Weitere Maßnahmen für Berlins Wissenschaft: Hochschulen stellen Präsenzveranstaltungen ein / Sonderregelung für Prüfungen
Der Regierende Bürgermeister von Berlin und Senator für Wissenschaft und Forschung, Michael Müller, hat nach weiteren Beratungen der COVID-19 Taskforce unter Leitung des Staatssekretärs Steffen Krach am heutigen Freitag, 13. März, weitere Maßnahmen mit Vertreterinnen und Vertretern der Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und des Studierendenwerks in Berlin unter Einbezug von Gesundheitsexperten der Charité-Universitätsmedizin Berlin beschlossen.
Folgende Maßnahmen wurden für die elf staatlichen Hochschulen des Landes, die Charité-Universitätsmedizin Berlin sowie die außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Berlin vereinbart. Diese werden auch den privaten und konfessionellen Hochschulen in Berlin zur Umsetzung empfohlen.
Es ist Folgendes bis auf Weiteres zu beachten:
Alle Präsenzveranstaltungen werden eingestellt. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass Online-Formate und andere kreative Möglichkeiten geschaffen werden, um den Lehrbetrieb in dem erforderlichen Maße aufrecht zu erhalten, soweit dies im Einklang mit den übrigen Maßnahmen steht.
Um Prüfungstermine in begründeten Einzelfällen zu gewährleisten, sind die Empfehlungen der Charité – Universitätsmedizin zur Durchführung von Prüfungen im Rahmen der COVID-19-Pandemie eigenverantwortlich durch die jeweilige Einrichtung einzuhalten.
Die Bibliotheken stellen den Publikumsverkehr (Gäste oder Studierende) vollständig ein. Ein möglicher Onlinedienst ist anzubieten. Leihfristen werden ausgesetzt. Mahngebühren dürfen in dieser Zeit nicht erhoben werden. Die Mensen und Museen der Wissenschaftseinrichtungen werden geschlossen, der Hochschulsport wird eingestellt. Die Innenbereiche des Botanischen Gartens werden geschlossen, die Parkanlage bleibt offen.
Der Verwaltungsbetrieb bleibt vorerst aufrecht erhalten. Es soll jedoch von Möglichkeiten wie Homeoffice, Telearbeit oder anderen Maßnahmen in dem erforderlichen Maß, auch über bestehende Dienstvereinbarungen hinaus, Gebrauch gemacht werden. Darüber hinaus sind sofortige Vorkehrungen für das Aufrechterhalten eines Minimalbetriebes an allen Einrichtungen zu treffen. Auf Arbeiten in Großraumbüros ist zu verzichten.
Der Forschungsbetrieb kann im Einklang mit den hier angeordneten und empfohlenen Maßnahmen in begründeten Einzelfällen fortgeführt werden, nach Ermessen der jeweiligen Einrichtung.
Die adressierten Einrichtungen sind angehalten, sämtliche Dienstreisen unabhängig von ihrem Anlass oder Reiseziel im Inland oder im Ausland nicht zu genehmigen und etwaige Genehmigungen zurückzunehmen. Gleiches gilt für Studienauslandsaufenthalte und Forschungsauslandsaufenthalte, die noch nicht angetreten wurden im Rahmen der Programme der jeweiligen Hochschulen.
Spezifische Regelungen der Beuth Hochschule zu den Prüfungen
Nach intensiver Beratung zur Frage der Durchführbarkeit von Prüfungen an der Beuth Hochschule für Technik Berlin gilt für die angesetzten Präsenz-Prüfungstermine im zweiten Prüfungszeitraum folgende – ausschließlich für die Beuth Hochschule geltende – Regelung:
„Für die im zweiten Prüfungszeitraum ab Montag, 16.03., anstehenden Präsenz-Prüfungstermine kann nicht sichergestellt werden, dass die Vorgaben des RKI bzw. der Charité hinsichtlich der Durchführbarkeit eingehalten werden können. Vor diesem Hintergrund werden alle angesetzten Präsenz-Prüfungstermine (persönliche Anwesenheit) abgesagt. Alternative Prüfungsformate sollen, sofern möglich, zur Anwendung kommen. Entsprechende Termine und Regelungen werden über geeignete Kommunikationswege zeitnah bekannt gegeben. Der Prüfungszeitraum wird vorerst bis zum 17.04.2020 verlängert.“
Wir bitten um Verständnis für diese Regelung – es geht um die Gesundheit aller Hochschulmitglieder.
Die angegebene Regelung zu Präsenz-Prüfungen des zweiten Prüfungszeitraums (dies betrifft somit nicht mündliche Abschlussprüfungen!) sollte eindeutig sein. Alle Studierenden werden daher gebeten, derzeit von Anfragen (persönlich, per Telefon, per E-Mail etc.) Abstand zu nehmen - sowohl innerhalb unserer Hochschule als auch außerhalb! Weitere Mitteilungen zur Organisation von ggf. stattfindenden alternativen Prüfungen werden Ihnen sowohl erneut per E-Mail als auch über die Website der Hochschule mit angemessenem Vorlauf mitgeteilt. Alternative Prüfungsformate finden frühestens ab Montag, den 23.3.2020, statt und werden mit einem Vorlauf von mind. 3 Werktagen in geeigneter Weise bekannt gegeben.
Über weitere Maßnahmen und Entwicklungen an der Beuth Hochschule informieren wir die Hochschulmitglieder auf der Seite www.beuth-hochschule.de/coronavirus.