Der Berliner Senat hat am 7. Mai 2020 Änderungen zur „Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin“ beschlossen, die auch die wissenschaftlichen Einrichtungen betreffen. Ab dem 11. Mai 2020 können staatliche, private und konfessionelle Hochschulen in Berlin den Präsenznotbetrieb beenden und in einen eingeschränkten Betrieb übergehen.
Die Hochschulen können für den Forschungsbetrieb auf dem Campus unter Auflagen wieder öffnen und auch Verwaltungstätigkeiten zulassen, die eine Anwesenheit vor Ort erfordern. Für die Präsenzlehre und für den Publikumsverkehr bleiben die Hochschulen allerdings weiterhin geschlossen, Lehrveranstaltungen finden digital statt.
Unter Gewährleistung geeigneter Vorkehrungen zur Hygiene, inklusive verstärkter Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, zur Steuerung des Zutritts sowie zur Vermeidung von Ansammlungen von Menschen, und zur Sicherung des Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen ergeben sich durch die neue Verordnung folgende Änderungen:
- Mündliche Prüfungen und Klausuren sollen auch weiterhin digital durchgeführt werden. Ist eine Online-Prüfung nicht möglich, kann eine erforderliche Präsenzprüfung beantragt und unter strenger Beachtung der Hygieneregeln zugelassen werden. Hierzu zählen insbesondere mündliche Abschlussprüfungen und praktische Prüfungen, in Ausnahmefällen auch Klausuren.
- Praxisformate, die spezielle Laborräume erfordern, können in begründeten Fällen und unter strengen Auflagen genehmigt und durchgeführt werden.
- An der Beuth Hochschule kann der Zugang für den Forschungsbetrieb gestattet werden, sofern die Hygieneregeln (nach § 2 Absatz 1) eingehalten werden.
- Die Campusbibliothek der Beuth Hochschule hat ihren Leihbetrieb seit 4. Mai 2020 mit Einschränkungen und reduzierten Öffnungszeiten wieder aufgenommen, entsprechende Schutzmaßnahmen wurden getroffen. Für Besucher/-innen besteht Maskenpflicht. Die studentischen Arbeitsplätze können weiterhin nicht genutzt werden.
- Mitarbeitende und Lehrende der Beuth Hochschule können, wenn deren Anwesenheit erforderlich ist zum jeweiligen Arbeitsplatz zurückkehren, unter Voraussetzung entsprechender Hygieneregeln.
Prof. Dr. Werner Ullmann, Präsident der Beuth Hochschule, weiß um die harte Zeit für alle. Er begrüßt die Lockerungen und die damit verbundenen Erleichterungen in der Arbeitsorganisation. Gleichzeitig betont er, dass die Beuth Hochschule weiterhin für den Publikumsverkehr geschlossen ist.
„Ich bin sehr zufrieden mit der Ausdauer, mit der sich alle vorbildlich an die Einschränkungen, aber leider notwendigen Regeln, halten. Bitte bleiben Sie gesund und flexibel", appelliert Prof. Dr. Werner Ullmann und dankt allen Mitgliedern der Hochschule für ihre bisherige Disziplin und ihren Einsatz.
Termine für das Studium
Auf die folgenden Zeitpunkte des Studienablaufs haben sich die Berliner Hochschulen geeinigt:
- Ende der Vorlesungszeit des Sommersemesters 2020: 18. Juli 2020
- Beginn der Vorlesungszeit des Wintersemesters 2020/21: 2. November 2020 (wie von KMK vorgeschlagen) für Erstsemester. Der Vorschlag der Universitäten ist es, denselben Vorlesungsbeginn für Studierende aller Semester festzulegen. Die Fachhochschulen halten am 1. Oktober 2020 als Vorlesungsbeginn für höhere Semester fest.
- Ende der Vorlesungszeit des Wintersemester 2020/21: 27. Februar 2021 für die Universitäten und 20. Februar 2021 für die Fachhochschulen. Kürzere Vorlesungszeiten für Erstsemester können an Fachhochschulen durch zusätzliche Online-Formate, -Sprints oder andere Maßnahmen ausgeglichen werden.
- Ab dem Sommersemester 2021 soll zum regulären Takt und zu der üblichen Dauer der Vorlesungszeit zurückgekehrt werden.
- Die Prüfungszeiträume könnten wahrgenommen werden. Der an einigen Hochschulen verkürzt oder ganz ausgefallene Prüfungszeitraum März/April 2020 würde ab Mai/Juni 2020 bis Ende der Vorlesungszeit nachgeholt werden, also parallel zum digitalen Vorlesungsbetrieb. (Abweichend von dieser Vereinbarung können gemäß AS-Beschluss an der Beuth Hochschule Prüfungen des 2. Prüfungszeitraums des Wintersemesters 2019/20 bis zum 30.9.2020 nachgeholt werden.)
- Für die Fristen für Prüfungen/Abschlussarbeiten war ein Moratorium mit Beginn des Präsenznotbetriebs festgelegt worden. Die LKRP schlägt vor, dass die Regelungen zunächst weiterlaufen: Die Abgabefristen für Abschlussarbeiten, Hausarbeiten oder sonstige schriftliche Arbeiten im Rahmen von Bachelor-, Master- und Diplomstudiengängen werden weiterhin bis zur Wiederaufnahme eines regulären Studienbetriebes gehemmt, d.h. die Abgabefristen laufen derzeit nicht weiter, so dass die Studierenden mit Wiederaufnahme eines regulären Studienbetriebes, der die Wiederöffnung der Bibliotheken (über den Leihbetreib hinaus) und der PC-Pools umfasst, den vollen Rest der Abgabefrist wahrnehmen können, und ihnen somit keine Nachteile entstehen.
Die Hochschulen werden die weitere Entwicklung der Virusausbreitung beobachten und zu einem späteren Zeitpunkt in Rücksprache mit der Senatskanzlei entscheiden, wann wieder ein regulärer Studienbetrieb eingeführt werden kann.
Alle jetzt geplanten Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der ständigen Prüfung der Virusausbreitung.
Für öffentliche Events an Hochschulen, die durch die Hochschulen auch unter Teilnahme der Öffentlichkeit durchgeführt werden, wird zu einem späteren Zeitpunkt eine Stellungnahme abgegeben.
Das Phasen-Modell der Berliner Hochschulen
Mit der Phase 1, dem sogenannten Lockdown am 20. März 2020, gingen alle Berliner Hochschulen in den Präsenznotbetrieb über. Lehre, Forschung und Verwaltung wurden seitdem aus dem Homeoffice heraus organisiert. Dies betraf auch den Start des Sommersemesters im April, der ausschließlich digital erfolgte.
Daran schloss sich ab 23. April 2020 die Phase 2 an, bei der es im Präsenznotbetrieb begründete Ausnahmefälle für das Arbeiten auf dem Campus gab.
In der nun aktuellen Phase 3 geht der Präsenznotbetrieb zu einem kontrollierten eingeschränkten Hochschulbetrieb ohne Präsenzlehre über.
Phase 4 wird aktiviert, wenn das Infektionsrisiko so minimiert wurde, dass ein normaler Hochschulbetrieb in Lehre, Forschung und Verwaltung wieder möglich ist. Über die Maßnahmen entscheiden die Berliner Hochschulen – auch im Austausch mit den außeruniversitären Einrichtungen – gemeinsam in der Taskforce des Staatssekretärs für Wissenschaft und Forschung Steffen Krach.
Weitere Informationen
Informationsseite zur Corona-Pandemie für Mitglieder der Beuth Hochschule.