Gastwissenschaftler*innen
Gastwissenschaftler*innen sind an der BHT herzlich willkommen!
Wir empfehlen Ihnen, für Ihren wissenschaftlichen Lehr-, Forschungs-, Weiterbildungs- oder Projektaufenthalt an der BHT einen Vertrag über einen wissenschaftlichen Gastaufenthalt abzuschließen.
Dieser Vertrag dient der gegenseitigen Absicherung in Schutz- und Haftungsfragen und dokumentiert Ihren offiziellen Gästestatus als Gastwissenschaftler*in an der BHT. Er wird bei Aufenthalten abgeschlossen, die länger als zwei Wochen dauern sollen. (Bitte beachten Sie: Promovierende müssen, sofern eine Betreuungsvereinbarung existiert, keinen Vertrag über einen wissenschaftlichen Gastaufenthalt abschließen.)
Für die Ausstellung des Vertrages sind die einladenden Professor*innen verantwortlich: Folgende Vertragspartner*innen unterzeichnen:
- Gastwissenschaftler*innen,
- Professor*innen/Hochschullehrende,
- Dekan*in des aufnehmenden Fachbereichs,
- Präsident*in der BHT.
Bitte wenden Sie sich an das Referat Forschung, wenn Sie für eine*n Gastwissenschafter*in einen Vertrag aufsetzen möchten. Die Mitarbeiter*innen stellen Ihnen einen Mustervertrag zur Verfügung und steuern den Unterzeichnungsprozess.