Master-Bewerbung

Bewerbungsfristen Master

Wintersemester 2024/25

  • zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge: 02.05.2024 - 15.06.2024
  • zulassungsfreie Masterstudiengänge (ohne NC) und höhere Fachsemester: 02.05.2024 - 31.08.2024

Sommersemester 2025

  • zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge: 01.11.2024 - 15.12.2024
  • zulassungsfreie Masterstudiengänge (ohne NC) und höhere Fachsemester: 01.11.2024 - 28.02.2025

Bewerbung als internationale*r Bewerber*in

Als internationale*r Bewerber*in bewerben Sie sich für konsekutive und weiterbildende Masterstudiengänge, wenn Sie Ihren vorangegangenen Studienabschluss (z.B. Bachelor-Abschluss) außerhalb Deutschlands erworben haben.

  Für internationale Studienbewerber und Studienbewerberinnen ist die Anzahl der Master-Bewerbungen an der BHT auf drei Bewerbungen begrenzt.

Weiterführende Informationen zur Bewerbung

Internationale Bewerberinnen und Bewerber nehmen am Nachrückverfahren für nicht vergebene Studienplätze teil und können Wartezeiten (sogenannte â€žWartesemester“) geltend machen.

Wenn Sie sich bei einem Hochschul- oder Studiengangswechsel (national/international) für ein zulassungsbeschränktes höheres Fachsemester bewerben möchten, benötigt die Studienverwaltung Leistungsnachweise vom bisherigen Studium. Nur so kann die Studienverwaltung prüfen, in welches Fachsemester Sie eingestuft werden können.

Bei Fragen zum Studienangebot und den Zulassungsvoraussetzungen wenden Sie sich bitte an die Zentrale Studienberatung der BHT.

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Bewerbung für Masterstudiengänge

Sie bewerben sich ausschließlich über uni-assist e.V.

  • Registrieren Sie sich online bei uni-assist e.V.
  • Bewerben Sie sich online bei uni-assist e.V. für den gewünschten Studiengang.

Wenn Ihre Daten von uni-assist e.V. übertragen worden sind, erhalten Sie eine E-Mail mit Ihren Zugangsdaten zum Bewerbungsportal der BHT. Dort können Sie den Stand Ihrer Bewerbung verfolgen.

Nach dem Auswahlverfahren bekommen Sie von der Studienverwaltung der BHT einen Zulassungsbescheid mit weiteren Informationen oder einen Ablehnungsbescheid.

 Gilt nur nach Erhalt eines Zulassungsbescheides. 

Wenn Sie den Studienplatz annehmen wollen, müssen Sie im Bewerbungsportal den entsprechenden Button klicken und die Online-Immatrikulation durchführen, bei der Sie weitere Angaben machen müssen z.B. zur Krankenversicherung oder zum Sprachnachweis. Gegebenenfalls werden Sie aufgefordert, Unterlagen per Post nachzureichen.

Wenn alle Unterlagen sowie die Immatrikulationsgebühr fristgerecht eingegangen sind, können Sie immatrikuliert werden.

Erforderliche Bewerbungsunterlagen

 Bitte beachten: Sie können sich vollständig digital über das Onlineportal „My assist“ von uni-assist bewerben. Die Beglaubigungen Ihrer Unterlagen ist daher nicht erforderlich.

Für eine erfolgreiche Bewerbung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Fotokopien der Original-Zeugnisse Ihres Studienabschlusses inklusive aller Anhänge (z.B. Notenübersichten, Diploma Supplements usw.) und ihre amtlichen Ãœbersetzungen
  • einfache Fotokopie Ihres Sekundarabschlusses beziehungsweise Schulabschlusses

 Bitte reichen Sie keine Originale ein!

Unvollständige und formal nicht korrekte Bewerbungen werden von uni-assist e.V. leider nicht bearbeitet.

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  • von einem/einer bei deutschen Gerichten zugelassenen und vereidigten Ãœbersetzer/in beglaubigt oder
  • von deutschen Vertretungen im Ausland oder von ausländischen Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland beglaubigt oder
  • von amtlich bestellten oder öffentlichen Ãœbersetzern bzw. Ãœbersetzerinnen im Ausland vorgenommen worden.
  • „Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang“ – mindestens DSH 2
  • „Test Deutsch als Fremdsprache“ – TestDaF mindestens mit dem Ergebnis „TDN 4“
  • „Prüfungsteil Deutsch“ der Feststellungsprüfung an Studienkollegs
  • „Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (KMK) – zweite Stufe“ (DSD II) gemäß KMKBeschluss vom 06.12.1996 in der jeweils geltenden Fassung
  • GoetheZertifikat C 2 „Großes deutsches Sprachdiplom (GDS)“
  • telc Deutsch C1 Hochschule
  • Ausländische Zeugnisse, die aufgrund bilateraler Abkommen oder sonstiger von der Kultusministerkonferenz (KMK) getroffener Vereinbarungen als hinreichender Sprachnachweis anerkannt werden

Informationen zu uni-assist e.V.

Alle wichtigen Fragen rund um uni-assist e.V. finden Sie nachfolgend.

Alle Bewerber/-innen, die Ihren bewerbungsrelevanten Studienabschluss (z.B. Bachelor) im Ausland erworben haben, auch wenn sie bereits in Deutschland studieren.

Sie bewerben sich direkt an der BHT, wenn Sie Ihren bewerbungsrelevanten Studienabschluss (z. B. Bachelor) in Deutschland erworben haben.

Wir empfehlen Ihnen dringend, Ihre Unterlagen schon ca. sechs Wochen vor den genannten Terminen einzureichen, damit genügend Zeit für Rückfragen bleibt.
Wenn Sie sich frist- und formgerecht bis zum Ende der Bewerbungsfrist bewerben, stellt uni-assist e.V. sicher, dass Sie am Verfahren teilnehmen.
Nach dem Ende der Bewerbungsfrist abgegebene Bewerbungen nehmen nicht am Auswahlverfahren teil.

Ja! Uni-assist e.V. erhebt eine Bearbeitungsgebühr pro Bewerbung. Die jeweiligen Gebühren finden Sie auf der Webseite von uni-assist e.V.

 Bitte beachten Sie, dass Ihre Zahlung fristgerecht eingeht.

  • Erfüllen Sie die formalen Anforderungen an eine Bewerbung, leitet uni-assist e.V. Ihre Daten an die BHT weiter. Nach dem Auswahlverfahren bekommen Sie von der Studienverwaltung der BHT einen Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid mit weiteren Informationen.
  • Erfüllen Sie die formalen Anforderungen nicht oder fehlen noch Unterlagen, werden Sie von uni-assist e.V. entsprechend informiert.

Weitere Antworten auf Ihre Fragen entnehmen Sie bitte den FAQ von uni-assist e.V.

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