LKRP-Stellungnahme zur Reform des Urheberrechts

„Diese Gesetzesänderung ist dringend erforderlich und zeitgemäß“ – Die Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen (LKRP) begrüßt den Entwurf des Bundesjustizministeriums zur Reform des Urheberrechts.

(Foto: Maksim Kabakou)

Das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf für ein „Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz“ (UrhWissG) vorgelegt. Damit soll eine „Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft“ erreicht werden. Die Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen (LKRP) hat den Entwurf nachdrücklich begrüßt. Diese Gesetzesänderung sei dringend erforderlich, erklärte die LKRP in Berlin.

Die Hochschulen und damit auch der Wissenschaftsstandort Deutschland seien auf ein zeitgemäßes und ein die Wissensgesellschaft unterstützendes Urheberrecht angewiesen, um ihre Innovationskraft und Leistungsfähigkeit zu erhalten und auszubauen, erklärte der amtierende LKPR-Vorsitzende, der Präsident der Freien Universität Prof. Dr. Peter-André Alt. Die geplante Gesetzesänderung berücksichtige die bereits erreichte sowie weiter wachsende Digitalisierung der Hochschulen insbesondere in den Bereichen Forschung und Lehre angemessen.

Die Stellungnahme der LKRP zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz-UrhWissG) im Wortlaut

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