Die BHT spart Energie

Die Hauptstadt rüstet sich: Seit 1. September 2022 ist die Energiesparverordnung der Bundesregierung in Kraft, für sechs Monate werden daher auch in Berlin in öffentlichen Gebäuden Energiesparmaßnahmen umgesetzt.

Bild: Adobe Stock

Am 25. August 2022 hat die Bundesregierung eine Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Schritte beschlossen. Die „Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung“ (kurz: EnSikuMaV) regelt seit 1. September für sechs Monate Maßnahmen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich. Am 29. August 2022 wurden die Berliner Hochschulen von der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung über die Maßnahmen der Bundesregierung zur Energieeinsparung in öffentlichen Gebäuden informiert, die jetzt auch an der Berliner Hochschule für Technik (BHT) Anwendung finden:

  • Verbot der Beheizung von Gemeinschaftsflächen, die nicht dem Aufenthalt dienen, so z.B. Flure,  Treppenhäuser, Eingangsbereiche sowie Lager- und Technikräume.
  • Reduzierung der Lufttemperatur: Die Höchsttemperatur für Büroräume wird auf 19 Grad festgelegt.
  • Abschaltung von Trinkwassererwärmungsanlagen (Durchlauferhitzer und Warmwasserspeicher) – gleichzeitig wird auf nicht notwendige Warmwasserentnahmestellen verzichtet werden.
  • Die Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern von außen ist untersagt (mit Ausnahme der Sicherheits- und Notbeleuchtung). Das heißt, dass an der BHT der Dieselmotor und die Fassade Haus Gauß (zur Amrumer Straße) nicht mehr angestrahlt werden und die Beleuchtung auf dem Campus an einigen Stellen reduziert wird.

„An der BHT sind wir sehr gut vorbereitet. Unser Energiesparkonzept basiert auf einem Stufenplan mit jeweils einer Vielzahl an teilweise komplexen Einzelmaßnahmen. Die Maßnahmen können je nach Bedarf aktiviert und gegebenenfalls auch erweitert werden“,

so Präsident Prof. Dr. Werner Ullmann.

„Sollten im Falle einer notwendigen drastischen Energieeinsparung (beispielweise durch eine höhere Alarmstufe des Notfallplanes Gas) weitere technische Maßnahmen umgesetzt werden müssen, dann könnten wir in einem nächsten Schritt zunächst die gesenkte Raumtemperatur noch weiter auf 18 Grad reduzieren. Grundsätzlich spart man ca. 6 Prozent Heizenergie bei einer Reduzierung der Raumtemperatur um 1 Grad“,

sagt Lutz Willomitzer, Leiter Referat Bauunterhaltung.

 

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