Aktuelles
Abschluss einer Dienstvereinbarung zur Verwendung von Virtual Private Network (VPN) mittels Fortinet VPN
Die Dienststelle hat erfolgreich die neu eingeführte VPN-Lösung der Firma Fortinet inkl. Zwei-Faktor-Authentifizierung zur Mitbestimmung eingereicht. Im Zuge dieser Einführung haben wir mit der Dienststelle eine darauf bezogene Dienstvereinbarung zur Verwendung dieser Lösung abgeschlossen. Der Personalrat bittet um Beachtung dieser neuen DV.
Die Dienstvereinbarung finden Sie hier.
Dienstvereinbarung zur Protokolldatenverarbeitung
Aufgrund des Cyber-Angriffs der Hochschule ist aus Sicherheitsgründen der Einsatz von erweiterten Trendmicro-Tools zur Netzwerküberwachung bis hin zu einzelnen IP-Adressen notwendig geworden. Um Sie trotzdem vor unzulässiger Überwachung und ggf. sogar Leistungs- und Verhaltenskontrollen zu schützen hat die Dienststelle mit dem Personalrat eine diesbezügliche Dienstvereinbarung geschlossen.
Die Dienstvereinbarung finden Sie hier.
Dienstvereinbarung zur Langen Nacht der Wissenschaften (LNdW)
Die "Lange Nacht der Wissenschaften" ist wichtig für die Außendarstellung der Hochschule und macht den Akteuren sicherlich auch Spaß. Weniger Spaß macht es, wenn die Anrechnung der Arbeitszeit sowie die Einhaltung der Arbeitsschutzregelungen nicht korrekt funktioniert und sich Kolleg*innen auf Teilnahmelisten wiederfinden, ohne sich freiwillig dazu gemeldet zu haben. Zudem war der Vorlauf für eine Ausnahmeregelung vom "normalen" Arbeitszeitrahmen in den vergangenen Jahren immer zu knapp. Die Dienststelle und der Personalrat haben deshalb die Regeln für den Personaleinsatz bei der "Langen Nacht der Wissenschaften" für die Zukunft im Rahmen einer Dienstvereinbarung geregelt. Nun kann jede/r Beteiligte selbst nachlesen, welche Voraussetzungen für den Einsatz gelten.
Die Dienstvereinbarung finden Sie hier.
Nutzung des Elektronischen Kalenders (Outlook) weiter freiwillig
Da bisher noch keine Dienstvereinbarung zur Nutzung des elektronischen Kalenders abgeschlossen werden konnte, hat uns die Präsidentin, Frau Dr. Neuhaus, bestätigt, dass die Erklärung der Freiwilligkeit der Nutzung durch ihren Amtsvorgänger, Herrn Prof. Dr. Ullmann, weiterhin gilt. Das bedeutet, dass niemand dazu gezwungen werden kann, einen elektronischen Kalender zu nutzen oder zwangsweise in Gruppenkalender integriert zu werden. Hier ist immer das persönliche Einverständnis notwendig, auch wenn die Nutzung elektronischer Kalender im dienstlichen Kontext sicherlich vorteilhaft ist.
Das Schreiben finden Sie hier.
Neue Dienstvereinbarung zu Einstellungsverfahren im Vertretungsfall und bei Projektstellen
Die zum Dezember 2023 gekündigte gleichlautende Dienstvereinbarung, die eine erhebliche Erleichterung der Ausschreibung von notwendigen Vertretungsstellen und auch Projektstellen bewirken sollte, wurde nun modifiziert und erneut abgeschlossen. Sie bezieht sich im Wesentlichen drauf, dass bei Stellenbesetzungsverfahren im Rahmen von Vertretungen und auch bei Projektstellen, in denen (noch) keine Beschreibung des Aufgabenkreises (BAK) vorliegt, auf das Anfertigen einer BAK verzichtet werden kann. Der Personalrat erhofft sich dadurch vor allem eine raschere Entlastung der Kolleg*innen, die durch Personalausfälle Mehrarbeiten leisten müssen.
Die Dienstvereinbarung finden Sie hier.
Unterlagen der Personalversammlung vom 8.11.2023
Die auf der Personalversammlung am 08. November 2023 vorgestellten Präsentationen finden Sie hier:
Personalrat mit Schwerbehindertenvertretung und zentraler Frauenbeauftragter
Erklärung des Verzichts der Einrede der Verjährung der Hochschulleitung in Bezug auf die Überleitungen EG 9 in 9a und 9b, die Anträge aus der Camusbibliothek, sowie aus den Änderungen im TV-L bzgl. der Informations- und Kommunikationstechnik
Unser letzter Präsident, Herr Prof. Dr. Ullmann hat vor seiner Amtsübergabe an Frau Dr. Neuhaus noch eine Erklärung des Verzichts der Einrede der Verjährung in Bezug auf die Überleitungen EG 9 in 9a und 9b abgegeben. Die identischen Erklärungen wurden auch für die vorhandenen Anträge aus der Campusbibliothek und im Rahmen der TV-L-Änderungen in der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) abgegeben. Damit ist auch die neue Hochschulleitung verpflichtet, die entsprechenden Überleitungen tarifgemäß zum ursprünglichen Stichtag rückwirkend vorzunehmen sowie die vorliegenden Anträge von Mitarbeter*innen der Campusbibliothek und aud der IKT ebenfalls rückwirkend zu bearbeiten. Den Betroffenen drohen damit keine Nachteile aus der langen Bearbeitungszeit durch unsere Hochschulverwaltung - auch ohne ausdrückliche Erneuerung existierender Anträge.
Der neue Gehaltsrechner 2024 steht wieder zur Verfügung
Wir freuen uns, unseren Kolleginnen und Kollegen, den Gehaltsrechner für die Nutzung auf PCs wieder anbieten zu können. Aber Achtung: "for your eyes only"! Das Passwort gibt es nur für MTVs.
Die Infos gibt es hier.
Veränderungen der Beiträge zur Pflegeversicherung
Wie Sie bereits aus der Presse entnehmen konnten, haben sich die Beiträge zur Pflegversicherung verändert. Es handelt sich dabei um die Umsetzung des neuen Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG). Bitte kontrollieren Sie Ihre individuelle Gehaltsabrechnung und beachten Sie hierbei die Hinweise, die wir für Sie in diesem Dokument zusammengestellt haben.
Unterstützung der Petition "Haupstadtzulage für alle Beschäftigten der Berliner Hochschulen" durch den Personalrat der BHT
Der Personalrat der BHT hat beschlossen, die Petition "Haupstadtzulage für alle Beschäftigten der Berliner Hochschulen" aktiv zu unterstützen. Unterschriften von allen Beschäftigten werden unter https://www.change.org/p/hauptstadtzulage-für-alle-beschäftigten-der-berliner-hochschulen gesammelt.
Hinweis: Sie können die Petition auch unterstützen ohne der Plattform change.org Geld zu spenden oder den Aufruf in Social Media zu teilen. Ignorieren Sie diesen Hinweis einfach. Bei Zustimmung zur finanziellen Unterstützung könnte es sein, dass Sie damit eine regelmäßige Verpflichtung eingehen. Bitte prüfen Sie genau, was Sie auswählen. Die Plattform selbst wurde nicht vom Personalrat der BHT gewählt, sondern von den ursprünglichen Initiatoren.
BHT-Promotionsstellen: Verlängerungsoption
Mit der Neufassung der Richtlinie zur Vergabe von Qualifizierungsstellen (Qualifizierungsziel Promotion) an der Berliner Hochschule für Technik (BHT Promotionsstellen) gibt es unter §7 Verlängerungsoptionen für die Stellen.
Dienstvereinbarung Elektronischer Terminkalender
Der Personalrat hat beim Präsidenten einen Initiativantrag zu einer Dienstvereinbarung Elektronischer Terminkalender gestellt. Dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Die Nutzung des elektronischen Terminkalenders erfolgt daher ausschließlich auf freiwilliger Basis.
Dienstvereinbarung Mobile Arbeit ab 1. April 2022
Ab 01. April gilt die neue Dienstvereinbarung Mobile Arbeit. Gegenüber der ersten Dienstvereinbarung "vor Corona" wird die Möglichkeit des Mobilen Arbeitens flexibler, und mit der Zeiterfassung sollen auch beim Mobilen Abeiten Mehr- bzw. Minderzeiten in der täglichen Arbeitszeit buchbar sein. Innerhalb eines Monats gerechnet sind bis zu 50% Mobiles Arbeiten möglich. Der Modus Wechsel zwischen Arbeiten in Präsenz und Mobil an einem Arbeitstag bleibt bestehen.
Die Teilnahme muss über die Führungskraft, die über die Genehmigung entscheidet, beantragt werden. Sollte ein Antrag abgelehnt werden, muss er durch die Führungskraft mit Begründung an den Personalrat, die zentrale Frauenbeauftragte und ggf. die Schwerbehindertenvertretung gesandt werden.
Die Dienstvereinbarung inklusive der Anlagen finden Sie hier.
Ergänzung Dienstvereinbarung zur weiteren Verlängerung von Arbeitsverträgen für Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen in der Qualifizierung wegen Corona
Arbeitsverträge mit wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen, die zur Qualifizierung (WissZeitVG §2,1) auf Haushaltsstellen beschäftigt sind, und deren Vertragslaufzeit ganz oder teilweise in den Zeitraum 01.03.2020-31.03.2021 fallen, können auf Antrag der Beschäftigten um weitere 6 Monaten verlängert werden. Der Antrag muss spätestens zwei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit gestellt werden. Die Dienstvereinbarung finden Sie hier und hier die Aktualisierung.
Urlaubsplanung
Der Personalrat empfiehlt allen Kolleginnen und Kollegen, die geplanten Urlaubszeiten schnellstmöglich in die üblicherweise verwendete Liste einzutragen, sie von der/ dem Fachvorgesetzten abzeichnen zu lassen und an das Personalreferat zu schicken. Damit ist die Planung als verbindlich anzusehen. Informationen der Dienststelle zur Urlaubsplanung können Sie hier finden.
Kindertagesstätte der BHT
Die Kita des studierendenWERKs BERLIN an der Berliner Hochschule für Technik befindet sich auf dem Campus und bietet Platz für 130 Kinder im Alter von acht Wochen bis zum Schuleintritt.
studierendenWERK BERLIN - Vormerkung für einen Kitaplatz (stw.berlin)
Update: Rahmen-Dienstvereinbarung IT
Unter unseren Dienstvereinbarungen findet sich die bereits am 12.3.2020 mit dem Personalrat abgeschlossene Rahmendienstvereinbarung IT. Diese wurde vor der Weihnachtspause unter der Nummer 20/2020 als Amtliche Mitteilung veröffentlicht. Das zugehörige Antragsformular ist als ausfüllbare PDF-Version noch in Arbeit in der Dienststelle. Bis zur Fertigstellung kann ein Word-Dokument ersatzweise verwendet werden. Sie finden es unter Dienstvereinbarungen.
Die Rahmendienstvereinbarung orientiert sich an ähnlichen Vereinbarungen anderer Hochschulen und soll sicherstellen, dass Beteiligungsvorgänge korrekt durchgeführt werden und Kolleginnen und Kollegen vor unzulässigen Leistungs- und Verhaltenskontrollen geschützt werden. Schulungskonzepte werden obligatorisch, um die von Umstellungen oder Neueinführungen Betroffenen angemessen auf neue Aufgaben vorzubereiten. Datenschutzaspekte und Barrierefreiheit spielen eine zentrale Rolle. Die Änderung von Aufgabengebieten und damit ggf. einhergehende organisatorische Änderungen innerhalb der Hochschule müssen im Vorfeld der Personalvertretung zur Kenntnis und damit zur Beteiligung vorgelegt werden. Die Dienstvereinbarung wurde gemeinsam mit dem HRZ entwickelt und der Personalrat bedankt sich ausdrücklich für die konstruktive Zusammenarbeit. Nun müssen noch die Beteiligungsvorgänge einzelner Systeme nachgezogen werden.
Datenschutz
Der Personalrat der Berliner Hochschule für Technik engagiert sich gemeinsam mit den Personalräten und Datenschutzbeauftragten auch anderer Berliner Hochschulen. Im Zuge dieser Zusammenarbeit wurde ein gemeinsamer Brief an die Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten Berliner Hochschulen zum Thema "Konsequenz aus dem EuGH-Urteil Schrems II – Engagement für Open Source Videokonferenztools: nachhaltig, sicher und datenschutzgerecht!" auf den Postweg gebracht. Unser Präsidium hat diesen Brief ebenfalls vorab zur Kenntnis erhalten.
Das Gremium mahnt Maßnahmen zum Datenschutz jedoch nicht nur bei anderen an, sondern hat selbst ein Verzeichnis seiner Verarbeitungstätigkeiten erstellt, das gemäß Art. 30 DSGVO jede/r Verantwortliche für die Bereiche zu führen hat, die seiner/ihrer Zuständigkeit unterliegen. Das Verzeichnis ist - wie vorgesehen - bei unserem behördlichen Datenschutzbeauftragten hinterlegt.
Rundschreiben zur Durchführung von Laborübungen
Man sollte es kaum glauben, aber noch immer werden Labormitarbeiter*innen unter Druck gesetzt, um Laborübungen ohne die Anwesenheit von Lehrpersonal durchführen zu lassen. Nach den ähnlich lautenden diesbezüglichen Rundschreiben, hat nun auch Herr Prof. Dr. Ullmann auf unsere Inititive hin, diesem Umstand klar und deutlich ein Ende gesetzt. Das in unseren Rundschreiben befindliche Schreiben kann als Argumentationshilfe gegenüber uneinsichtigen Lehrenden genutzt werden. Weitere Hilfe erhalten Sie - falls nötig - bei uns.
DV zur Anrechnung von Arbeitszeiten bei dienstlichen Fort- und Weiterbildungen
In der Vergangenheit hat es häufig Unstimmigkeiten in Bezug auf die Anrechnung von Arbeitszeit bei Fort- und Weiterbildungen gegeben. Insbesondere wurde durch Abzug von im Programm der Veranstaltung ausgewiesenen Pausenzeiten häufig bei ganztägigen Schulungen nicht mehr die volle Soll-Arbeitszeit erreicht. Die Dienstvereinbarung finden Sie in unserem Bereich "Informationen" unter "Dienstvereinbarungen".
Mitarbeiter/innen, denen ein Antrag auf Fortbildung verwehrt wird, können sich an den Personalrat wenden.
Fragen rund um das Coronavirus für Mitarbeitende
Die meistgestellten Fragen von Mitarbeitenden zum Thema Corona werden hier beantwortet: FAQ-Seite für Mitarbeitende .
Informationen für Mitarbeitende mit Kindern finden Sie auch auf der Seite https://www.bht-berlin.de/familie.
Aktuelle Informationen der Berliner Hochschule für Technik finden Sie auf der Homepage unter Aktuelle Meldungen zum Corona-Virus.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) gibt ständig aktualisierte Hinweise: Was Beschäftigte wissen müssen.
Anspruch auf VBL-Zahlungen bei Erhalt von Krankengeld(zuschuss)
Alle Kolleginnen und Kollegen, die in den vergangenen Jahren Krankengeld bzw. auch Krankengeldzuschuss erhalten haben, haben nach § 21 TV-L Anspruch auf VBL-Zahlungen des Arbeitgebers für diesen Zeitraum. Rückrechnungen sollten lt. Personalabteilung im August 2016 durch Fidelis (Lohnbuchhaltungsfirma) erfolgen.
Aus gegebenem Anlass empfiehlt der Personalrat allen Betroffenen, die Ansprüche zu prüfen und ggf. geltend zu machen bzw. auch die Abrechnungen genau zu kontrollieren.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Personalrat oder an die Schwerbehindertenvertretung.
Rundschreiben "Zum Verfahren bei Erkrankungen"
Aus Sicht des Personalrats wurde bei der Formulierung und Veröffentlichung des Rundschreibens "Zum Verfahren bei Erkrankungen" (IA vom 18.01.2016) die im Personalvertretungsgesetz vorgesehene Mitwirkung durch das Gremium außer Acht gelassen.
Zum Verfahren bei Krank- und Gesundmeldung verweist der Personalrat auf seinen Newsletter 1/ 2017.