Die Kindernotbetreuung steht Mitgliedern der Beuth Hochschule in folgenden Situationen zur Verfügung:
- Kurzfristige Erkrankung eines Kindes bei studiumsbezogener bzw. dienstlicher Unabkömmlichkeit des Elternteils
- Unerwarteter Ausfall der Regelbetreuung (Kita, Schule/Hort, Tagesmutter, Babysitter etc.) bei dienstlicher bzw. studiumsbezogener Unabkömmlichkeit des Elternteils
- Teilnahme an Gremiensitzungen, die notwendigerweise über die Regelbetreuungszeit hinausgehen
Fachpersonal der Agentur KidsMobil betreut die Kinder im Alter von 4 Monaten bis 12 Jahren – entweder im Haushalt der Eltern oder in einem der drei Familienzimmer der Beuth Hochschule.
Bei Bedarf wenden sich Eltern bitte an das Frauen- und Gleichstellungsbüro. Dort wird die studienrelevante bzw. dienstliche Dringlichkeit bestätigt. Anschließend sprechen sie die Betreuung direkt mit KidsMobil ab.
Kontakt:
Frauen- und Gleichstellungsbüro, Haus Grashof, Raum C 138/139,
Telefon: 030 4504-2993, E-Mail: buero_f[at]beuth-hochschule.de
Weitere Informationen:
www.beuth-hochschule.de/kindernotbetreuung