Ehemalige Studierende der Berliner Hochschulen können ihre gezahlten Rückmeldegebühren vom Wintersemester 1996/1997 bis zum Wintersemester 2004/2005 zurückfordern. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
In der RBB-Abendschau am 6. April sprach Prof. Dr. Gross über die finanziellen Belastungen, die damit auf die Beuth Hochschule zukommen. An ehemalige Studierende, die heute von ihrem Studium profitieren und über ein gutes Einkommen verfügen, appellierte sie, auf die Rückforderung zu Gunsten der Hochschule und heutiger Studierender zu verzichten.
Den Abendschau-Beitrag können Sie hier ansehen:
Für ehemalige Studierende der betreffenden Semester stellt die Studienverwaltung der Beuth Hochschule ein eletronisches Formular zur Verfügung, um die Erstattung der Rückmeldegebühren zu beantragen: