Hochschulverträge 2018 bis 2022

Berliner Senatskanzlei und Hochschulen haben sich auf Hochschulverträge für die Jahre 2018 bis 2022 geeinigt. Vorgesehen ist eine jährliche Erhöhung der finanziellen Zuschüsse um 3,5 Prozent, außerdem sollen die Fachhochschulen mehr Stellen bekommen.

C.P.W. Beuth-Standbild vor Bauakademie mit Fernsehturm (Foto: @berlinerpost)

Die Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung und die Rektoren und Präsidenten der Berliner Universitäten und Hochschulen haben die Gespräche zu den Hochschulverträgen für 2018 bis 2022 abgeschlossen. Die Einigung sieht in Summe eine Erhöhung der Finanzierung der elf Berliner staatlichen Hochschulen um jährlich 3,5 Prozent vor. Im Jahr 2022 bedeutet dies ein Plus von 221 Millionen Euro verglichen mit dem Stand 2017. Auch die allgemeinen investiven Zuschüsse nehmen erstmalig gestaffelt an der 3,5-prozentigen Steigerung ab 2018 bzw. 2019 – je nach Hochschultyp – teil.

Vereinbart wurde auch die Übernahme der in der jüngsten Tarifrunde ausgehandelten Tarif- und Besoldungssteigerungen. Beide Seiten trafen ferner Verabredungen zur Fortschreibung der bisherigen Studierendenzahlen, zum Kapazitätsausbau in der Lehramtsausbildung, zur Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen sowie eine Vergütungserhöhung für Lehrbeauftragte.
Die Fachhochschulen werden mit der Finanzierung von zusätzlichen Stellen im Bereich der Angestellten gestärkt, die Universitäten erhalten einen Innovationsfonds für die Unterstützung des Verbundantrags im Exzellenzstrategie-Wettbewerb. Der Digitalisierung der Hochschulen als zukunftsweisender Schwerpunkt werden 28 Millionen Euro zugeführt.

Herausforderungen für die Beuth Hochschule

Präsidentin Prof. Dr. Monika Gross spricht von Herausforderungen, die auf die Beuth Hochschule zukommen. Positiv sieht sie den anstehenden Stellenanwuchs für die Fachhochschulen:

„Damit werden Chancen für die Zukunft eröffnet, es können vorhandene Lücken geschlossen und befristete Projekte dauerhaft verankert werden, unter anderem im Bereich der Digitalisierung. An der Beuth Hochschule wird mit dem Stellenaufwuchs u. a. die systematische Qualifizierung im Bereich der kooperativen Promotion möglich; es wird ein fundierter Ausbau für das Wissenschaftsmanagement und der Administration erfolgen können.“

Eine abschließende Betrachtung des Vertragswerks kann erst mit Festlegung des Zielzahlkatalogs und dem Abschluss des parlamentarischen Verfahrens abgegeben werden. Sorgen macht sich Prof. Dr. Gross bei der Finanzierung der Studienplätze dennoch: „Werden unsere Soll-Zahlen nicht erreicht, droht hier ein weiterer empfindlicher finanzieller Verlust, der unter den derzeitigen Rahmenbedingungen nicht so ohne Weiteres abgefedert werden kann,“ so die Präsidentin.

Finanzierung und Entwicklung der Berliner Hochschulen

1997 hat Berlin das Instrument der Hochschulverträge eingeführt und seither kontinuierlich weiterentwickelt. Die Verträge regeln die Finanzierung und Entwicklung der staatlichen Hochschulen in Berlin und werden zwischen den einzelnen Institutionen und dem Land Berlin geschlossen. Dabei wird die Höhe der finanziellen Zuschüsse von der Erfüllung konkreter Zielvorgaben abhängig gemacht, die mit den Hochschulen ausgehandelt werden. Die Hochschulen verpflichten sich dabei zu einem Leistungs- und Berichtswesen. Dieses wurde in den aktuellen Verhandlungen im Sinne eines Bürokratieabbaus überprüft und auf die wesentlichen Bestandteile reduziert.

Pressemitteilung der Landesrektorenkonferenz sowie Eckpunkte der Hochschulverträge 2018 – 2022.

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