Promotionsrecht für Berliner HAW

Das neue Berliner Hochschulgesetz bringt zwei zentrale Änderungen für die Berliner Fachhochschulen: Im Promotionsrecht für forschungsstarke Felder und der neuen Bezeichnung als Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) spiegelt sich ihre wichtige Rolle für den Wissenschaftsstandort wider.

Frau mit Doktorhut blickt auf ein Gebäude der Hochschule
Bild: BHT/Flögel

1971 wurden in Berlin die ersten Fachhochschulen gegründet. 50 Jahre später erfüllt nun das „Gesetz zur Stärkung der Berliner Wissenschaft“ zwei große Wünsche der mittlerweile vier staatlichen und zwei konfessionellen Fachhochschulen: Sie heißen künftig Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW). Diese von der Hochschulrektorenkonferenz empfohlene Bezeichnung setzt sich bundesweit immer mehr durch.

Vor allem aber erlaubt das am 2. September 2021 vom Berliner Abgeordnetenhaus beschlossene Hochschulgesetz in Berlin nun eigenständige Promotionen in forschungsstarken Feldern an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW). Damit ist Berlin neben Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt das vierte Bundesland, das ein Promotionsrecht an HAW umsetzt und damit die Position der HAW deutlich stärkt.

„Die Einführung des Promotionsrechts für forschungsstarke Felder beendet endlich die strukturelle Diskriminierung der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, für unsere Studierenden und unseren wissenschaftlichen Nachwuchs,“ erläutert Prof. Dr. Carsten Busch, Präsident der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin und Sprecher der Rektor*innen und Präsident*innen der Berliner Hochschulen für Angewandte Wissenschaften.

Die Hochschulen hätten einen gesetzlichen Auftrag zur Forschung, dem sie bisher durch das fehlende Promotionsrecht nur unvollständig nachkommen konnten. Potenziale der HAW-Absolventinnen und Absolventen, im Rahmen einer Promotion am Wissenschaftsstandort Berlin anwendungsbezogene Erkenntnisse zu generieren, blieben bisher weitgehend ungenutzt. Die Arbeit der Professorinnen und Professoren, die seit Jahren Promotionen mit ihrer Expertise betreuen, erhalte nun eine angemessene Anerkennung.

Eigenständige Promotionen in forschungsstarken Feldern

Das neue Promotionsrecht gilt nicht pauschal für ganze Hochschulen, sondern wird gezielt für forschungsstarke Felder eingerichtet. Die Forschungsstärke muss laut Hochschulgesetz nachgewiesen werden. Wie genau dies ablaufen wird, ist in einem gemeinsamen Prozess zwischen den Hochschulen und der neuen Wissenschaftssenatorin oder dem neuen Wissenschaftssenator zu entwickeln.

Die Berliner HAW planen in diesem Zusammenhang eine vertiefte Zusammenarbeit untereinander in forschungsstarken Feldern, um Synergieeffekte am Wissenschaftsstandort Berlin-Brandenburg bestmöglich zu nutzen.

Die Zusammenarbeit mit den Berliner Universitäten im Rahmen des Kooperativen Promotionszentrums Berlin und mit anderen Universitäten und Forschungseinrichtungen im In- und Ausland werden die Berliner HAW auf der Basis des neuen Hochschulgesetzes fortsetzen und ausbauen. So sollen möglichst viele qualifizierte HAW-Absolventinnen und Absolventen die Möglichkeit erhalten, ihre in der Masterausbildung erworbene Qualifikation im Rahmen einer Promotion zu vertiefen.

Prof. Dr. Werner Ullmann, Präsident der Beuth Hochschule, begrüßt die Anpassung des Hochschulgesetztes:

„Das Promotionsrecht für qualitätsgesicherte Forschungsumfelder ist aus unserer Sicht eine überfällige Anerkennung dessen, was an den HAW seit Jahren in der Forschung geleistet wird. Wir freuen uns für unsere starken Forschungsbereiche und auf die neuen Perspektiven, die sich aus der noch stärkeren Zusammenarbeit ergeben werden.“

Anne König, Vorsitzende des Hochschullehrerbundes, Landesverband Berlin e.V. (hlb Berlin) und Professorin an der Beuth Hochschule, ergänzt:

„Unsere forschungsstarken Kolleginnen und Kollegen atmen auf, denn oft verzweifeln sie beim Suchen nach thematisch passenden universitären Kooperationspartnern.“

Die staatlichen Berliner HAW

  • Alice Salomon Hochschule Berlin (ASH)
  • Beuth Hochschule (ab 1. Oktober 2021 Berliner Hochschule für Technik, BHT)
  • Evangelische Hochschule Berlin (EHB)
  • Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR)
  • Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW)
  • Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin (KHSB)

Die staatlichen Berliner Hochschulen für Angewandte Wissenschaften danken ihren Mitgliedern, die in den letzten Jahren durch ihre Leistungen gezeigt haben, was angewandte Forschung vermag – und allen, die sich innerhalb und außerhalb der Berliner HAW für das Promotionsrecht eingesetzt haben!

Berliner Hochschule für Technik

Im neuen Hochschulgesetz ist auch der neue Name unserer Hochschule verankert: Ab 1. Oktober 2021 heißt die Beuth Hochschule Berliner Hochschule für Technik.

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