Um Demenzerkrankungen künftig besser heilen zu können, diskutiert die Bundesregierung derzeit über eine „Probandenverfügung“. Mit einer solchen Verfügung soll es Probanden ermöglicht werden, der Teilnahme an einer klinischen Studie im Vorfeld einer Demenzerkrankung zuzustimmen.
Die Probanden wissen zum Zeitpunkt der Einwilligung nur wenig über die potenziellen Nebenwirkungen. Sicher ist allerdings, dass ihnen selbst der mögliche Nutzen des getesteten Medikaments nicht mehr helfen wird. Es handelt sich um einen Gruppennutzen: Der Einzelne willigt in einen Versuch ein, während positive Erkenntnisse erst zukünftigen Patienten mit dem gleichen Krankheitsbild zugutekommen.
Kann man einer Teilnahme an einer klinischen Studie per Verfügung vorab zustimmen? Ist dies ethisch vertretbar? Um die Risiken für Probanden möglichst gering zu halten und eine sichere Versorgung mit Arzneimitteln und Medizinprodukten zu gewährleisten, gibt es zahlreiche Regularien. Dies sind Themen, mit denen sich der Fernstudiengang Clinical Trial Management der Beuth Hochschule für Technik Berlin beschäftigt.
Der Master Clinical Trial Management wird seit dem Wintersemester 2010/2011 am Fernstudieninstitut der Beuth Hochschule für Technik Berlin angeboten. Das Studium führt zum international anerkannten Grad Master of Science und ist speziell auf Teilnehmer/-innen ausgerichtet, deren fachlicher und/oder beruflicher Hintergrund den Naturwissenschaften zuzuordnen ist.
Das Studium startet am 1. Oktober 2016, Anmeldungen sind noch bis zum 1. September 2016 möglich.
Weitere Informationen:www.beuth-hochschule.de/ctm
Kontakt: Telefon: 030 4504-2100, E-Mail: fsi[at]beuth-hochschule.de