Service und Informationen
Informationen des Personalreferates
Zeiterfassung
Zugang zur Zeiterfassung
Dienstvereinbarung (v. 10.11.2008)
Zusätzliche Dienstvereinbarung (Änderung der Rahmenarbeitszeit, v. 12.07.2012 )
Pflege von Angehörigen
Zum 01.01.2015 ist das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf in Kraft getreten. Ziel dieses Gesetzes ist zum einen die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu verbessern und zum anderen Menschen, die Beruf und Pflege von Angehörigen miteinander vereinbaren müssen, mehr zeitliche Flexibilität zu ermöglichen.
Das Personalreferat I A ist u.a. auch für die im Zusammenhang mit dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf stehenden personalrechtlichen Fragen zuständig und hat Ihnen einige Information in knapper Form zusammengestellt:Informationen zum Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf
Viele wichtige Informationen rund um die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege können zusätzlich hier abgerufen werden:
- Information des Bundesministerium für Arbeit und Soziales
http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsrecht/Vereinbarkeit-Familie-Pflege-Beruf/vereinbarkeit-familie-pflege-beruf.html
- Broschüre des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
https://www.bmfsfj.de/blob/93364/6092c3feafd08f8a90e98f39e477c63c/bessere-vereinbarkeit-von-famiie-pflege-und-beruf-broschuere-data.pdf