Hochschule bleibt geschlossen

An der Beuth Hochschule wird es vorerst weiter keine Präsenzlehre und keinen Publikumsverkehr geben. Allerdings werden mit einer neuen Verordnung des Senats in begründeten Ausnahmefällen ein begrenzter Zutritt, Prüfungen und Praxisformate ermöglicht. Die Bibliothek wird den Leihbetrieb wieder aufnehmen.

Labor für Analytik der Lebensmittel und Bedarfsgegenstände
Labor für Analytik der Lebensmittel und BedarfsgegenständeBild: Simone Neumann

Der Berliner Senat hat am 21. April auch für die wissenschaftlichen Einrichtungen Änderungen zur Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin (SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung – SARS-CoV-2-EindmaßnV) beschlossen.

Das Wichtigste vorweg: Staatliche, private und konfessionelle Hochschulen bleiben weiterhin für den Präsenzlehrbetrieb und den Publikumsverkehr geschlossen.

Allerdings dürfen Hochschulen in begründeten Ausnahmefällen ihren Mitgliedern unter Beachtung der Hygieneregeln und -vorkehrungen nach § 2 SARS-CoV-2-EindmaßnV begrenzten Zutritt gewähren.

Prüfungen:

  • Mündliche Prüfungen und Klausuren sollen auch weiterhin vorzugsweise digital durchgeführt werden. Ist eine Online-Prüfung nicht möglich, kann in begründeten Fällen eine zwingend erforderliche Präsenzprüfung beantragt und, unter strenger Beachtung der Hygieneregeln, zugelassen werden. Hierzu zählen insbesondere mündliche Abschlussprüfungen und praktische Prüfungen, in Ausnahmefällen auch Klausuren.

Praxisformate:

  • Zwingend erforderliche Praxisformate, die spezielle Laborräume erfordern, können in begründeten Fällen und unter strenger Beachtung der Hygieneregeln genehmigt und durchgeführt werden.

Campusbibliothek:

  • Die Campusbibliothek der Beuth Hochschule nimmt am 4. Mai 2020 mit Einschränkungen und reduzierten Öffnungszeiten ihren Leihbetrieb wieder auf. Es werden entsprechende Schutzmaßnahmen getroffen und es besteht Maskenpflicht. Die studentischen Arbeitsplätze können weiterhin nicht genutzt werden.

Zutritt zum Arbeitsplatz:

  • An der Beuth Hochschule kann für Mitarbeitende und Lehrende, deren Anwesenheit in Ausnahmefällen zwingend erforderlich ist, der Zutritt zum jeweiligen Arbeitsplatz beantragt werden.


Prof. Dr. Werner Ullmann, Präsident der Beuth Hochschule, begrüßt einerseits die mit den Lockerungen einher gehenden Erleichterungen in der Organisation der anfallenden Arbeitstätigkeiten, betont aber gleichzeitig, dass die Beuth Hochschule weiterhin geschlossen ist, sich die Mitglieder im „Arbeiten an anderem Ort“ befinden und nur in wirklich zwingend notwendigen Ausnahmefällen eine Anwesenheit an der Hochschule genehmigt werden kann.

„Ich danke allen Mitgliedern für ihre bisher gezeigte Disziplin und freue mich, dass sich alle so vorbildlich an die einschränkenden, zurzeit leider dringend notwendigen, Regeln halten – und sehe daher zuversichtlich in die Zukunft. Bitte bleiben Sie gesund und auch flexibel, was die weitere Entwicklung der Pandemie und dem entsprechend angepasste Maßnahmen angeht!“, appelliert Ullmann an die Mitglieder der Hochschule.

Die Umsetzung der Maßnahmen und die Sicherung der jeweils erforderlichen Vorkehrungen zum Schutz von Beschäftigten und Studierenden werden weiterhin laufend im Rahmen der COVID-19-Taskforce der Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung zusammen mit den Hochschulen und Forschungseinrichtungen beraten. Die geänderte vierte Eindämmungsverordnung vom 21.4.2020 bleibt bis zum 10. Mai 2020 in Kraft. Die wissenschaftsbezogenen Regelungen stehen im §13-§17.

Oberste Priorität: Eindämmung der Virusgefahr

Die Landeskonferenz der Rektor*innen und Präsident*innen der Berliner Hochschulen (LKRP) macht in einer Pressemitteilung vom 22. April deutlich: Die Eindämmung der Virusgefahr hat oberste Priorität. Sie werden ihre jeweiligen Pandemie-Pläne weiterhin so umsetzen, dass an den Campus-Standorten möglichst wenig Gefahren durch ungeschützte Begegnungen vor Ort entstehen, ebenso wie es möglichst wenig ÖPN-Verkehr zu und von den Hochschulen geben soll.

Die staatlichen, privaten und konfessionellen Universitäten und Hochschulen Berlins sind sich ihrer Verantwortung bewusst, auch weiterhin große Anstrengungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu unternehmen. Bis auf Weiteres wird es erforderlich bleiben, den Zugang zu den Gebäuden und Laboren restriktiv zu handhaben und den Präsenznotbetrieb aufrecht zu erhalten. Gleichzeitig begrüßen sie die ersten vorsichtigen Öffnungen auch für Wissenschaft, Kunst und Forschung. Eventuelle Ausnahmegenehmigungen werden streng an die Einhaltung von Maßnahmen zum Gesundheitsschutz geknüpft.

Weitere Informationen

Informationsseite zur Corona-Pandemie für Mitglieder der Beuth Hochschule

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