Der Bundestag hat das Gesetz des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Einmalzahlung (Energiepreispauschale) für Studierende sowie Fachschüler*innen beschlossen, da für diese Personengruppe die gestiegenen Kosten für Heizung, Strom und Lebensmittel häufig eine besondere Belastung darstellen. Durch die Einmalzahlung sollen rund 3,5 Millionen Menschen in Ausbildung entlastet werden.
Wer bekommt das Geld?
Alle Studierenden, die zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert sind, können die Einmalzahlung beantragen – dazu zählen auch ausländische Studierende sowie Promotionsstudierende. Anspruchsberechtigt sind auch die etwa 450.000 Fachschüler*innen sowie Berufsfachschüler*innen in Bildungsgängen mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses, wenn sie zum Stichtag an einer Ausbildungsstätte in Deutschland angemeldet sind.
Studierende und Fachschüler*innen sollen das Geld bald auf einer neuen, digitalen Antragsplattform beantragen können, die Bund und Länder zurzeit intensiv vorbereiten. Diese Plattform existiert aktuell jedoch noch nicht, die Auszahlung wird sich also noch verzögern. Wann die Plattform online geht und welche Nachweise Studierende und Fachschüler*innen erbringen müssen, um das Geld zu erhalten, muss noch geklärt werden. Die Auszahlung des Geldes soll zu Beginn dieses Jahres starten, also noch in diesem Winter. Die Einmalzahlung wird nicht besteuert.
"Wir als AStA begrüßen den Plan der Bundesregierung, allen Studierenden 200 Euro auszuzahlen. Jedoch reicht dieses Geld nicht aus, um alle erhöhten Kosten zu decken. Das Geld muss nun so schnell wie möglich ausgezahlt werden, denn gerade im Winter sitzen die Studierenden in kalten Wohnungen. Sobald das Geld beantragt werden kann, wird der AStA alle Studierenden darüber informieren,"
betont der AStA-Vorsitzende der BHT, Nick Blum.
Weitere Informationen zur Einmalzahlung finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).