Gastwissenschaftler*innen
Gastwissenschaftler*innen sind an der BHT herzlich willkommen!
Wir empfehlen Ihnen für Ihren wissenschaftlichen Lehr-, Forschungs-, Weiterbildungs- oder Projektaufenthalt an der BHT einen Vertrag über einen wissenschaftlichen Gastaufenthalt abzuschließen.
Dieser Vertrag dient der gegenseitigen Absicherung in Schutz- und Haftungsfragen und dokumentiert ihren offiziellen Gästestatus als Gastwissenschaftler*in.
Der Vertrag wird für einen mehr als zweiwöchigen Aufenthalt als Gastwissenschaftler*in an der BHT abgeschlossen.
Das Referat für Nachwuchsförderung und wissenschaftliche Zusammenarbeit (NWZ) unterstützt beim Abschluss des Vertrages. Für die Ausstellung des Vertrages über einen wissenschaftlichen Gastaufenthalt sind die einladenden Professor*innen verantwortlich. Wir bitten die Professor*innen den ausgefüllten Vertrag mit Ihrer Unterschrift, der Unterschrift der Gastwissenschaftler*innen und der Dekan*in des aufnehmenden Fachbereichs an das Referat für Nachwuchsförderung und wissenschaftliche Zusammenarbeit (NWZ) zu schicken. Für jede*n Vertragspartner*in muss ein Vertragsexemplar ausgefüllt werden:
- Gastwissenschaftler*innen,
- Professor*innen/Hochschullehrende,
- Dekan*in des aufnehmenden Fachbereichs,
- Präsident*in der BHT.
Vertragsformular
Das Vertragsformular finden Sie hier.