Die vorläufigen Ergebnisse der Wahlen im Wintersemester 2014/2015 hängen im Haus Grashof vor den Fahrstühlen im 1. Obergeschoss aus und sind im Intranet einsehbar.
Die Einspruchsfrist endet am Dienstag, 16. Dezember 2014 um 15:00 Uhr. Ein Einspruch ist beim Zentralen Wahlvorstand (ZWV) schriftlich einzulegen und zu begründen (§ 16 Abs. 1 Wahlordnung).
Weitere Informationen:
- In den Fachbereichen und den Zentraleinrichtungen
- Auf den Seiten des Zentralen Wahlvorstands