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Job & Studium

Wie müssen sich Studierende krankenversichern, wenn sie neben dem Studium arbeiten?

Solange Studierende ihre Zeit und Arbeitskraft überwiegend dem Studium widmen, bleiben sie versichert, auch wenn sie nebenher arbeiten.
Es gibt jedoch unterschiedliche Beschäftigungen.

Weitere Informationen

Ich arbeite neben dem Studium. Wie muss ich mich kran­ken­ver­si­chern?

  • Minijob
    Sie dürfen monatlich bis 520 Euro verdienen - egal, wie viele Stunden Sie arbeiten.
     
  • Kurzfristige Beschäftigung
    Der Job ist von vornherein auf höchstens drei Monate (70 Arbeitstage) im Jahr befristet. Wenn Sie eine kurzfristige Beschäftigung ausüben, bleiben Sie also als Student versichert.
     
  • Werkstudenten
    Es ist egal, wie viel Sie verdienen, sofern die nachfolgenden Regelungen beachtet werden:
    • Sie arbeiten nicht mehr als 20 Stunden pro Woche. 
    • Wird die 20-Wochenstunden-Grenze durch Beschäftigungszeiten am Wochenende, in den Abend- und Nachtstunden oder in der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien) überschritten, ist folgendes zu berücksichtigen: Sie befinden sich in einem befristeten Beschäftigungsverhältnis und sind im Laufe eines Jahres insgesamt nicht mehr als 26 Wochen mit einer Wochenarbeitszeit von mehr als 20 Stunden beschäftigt. 
    • Haben Sie mehrere Jobs? Dann müssen diese zusammengerechnet und geprüft werden, ob Sie sich zum Studierendentarif versichern können.
      Wenden Sie sich dafür z. B. an das TK-ServiceTeam, Tel: 0800 - 285 85 85 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands). 
      Sie finden es auch im Haus Grashof vor dem Studien-Info-Service zu folgenden Zeiten
  • Praktikum
    Ausführliche Informationen zu Praktika während des Studiums finden Sie hier: Praktikum im Studium

  • Nebenberufliche Selbstständigkeit
    Auch hier muss das Studium überwiegen und die selbstständige Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung sein.

  • Familienversicherung
    Als Student können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch familienversichert sein.
    Dafür müssen Sie zum Beispiel Einkommensgrenzen beachten.
  • Rentenversicherungsbeitrag
    Abhängig von Ihrer Beschäftigung können Beiträge zur Rentenversicherung anfallen - diese führt Ihr Arbeitgeber für Sie ab. 

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