Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen gehen in Präsenznotbetrieb über / Präsenzprüfungen werden ausgesetzt
Am 18. März 2020 hat sich die COVID19-Taskforce der Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung unter Beteiligung der Berliner Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und der Charité-Universitätsmedizin Berlin auf weitere Schritte verständigt, um der Ausbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken und weitere Schutzmaßnahmen für Beschäftigte, Studierende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu treffen.
Der Betrieb an den Berliner Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen wird ab Freitag, den 20. März 2020, Dienstschluss, bis auf weiteres auf einen Präsenznotbetrieb beschränkt. Sie legen jeweils in Ausübung ihres Haus- sowie Direktionsrechts und nach Maßgabe der Pandemiepläne fest, welche Schlüsselpersonen zur Aufrechterhaltung des Präsenznotbetriebes vor Ort erforderlich sind. Bereits am 13. März hatte die COVID19-Taskforce vereinbart, dass Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen alle notwendigen Vorkehrungen treffen, um den geordneten Übergang in den Präsenznotbetrieb vorzubereiten.
Ausgenommen von dieser Vereinbarung ist die Charité – Universitätsmedizin Berlin, sie legt angemessene Maßnahmen im Hinblick auf ihre Aufgaben fest. Ausgenommen sind außerdem Projekte von außeruniversitären Einrichtungen, die in Zusammenhang mit der Erforschung des Coronavirus stehen.
Bereits ab Donnerstag, den 19. März 2020, werden bis auf weiteres keine Präsenzprüfungen durchgeführt. Die Prüfungen werden in alternativer Form und/oder zu einem späteren Termin durchgeführt. Vorgaben zur Durchführung von Staatsexamina werden von den jeweiligen Prüfungsämtern erlassen und mitgeteilt.
Die Abgabefristen für Abschlussarbeiten im Rahmen von Bachelor-, Master- und Diplomstudiengängen werden ab dem 12. März 2020 bis zur Wiederaufnahme eines regulären Studienbetriebes (mindestens aber bis zum 11. Mai 2020) gehemmt, d.h. die Abgabefristen laufen derzeit nicht weiter, sodass die Studierenden mit Wiederaufnahme eines regulären Studienbetriebes, der die Wiederöffnung der Bibliotheken und PC-Pools umfasst, den vollen Rest der Abgabefrist wahrnehmen können und ihnen somit keine Nachteile entstehen.
Aktuelle Informationen zu Corona-Maßnahmen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen:
berlin.de/wissenschaft/corona
Über Regelungen zum Präsenznotbetrieb, zu Prüfungen, Abschlussarbeiten und weiteren Themen informiert die Beuth Hochschule ihre Mitglieder auf den Informationsseiten zum Coronavirus.