PR Aktuelles

Stellungnahme des Personalrats der BHT zur geplanten Berliner Hochschulbaugesellschaft

 

An den Staatssekretär für Wissenschaft
Dr. Henry Marx
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Warschauer Str. 41/42
10243 Berlin

Stellungnahme zum Entwurf des Berliner Hochschulbaugesellschaftsgesetzes (BHGG)


Sehr geehrter Herr Staatssekretär,

der Personalrat der Berliner Hochschule für Technik nimmt zum Entwurf des Berliner Hochschulbaugesellschaftsgesetzes (BHGG) Stellung.

Der Gesetzentwurf betrifft nicht nur Fragen der Bauorganisation. Er berührt Grundfragen öffentlicher Verantwortung, der Beschäftigungssicherheit und der Handlungsfähigkeit der Hochschulen. Aus Sicht des Personalrats steht das BHGG nicht isoliert, sondern in einer Entwicklung, die viele Beschäftigte seit Jahren erleben: 
Der Staat zieht sich Schritt für Schritt aus der öffentlichen Daseinsvorsorge zurück, Verantwortung wird verschoben, Aufgaben werden zentralisiert, zusammengezogen oder ausgelagert, und die praktischen Folgen tragen am Ende die Menschen vor Ort.

An den Hochschulen wird dieser Druck bereits in verschiedensten Bereichen deutlich spürbar: Leistungen werden fremdvergeben, Aufgaben verdichtet, Zuständigkeiten verschoben und Handlungsspielräume enger. Zugleich stehen die Hochschulen aktuell unter erheblichem Kürzungszwang, der sich auch in Einschnitten bei Studienplätzen und in zusätzlichen Belastungen für Beschäftigte niederschlägt. Vor diesem Hintergrund wird der vorliegende Entwurf von vielen Kolleg*innen nicht als Stärkung, sondern als weiterer Schritt in Richtung Privatisierung, Zentralisierung und Abbau öffentlicher Verantwortung wahrgenommen.

Dass der Sanierungsstau im Berliner Hochschulbereich endlich wirksam angegangen werden muss, steht außer Frage: Gute Gebäude, verlässliche Infrastruktur und sichere Arbeitsbedingungen sind Voraussetzung für Lehre, Forschung und Verwaltung. Eine notwendige Finanzierungslösung darf jedoch nicht dazu genutzt werden, betriebsnahe Kompetenz aus den Hochschulen herauszulösen, Mitbestimmung zu schwächen und Beschäftigte in neue, unsichere Strukturen zu drängen.

Worum es geht
Mit dem BHGG soll eine zentrale Hochschulbaugesellschaft geschaffen werden, die nicht nur Neubau- und Sanierungsmaßnahmen ermöglicht, sondern weitreichende Aufgaben in Bau, Instandhaltung und Gebäudemanagement übernehmen soll. Zugleich eröffnet der Entwurf Personalübernahmen, zentrale Steuerung, Miet- und Entgeltmodelle sowie die Möglichkeit von Tochtergesellschaften. Damit geht es um weit mehr als um ein technisches Instrument zur Baukreditaufnahme. Es geht um die Verlagerung von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung weg von den Hochschulen.

Die Perspektive der Beschäftigten - insbesondere unserer Abteilung III
Für die Beschäftigten der BHT, besonders für unsere Kolleg*innen im Gebäudemanagement, ist diese Entwicklung nicht abstrakt. Sie wirft sehr konkrete Fragen auf: Was bleibt an der Hochschule? Was wird verlagert? Wer entscheidet künftig? Wie sicher sind Aufgaben, Arbeitsplätze, Zuständigkeiten und Entwicklungsperspektiven? Wie soll der laufende Betrieb unserer Hochschule funktionieren, wenn betriebsnahe technische Kompetenz zentralisiert oder ausgedünnt wird?
Diese Sorgen sind nicht überzogen, sondern naheliegend. Die Kolleg*innen unserer Abteilung III sind kein organisatorischer Verschiebebahnhof. Ihre Arbeit ist kein beliebig zentralisierbarer Supportbereich, sondern Teil der öffentlichen Infrastruktur der Hochschule. Sie sichern täglich den Betrieb, reagieren unmittelbar auf Störungen, gewährleisten Sicherheit, halten Gebäude und technische Anlagen funktionsfähig und tragen mit ihrer Erfahrung wesentlich dazu bei, dass Lehre, Forschung und Verwaltung unter schwierigen Bedingungen überhaupt funktionieren.
Ortskenntnis, eingespielte Kommunikation, schnelle Reaktionsfähigkeit und technisches Erfahrungswissen sind keine Doppelstrukturen, sondern Voraussetzungen eines funktionierenden Hochschulalltags. Wer diese Kompetenzen zentralisiert oder zusammenschmilzt, riskiert längere Wege, unklare Zuständigkeiten und einen Qualitätsverlust im laufenden Betrieb. Die Probleme des Berliner Hochschulbaus werden nicht dadurch gelöst, dass diejenigen geschwächt werden, die die Infrastruktur heute praktisch tragen, und unter widrigen Bedingungen „den Laden am Laufen“ halten.

Unsere Kritik

1. Weitere Zentralisierung statt Stärkung der Hochschulen
Der Entwurf reagiert auf die Folgen jahrelanger Unterfinanzierung mit dem Entzug weiterer Zuständigkeiten aus den Hochschulen. Statt die Hochschulen personell, finanziell und organisatorisch in die Lage zu versetzen, ihre Aufgaben gut zu erfüllen, soll eine zusätzliche zentrale Struktur geschaffen werden. Das ist aus unserer Sicht der ganz falsche Weg.

2. Rückzug des Landes aus öffentlicher Verantwortung
Finanzierung über Kredite, Refinanzierung über Mieten, organisatorische Auslagerung in eine eigene Gesellschaft und die Möglichkeit von Tochtergesellschaften bedeuten nicht mehr öffentliche Verantwortung, sondern ihre organisatorische und finanzielle Distanzierung. Andere erwirtschaften mit Kreditzinsen Profite, während der Spielraum im Haushalt weiter schrumpft.
Der Eindruck eines weiteren Rückzugs unseres Staates aus der öffentlichen Versorgung wird dadurch verstärkt. 

3. Gefahr der Zerschmelzung betriebsnaher Bau- und Technikstrukturen
Die praktischen Bau-, Betriebs- und Instandhaltungskompetenzen an den Hochschulen sind über Jahre unter schwierigen Bedingungen gewachsen. Sie nun als zentral zusammenziehbare Struktur zu behandeln, verkennt ihre Funktion. Vor-Ort-Wissen, kurze Wege und direkte Verantwortung sind keine Ineffizienz, sondern elementare Voraussetzung funktionierender öffentlicher Infrastruktur.

4. Zusätzlicher Druck in einer ohnehin von Sparmaßnahmen geprägten Situation
Der BHGG-Entwurf fällt in eine Zeit, in der die Hochschulen bereits unter erheblichen Kürzungen stehen. Gerade vor diesem Hintergrund noch weitere Unsicherheit, Zentralisierung und Umorganisation in die technischen und baulichen Bereiche hineinzutragen, halten wir für hochproblematisch. 
Wer Studienplätze abbaut, Mittel kürzt und zugleich tragende Infrastrukturbereiche neu ordnet, verschärft bestehende Probleme, statt sie zu lösen.

5. Fehlende verbindliche Beteiligung und unzureichender Beschäftigtenschutz
Entscheidungen mit erheblichen Folgen für Personal, Aufgabenwahrnehmung und Hochschulentwicklung dürfen nicht in Strukturen getroffen werden, in denen Hochschulen und Beschäftigte nur unzureichend eingebunden sind. Personalüberleitungen, Mitbestimmung, Tarifbindung und Besitzstände müssen eindeutig und verbindlich abgesichert werden.

Unsere Forderungen:

►    Die Hochschulen stärken, statt weitere Zuständigkeiten zu entziehen!
►    Betriebsnahe technische und bauliche Kompetenz an den Hochschulen erhalten!
►    Personalüberleitungen nicht gegen den Willen der Beschäftigten ermöglichen!
►    Tarifbindung, Besitzstände und Mitbestimmung verbindlich absichern!
►    Tochtergesellschaften nicht als Einfallstor für Outsourcing und Tarifflucht zulassen!
►    Die Hochschulen und ihre Personalvertretungen verbindlich an Governance- und Strukturentscheidungen beteiligen!
►    Sicherstellen, dass die Finanzierung des Sanierungsstaus nicht über Mieten und Sparzwänge auf Hochschulen und Beschäftigte abgewälzt wird!

 

PDF-Fassung: BHT PR Stellungnahme BHGG an SenWGP.pdf


Folien der Personalversammlung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ab sofort sind alle Beiträge (PowerPointPräsentation) der Personalversammlung vom 05.11.2025 online: 2025-11-05_Folien_Personalversammlung.pdf (Login mit BHT Benutzername + Passwort).


Hauptstadtzulage - Verzicht der Einrede der Verjährung

Die Präsidentin hat dem Personalrat eine Erklärung zukommen lassen, die bewirkt, dass die sonst bestehende Ausschlussfrist von sechs Monaten in Bezug auf die Geltendmachung der Ansprüche auf die Hauptstadtzulage nicht gilt. Es muss also niemand, der seine Ansprüche schriftlich angemeldet hat, den Antrag erneut stellen - er wird automatisch nach Bekanntgabe des Urteils aus dem anhängigen Klageverfahren berücksichtigt.

Das Schiftstück ist hier im Originalwortlaut zu finden.


Personalrat gewählt

Vorsitzende des Personalrats ist Beate Keibel (ver.di & Friends Liste).
Ihre Stellvertreter*innen und weitere Mitglieder des Vorstands sind:

  1. Wolf Gero Eggers, ver.di & Friends, FB VI, SWE-Labor
  2. Bertram Ryba, 4U Liste, Hochschulrechenzentrum

Weitere Informationen: Mitglieder und Paten-Bereiche


Abschluss einer Dienstvereinbarung zur Verwendung von Virtual Private Network (VPN) mittels Fortinet VPN

Die Dienststelle hat erfolgreich die neu eingeführte VPN-Lösung der Firma Fortinet inkl. Zwei-Faktor-Authentifizierung zur Mitbestimmung eingereicht. Im Zuge dieser Einführung haben wir mit der Dienststelle eine darauf bezogene Dienstvereinbarung zur Verwendung dieser Lösung abgeschlossen. Der Personalrat bittet um Beachtung dieser neuen DV.

Die Dienstvereinbarung finden Sie hier.


Dienstvereinbarung zur Protokolldatenverarbeitung

Aufgrund des Cyber-Angriffs der Hochschule ist aus Sicherheitsgründen der Einsatz von erweiterten Trendmicro-Tools zur Netzwerküberwachung bis hin zu einzelnen IP-Adressen notwendig geworden. Um Sie trotzdem vor unzulässiger Überwachung und ggf. sogar Leistungs- und Verhaltenskontrollen zu schützen hat die Dienststelle mit dem Personalrat eine diesbezügliche Dienstvereinbarung geschlossen.

Die Dienstvereinbarung finden Sie hier.



Nutzung des Elektronischen Kalenders (Outlook) weiter freiwillig

Da bisher noch keine Dienstvereinbarung zur Nutzung des elektronischen Kalenders abgeschlossen werden konnte, hat uns die Präsidentin, Frau Dr. Neuhaus, bestätigt, dass die Erklärung der Freiwilligkeit der Nutzung durch ihren Amtsvorgänger, Herrn Prof. Dr. Ullmann, weiterhin gilt. Das bedeutet, dass niemand dazu gezwungen werden kann, einen elektronischen Kalender zu nutzen oder zwangsweise in Gruppenkalender integriert zu werden. Hier ist immer das persönliche Einverständnis notwendig, auch wenn die Nutzung elektronischer Kalender im dienstlichen Kontext sicherlich vorteilhaft ist.

Das Schreiben finden Sie hier.


Dienstvereinbarung zu Einstellungsverfahren im Vertretungsfall und bei Projektstellen

Die zum Dezember 2023 gekündigte gleichlautende Dienstvereinbarung, die eine erhebliche Erleichterung der Ausschreibung von notwendigen Vertretungsstellen und auch Projektstellen bewirken sollte, wurde nun modifiziert und erneut abgeschlossen. Sie bezieht sich im Wesentlichen drauf, dass bei Stellenbesetzungsverfahren im Rahmen von Vertretungen und auch bei Projektstellen, in denen (noch) keine Beschreibung des Aufgabenkreises (BAK) vorliegt, auf das Anfertigen einer BAK verzichtet werden kann. Der Personalrat erhofft sich dadurch vor allem eine raschere Entlastung der Kolleg*innen, die durch Personalausfälle Mehrarbeiten leisten müssen.

Die Dienstvereinbarung finden Sie hier.

 



Erklärung des Verzichts der Einrede der Verjährung der Hochschulleitung in Bezug auf die Überleitungen EG 9 in 9a und 9b, die Anträge aus der Camusbibliothek, sowie aus den Änderungen im TV-L bzgl. der Informations- und Kommunikationstechnik

Unser letzter Präsident, Herr Prof. Dr. Ullmann hat vor seiner Amtsübergabe an Frau Dr. Neuhaus noch eine Erklärung des Verzichts der Einrede der Verjährung in Bezug auf die Überleitungen EG 9 in 9a und 9b abgegeben. Die identischen Erklärungen wurden auch für die vorhandenen Anträge aus der Campusbibliothek und im Rahmen der TV-L-Änderungen in der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) abgegeben. Damit ist auch die neue Hochschulleitung verpflichtet, die entsprechenden Überleitungen tarifgemäß zum ursprünglichen Stichtag rückwirkend vorzunehmen sowie die vorliegenden Anträge von Mitarbeter*innen der Campusbibliothek und aud der IKT ebenfalls rückwirkend zu bearbeiten. Den Betroffenen drohen damit keine Nachteile aus der langen Bearbeitungszeit durch unsere Hochschulverwaltung - auch ohne ausdrückliche Erneuerung existierender Anträge.

 


Der neue Gehaltsrechner 2024 steht wieder zur Verfügung

Wir freuen uns, unseren Kolleginnen und Kollegen, den Gehaltsrechner für die Nutzung auf PCs wieder anbieten zu können. Aber Achtung: "for your eyes only"! Das Passwort gibt es nur für MTVs.

Die Infos gibt es hier.


Veränderungen der Beiträge zur Pflegeversicherung

Wie Sie bereits aus der Presse entnehmen konnten, haben sich die Beiträge zur Pflegversicherung verändert. Es handelt sich dabei um die Umsetzung des neuen Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG). Bitte kontrollieren Sie Ihre individuelle Gehaltsabrechnung und beachten Sie hierbei die Hinweise, die wir für Sie in diesem Dokument zusammengestellt haben.


Unterstützung der Petition "Haupstadtzulage für alle Beschäftigten der Berliner Hochschulen" durch den Personalrat der BHT

Der Personalrat der BHT hat beschlossen, die Petition "Haupstadtzulage für alle Beschäftigten der Berliner Hochschulen" aktiv zu unterstützen. Unterschriften von allen Beschäftigten werden unter https://www.change.org/p/hauptstadtzulage-für-alle-beschäftigten-der-berliner-hochschulen gesammelt.

Hinweis: Sie können die Petition auch unterstützen ohne der Plattform change.org Geld zu spenden oder den Aufruf in Social Media zu teilen. Ignorieren Sie diesen Hinweis einfach. Bei Zustimmung zur finanziellen Unterstützung könnte es sein, dass Sie damit eine regelmäßige Verpflichtung eingehen. Bitte prüfen Sie genau, was Sie auswählen. Die Plattform selbst wurde nicht vom Personalrat der BHT gewählt, sondern von den ursprünglichen Initiatoren.


BHT-Promotionsstellen: Verlängerungsoption

Mit  der Neufassung der Richtlinie zur Vergabe von Qualifizierungsstellen (Qualifizierungsziel Promotion) an der Berliner Hochschule für Technik (BHT Promotionsstellen) gibt es unter §7 Verlängerungsoptionen für die Stellen.


Dienstvereinbarung Elektronischer Terminkalender

Der Personalrat hat beim Präsidenten einen Initiativantrag zu einer Dienstvereinbarung Elektronischer Terminkalender gestellt. Dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Die Nutzung des elektronischen Terminkalenders erfolgt daher ausschließlich auf freiwilliger Basis.


Dienstvereinbarung Mobile Arbeit ab 1. April 2022

Ab 01. April gilt die neue Dienstvereinbarung Mobile Arbeit. Gegenüber der ersten Dienstvereinbarung "vor Corona" wird die Möglichkeit des Mobilen Arbeitens flexibler, und mit der Zeiterfassung sollen auch beim Mobilen Abeiten Mehr- bzw. Minderzeiten in der täglichen Arbeitszeit buchbar sein. Innerhalb eines Monats gerechnet sind bis zu 50% Mobiles Arbeiten möglich. Der Modus Wechsel zwischen Arbeiten in Präsenz und Mobil an einem Arbeitstag bleibt bestehen.
Die Teilnahme muss über die Führungskraft, die über die Genehmigung entscheidet, beantragt werden. Sollte ein Antrag abgelehnt werden, muss er durch die Führungskraft mit Begründung an den Personalrat, die zentrale Frauenbeauftragte und ggf. die Schwerbehindertenvertretung gesandt werden. 
Die Dienstvereinbarung inklusive der Anlagen finden Sie hier.


Ergänzung Dienstvereinbarung zur weiteren Verlängerung von Arbeitsverträgen für Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen in der Qualifizierung wegen Corona

Arbeitsverträge mit wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen, die zur Qualifizierung (WissZeitVG §2,1) auf Haushaltsstellen beschäftigt sind, und deren Vertragslaufzeit ganz oder teilweise in den Zeitraum 01.03.2020-31.03.2021 fallen, können auf Antrag der Beschäftigten um weitere 6 Monaten verlängert werden. Der Antrag muss spätestens zwei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit gestellt werden. Die Dienstvereinbarung finden Sie hier und hier die Aktualisierung.


Urlaubsplanung

Der Personalrat empfiehlt allen Kolleginnen und Kollegen, die geplanten Urlaubszeiten schnellstmöglich in die üblicherweise verwendete Liste  einzutragen, sie von der/ dem Fachvorgesetzten abzeichnen zu lassen und an die Personalabteilung zu schicken. Damit ist die Planung als verbindlich anzusehen. Informationen der Dienststelle zur Urlaubsplanung können Sie hier finden.


Kindertagesstätte der BHT

Die Kita des studierendenWERKs BERLIN an der Berliner Hochschule für Technik befindet sich auf dem Campus und bietet Platz für 130 Kinder im Alter von acht Wochen bis zum Schuleintritt. 
studierendenWERK BERLIN - Vormerkung für einen Kitaplatz (stw.berlin)

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Update: Rahmen-Dienstvereinbarung IT

Unter unseren Dienstvereinbarungen findet sich die bereits am 12.3.2020 mit dem Personalrat abgeschlossene Rahmendienstvereinbarung IT. Diese wurde vor der Weihnachtspause unter der Nummer 20/2020 als Amtliche Mitteilung veröffentlicht. Das zugehörige Antragsformular ist als ausfüllbare PDF-Version noch in Arbeit in der Dienststelle. Bis zur Fertigstellung kann ein Word-Dokument ersatzweise verwendet werden. Sie finden es unter Dienstvereinbarungen.

Die Rahmendienstvereinbarung orientiert sich an ähnlichen Vereinbarungen anderer Hochschulen und soll sicherstellen, dass Beteiligungsvorgänge korrekt durchgeführt werden und Kolleginnen und Kollegen vor unzulässigen Leistungs- und Verhaltenskontrollen geschützt werden. Schulungskonzepte werden obligatorisch, um die von Umstellungen oder Neueinführungen Betroffenen angemessen auf neue Aufgaben vorzubereiten. Datenschutzaspekte und Barrierefreiheit spielen eine zentrale Rolle. Die Änderung von Aufgabengebieten und damit ggf. einhergehende organisatorische Änderungen innerhalb der Hochschule müssen im Vorfeld der Personalvertretung zur Kenntnis und damit zur Beteiligung vorgelegt werden. Die Dienstvereinbarung wurde gemeinsam mit dem HRZ entwickelt und der Personalrat bedankt sich ausdrücklich für die konstruktive Zusammenarbeit. Nun müssen noch die Beteiligungsvorgänge einzelner Systeme nachgezogen werden.


Datenschutz

Der Personalrat der Berliner Hochschule für Technik engagiert sich gemeinsam mit den Personalräten und Datenschutzbeauftragten auch anderer Berliner Hochschulen. Im Zuge dieser Zusammenarbeit wurde ein gemeinsamer Brief an die Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten Berliner Hochschulen zum Thema "Konsequenz aus dem EuGH-Urteil Schrems II – Engagement für Open Source Videokonferenztools: nachhaltig, sicher und datenschutzgerecht!" auf den Postweg gebracht. Unser Präsidium hat diesen Brief ebenfalls vorab zur Kenntnis erhalten.

Das Gremium mahnt Maßnahmen zum Datenschutz jedoch nicht nur bei anderen an, sondern hat selbst ein Verzeichnis seiner Verarbeitungstätigkeiten erstellt, das gemäß Art. 30 DSGVO jede/r Verantwortliche für die Bereiche zu führen hat, die seiner/ihrer Zuständigkeit unterliegen. Das Verzeichnis ist - wie vorgesehen - bei unserem behördlichen Datenschutzbeauftragten hinterlegt.


Rundschreiben zur Durchführung von Laborübungen

Man sollte es kaum glauben, aber noch immer werden Labormitarbeiter*innen unter Druck gesetzt, um Laborübungen ohne die Anwesenheit von Lehrpersonal durchführen zu lassen. Nach den ähnlich lautenden diesbezüglichen Rundschreiben, hat nun auch Herr Prof. Dr. Ullmann auf unsere Inititive hin, diesem Umstand klar und deutlich ein Ende gesetzt. Das in unseren Rundschreiben befindliche Schreiben kann als Argumentationshilfe gegenüber uneinsichtigen Lehrenden genutzt werden. Weitere Hilfe erhalten Sie - falls nötig - bei uns.


DV zur Anrechnung von Arbeitszeiten bei dienstlichen Fort- und Weiterbildungen

In der Vergangenheit hat es häufig Unstimmigkeiten in Bezug auf die Anrechnung von Arbeitszeit bei Fort- und Weiterbildungen gegeben. Insbesondere wurde durch Abzug von im Programm der Veranstaltung ausgewiesenen Pausenzeiten häufig bei ganztägigen Schulungen nicht mehr die volle Soll-Arbeitszeit erreicht. Die Dienstvereinbarung finden Sie in unserem Bereich "Informationen" unter "Dienstvereinbarungen".

Mitarbeiter/innen, denen ein Antrag auf Fortbildung verwehrt wird, können sich an den Personalrat wenden.


Fragen rund um das Coronavirus für Mitarbeitende

Die meistgestellten Fragen von Mitarbeitenden zum Thema Corona werden hier beantwortet: FAQ-Seite für Mitarbeitende .

Informationen für Mitarbeitende mit Kindern finden Sie auch auf der Seite https://www.bht-berlin.de/familie.

Aktuelle Informationen der Berliner Hochschule für Technik finden Sie auf der Homepage unter Aktuelle Meldungen zum Corona-Virus.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) gibt ständig aktualisierte Hinweise: Was Beschäftigte wissen müssen.



Anspruch auf VBL-Zahlungen bei Erhalt von Krankengeld(zuschuss)

Alle Kolleginnen und Kollegen, die in den vergangenen Jahren Krankengeld bzw. auch Krankengeldzuschuss erhalten haben, haben nach § 21 TV-L Anspruch auf VBL-Zahlungen des Arbeitgebers für diesen Zeitraum. Rückrechnungen sollten lt. Personalabteilung im August 2016 durch Fidelis (Lohnbuchhaltungsfirma) erfolgen.
Aus gegebenem Anlass empfiehlt der Personalrat allen Betroffenen, die Ansprüche zu prüfen und ggf. geltend zu machen bzw. auch die Abrechnungen genau zu kontrollieren.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Personalrat oder an die Schwerbehindertenvertretung.


Rundschreiben "Zum Verfahren bei Erkrankungen"

Aus Sicht des Personalrats wurde bei der Formulierung und Veröffentlichung des Rundschreibens "Zum Verfahren bei Erkrankungen" (IA vom 18.01.2016) die im Personalvertretungsgesetz vorgesehene Mitwirkung durch das Gremium außer Acht gelassen.

Zum Verfahren bei Krank- und Gesundmeldung verweist der Personalrat auf seinen Newsletter 1/ 2017.