Rechtliche Regelungen für internationale Studierende beim Jobben
Internationale Studierende dürfen 120 volle oder 240 halbe Tage im Jahr arbeiten
Studierende aus der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz haben freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt und sind den deutschen Studierenden praktisch gleichgestellt. Wenn sie allerdings mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, müssen sie - wie auch deutsche Studierende - bestimmte Versicherungsbeiträge zahlen.
Für Studierende aus anderen Ländern gelten spezielle gesetzliche Regeln:
- Internationale Studierende aus anderen Ländern dürfen 120 volle oder 240 halbe Tage im Jahr arbeiten. Sie dürfen sich nicht selbstständig machen oder freiberuflich arbeiten.
- Wer mehr arbeiten will, braucht die Zustimmung der Agentur für Arbeit und der Ausländerbehörde. Sie ist von der Arbeitsmarktlage abhängig: In Regionen mit niedriger Arbeitslosigkeit sind die Chancen besser.
Davon ausgenommen ist die Arbeit als wissenschaftliche Hilfskraft. Sie kann zeitlich unbegrenzt ausgeübt werden. Die Ausländerbehörde muss man aber trotzdem informieren. Wer unsicher ist, um welche Art von Job es sich handelt, sollte sich beraten lassen; z.B. beim Career Service oder dem Studierendenwerk.