Promotionsordnung geleitet werden. Die Vereinbarung umfasst, u. a., den Promotionstitel, den Erstellungsplan, die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis, sowie die Rechte und Pflichten des/der Promovierenden und der Betreuungsperson. Eine schriftliche Betreuungsvereinbarung wird empfohlen.

Promotionsstelle (auch Qualifizierungsstelle)

Eine Promotionsstelle ist eine Arbeitsstelle an der Hochschule, auf der die (durch eine Ausschreibung) ausgewählte Person ihr Promotionsvorhaben bearbeitet. In der Regel handelt es sich um eine auf 3 Jahre befristete Stelle mit 75% der wöchentlichen Arbeitszeit, bezahlt nach TV-L E 13. Eine fachliche Betreuung bzw. Mentoring durch eine*n Professor*in der Hochschule ist vorgesehen. Die Stelle sieht vor, dass Promovierende an der Hochschule auch unterrichten (regulär 3 SWS/Semester bei einer 75% TV-L E13 Stelle). Auf einer Promotionsstelle gehört man der Statusgruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen an.

Rigorosum

Am Ende Ihrer Promotion verteidigen Sie mündlich Ihre Dissertation, entweder als Disputation (siehe Disputation) oder als Rigorosum. Das Rigorosum ähnelt eher einer klassischen mündlichen Prüfung als einer Diskussion. Je nach Prüfungsordnung werden neben dem Promotionsthema auch das gesamte Fachwissen des Studiums oder vorab bereits festgelegte Themenschwerpunkte abgefragt. Das Rigorosum ist zumeist nicht öffentlich.

Der genaue Ablauf des Rigorosums ist der Promotionsordnung der Fakultät/ des Fachbereichs zu entnehmen.

TV-L E13

Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Länder sind in den „Tarifvertrag für die Länder im öffentlichen Dienst“, kurz TV-L, eingruppiert. Der Vertrag umfasst 15 Entgeltgruppen („E“), jede Entgeltgruppe enthält wiederum 6 Gehaltsstufen. Eingruppiert in die Entgeltgruppen 13 bis 15 sind Beschäftigte an Positionen, für deren Ausübung ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium verlangt wird.

Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG)

Das WissZeitVG regelt die Befristung von Arbeitsverträgen in der Wissenschaft. Hier ist insbesondere die Zwölf-Jahres-Regel wichtig (WissZeitVG §2 Absatz 1). Wissenschaftliches Personal zur eigenen wissenschaftlichen oder künstlerischen Qualifizierung darf insgesamt zwölf Jahre lang befristet angestellt sein - sechs Jahre vor und sechs Jahre nach der Promotion. Die insgesamt zulässige Befristungsdauer kann durch die Betreuung von einem oder mehreren Kindern unter 18 Jahren um 2 Jahre je Kind verlängert werden. Nach dieser Zeit können Wissenschaftler*innen an allen deutschen Hochschulen nur noch unbefristete Stellen besetzen. Bei einigen Drittmittelstellen und bei Elternzeitvertretungen greift diese Regelung jedoch nicht, sodass befristete Beschäftigungen über diesen Zeitrahmen hinaus erfolgen können.

In Folge der COVID-19 Pandemie hat der Bund die Höchstbefristungsdauer für Wissenschaftler*innen verlängert.

Zitat

Ein Zitat ist „eine wörtlich wiedergegebene Äußerung aus einem bekannten oder veröffentlichtem Text.“ Es gibt aber auch Bild-, Film- und Musikzitate. Das Urheberrecht regelt, in welcher Form Zitate verwendet werden dürfen.

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